Zivildienstleistende als Basis oder Verunsicherung für ein selbständiges Leben pflegeabhängiger Menschen...
von Hannes Heiler
Der Verfasser hat 10 Jahre lang den Ambulanten
Dienst des CeBeeF Frankfurt mit aufgebaut und war dort auch Dienststellenleiter
im Bereich ISB. Er versuchte frühzeitig, auch andere Laienhelfer
zu beschäftigen - erst als Ergänzung, später zunehmend
als Alternative zum Einsatz von ZDL. Schließlich unterstützte
er Pflegeabhängige, die ihre Helfer unabhängig von Ambulanten
Diensten selbst organisieren.
Inzwischen arbeitet er in einer unabhängigen
Beratungsstelle für behinderte und pflegeabhängige Menschen.
Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben
selbst zu bestimmen.
Dieser scheinbar einfache Satz enthält
manchen Zündstoff, denn er gilt für nichtbehinderte
genauso wie für pflegeabhängige Menschen. Es bedeutet
auch, daß pflegeabhängigen Menschen Pflegekräfte
zu organisieren sind, und zwar in dem Umfang, in dem sie Hilfe
brauchen. Ein Weg dazu sind Ambulante Dienste, die Zivildienstleistende
und andere Helfer einsetzen.
Doch von mehreren Seiten wird die Selbstbestimmung
eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht:
- Ämter entscheiden über den
zeitlichen Umfang ihres Pflegebedarfs.
- Ämter entscheiden über die
Kosten, zu denen Hilfe geleistet werden darf, obwohl im BSHG Bedarfsdeckungsprinzip
und Individualisierungsgrundsatz vorgeschrieben
sind.
- Da viele Ambulante Dienste ihre personellen
Kapazitäten nicht schnell genug ausgeweitet haben, wird das
"Wahlrecht des Hilfesuchenden" (BSHG) mangels Wahlmöglichkeiten
hinfällig. Pflegeabhängige müssen oft froh und
dankbar sein, wenn sie überhaupt einen Verein finden, der
ihnen Helfer organisiert.
- Die Kontinuität der Helfereinsätze
reicht manchmal kaum über das Dienstende eines ZDL hinaus,
und gegen Helferausfall (Krankheit, Urlaub,...) gibt es nicht
immer ausreichende Absicherung ("Springer-Regelung").
- Die Pflegeabhängigen können
nur teilweise über die Auswahl der bei ihnen eingesetzten
Helfer entscheiden. Die notwendige Individualität ist so
nicht gewährleistet.
Die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes
Leben zu führen, ist heute wesentlich besser als noch vor
20 oder 30 Jahren. Während früher für viele Pflegeabhängige
die "Endstation Pflegeheim" unausweichlich war, können
heute auch Schwerstbehinderte mit Hilfe von Pflegekräften
(von einem Ambulanten Dienst oder selbst organisiert) ein von
Fremdbestimmung weitgehend unabhängiges Leben in den eigenen
vier Wänden führen.
Allerdings gibt es auch heute noch die
Haltung, Menschen müßten (oder sollten doch in der
Regel) ab einem gewissen Maß von Pflegeabhängigkeit
in einem Heim untergebracht werden, obwohl bekannt ist, daß
Pflegebedürftige fast ausnahmslos den ausdrücklichen
Wunsch haben, trotz ihrer Pflegeabhängigkeit weiter zu Hause
leben zu können. Konkrete Erfahrungen der letzten 10 Jahre
haben eindeutig gezeigt, daß das möglich ist, auch
im viel zitierten Extrem, nämlich dem an 24 Stunden täglich
nötigen Helfereinsatz. Es ist also höchste Zeit, mit
einer Neuregelung des Pflegebereichs auch das Verhältnis
der ambulanten und stationären Pflegedienste neu zu ordnen.
Ambulante Dienste
Häusliche Pflege wird immer noch weit überwiegend von Familienangehörigen, Nachbarn und Bekannten geleistet, und das bedeutet in erster Linie: von Frauen. Sie werden in aller Regel mit einem pauschalen Pflegegeld (das ist kein Lohn oder Lohnersatz) und bestenfalls ein paar Beiträgen zu ihrer Rentenversicherung "entgolten".
Unter den professionellen Diensten gibt
es die längste Tradition und die geringsten grundsätzlichen
Probleme bei der Krankenpflege, wie sie von Gemeindeschwestern,
Sozialstationen und vielen "Freien Alten- und Krankenpflege-Initiativen",
aber inzwischen auch von diversen privatwirtschaftlichen GmbH's
geleistet wird. In aller Regel sind die Pflegeeinsätze auf
ein bis zwei Stunden pro Patient und Tag befristet. Diese Pflegedienste
beschäftigen qualifiziertes Personal und werden hauptsächlich
von den Krankenkassen finanziert. Eine nicht unbeträchtliche
Rolle spielt daneben auch die Finanzierung durch die Sozialämter
sowie Sockelfinanzierungen durch die Gemeinden oder Bundesländer.
Die vereinbarten Kostensätze, die für die Träger
der Sozialstationen zum Teil ruinös sind, und die je nach
Bundesland und Träger sehr unterschiedliche Personalausstattung,
sind fast in jedem Fall mehr oder weniger unzureichend. Wenn davon
die Rede ist, daß die Ausstattung mit ambulanten Pflegediensten
flächendeckend sei, so bedeutet das in keinem Fall, daß
sie bedarfsdeckend wäre.
Die ambulante Altenpflege hat es immer
sehr viel schwerer gehabt als die ambulante Krankenpflege. Sie
stand immer im Schatten der stationären Altenpflege und galt
vielfach nur als Übergangslösung, bis ein Platz im Heim
frei wurde. Sie wird nur in zweiter Linie von den Krankenkassen
finanziert, und der zeitliche Umfang der Einsätze pro Pflegebedürftigen
ist größer und damit auch der Kostenaufwand je Patient.
Entsprechend schwierig ist es, die meist zuständigen Sozialämter
zur Übernahme der Kosten zu bewegen.
Jüngere Schwerstbehinderte - Querschnittgelähmte, Menschen mit Muskelschwund, spastisch Gelähmte - wurden lange Zeit von Alten- und Krankenpflege-Organisationen, wobei jedoch die Hauptlast der Pflegearbeit bei den Müttern bzw. Ehefrauen verblieb.
Auch heute noch ist das oft so, und manche
Ambulanten Dienste bezeichnen sich bloß als "familienentlastende
Dienste" - was bedeutet das für Pflegeabhängige,
die keine pflegenden Angehörigen haben?
Die Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung, Eingeweihten unter der Abkürzung ISB bekannt, ist ein Einsatzbereich für Zivildienstleistende. Das zeigt bereits, daß dieser Pflegedienst noch verhältnismäßig jung ist. Gegen viele Widerstände hat sich die Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung als eine wirksame Möglichkeit durchgesetzt, auch schwerst Pflegeabhängigen ein weitgehend unabhängiges selbstbestimmtes Leben zu führen, wo der Schwerpunkt - im Gegensatz zu den bis dahin existierenden Diensten - von Anfang an auf zeitintensiven Helfereinsätzen lag.
Auf der Finanzierungsseite war das damals
zwar neu und für die Sozialämter sehr ungewohnt, aber
solange die Kosten in gewissen Grenzen blieben, gab es nicht allzu
oft Probleme, außer daß sehr viel Überzeugungsarbeit
zu leisten war.
Inzwischen haben sich auch diese Ambulanten
Dienste weiterentwickelt, und bei vielen sind die ZDL der ISB
nur eine Helfergruppe neben anderen. Der gemeinsame Nenner ist
bis heute, daß ausschließlich oder doch weitestgehend
Laienhelfer eingesetzt werden und daß vor allem zeitintensive
Helfereinsätze geleistet werden, bis hin zu 24 Stunden täglich.
Zividiensteistende als Pioniere der ISB
Anfang der 7Oer Jahre kamen zwei Dinge zusammen: Eine zunehmende Zahl von Kriegsdienstverweigerern, für die effektive Ersatzdienste organisiert werden mußten, und die ebenfalls zunehmende Zahl von selbstbewußten jungen Behinderten, die unabhängig von ihren Familien und außerhalb von Pflegeheimen ein selbstbestimmtes Leben führen wollten. Es lag also nahe, beide zusammenzubringen und damit einen Pfegedienst zu entwickeln, der sich jedenfalls in groben Zügen bewährt hat.
Gelungen ist auf jeden Fall der "Nachweis",
daß auch für sehr stark eingeschränkte Menschen
ein Leben in ihrer eigenen Wohnung möglich ist, ohne daß Angehörige
einen erheblichen Teil der Hilfestellungen leisten müßten.
Heute ist auch der Helfereinsatz "rund um die Uhr" keine grundsätzliche
Frage, unter Umständen aber eine Kapazitäts- und Kostenfrage.
Es ist klar, daß viele Arbeitsbereiche von Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen und ähnlichen Organisationen ohne ZDL nie hätten starten können. Vor allem in Kombination mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und ähnlichen Programmen mußten sich die Träger der Ambulanten Dienste um die Finanzierung keine große Sorgen machen.
Insbesondere Anfang der 7Oer Jahre waren die effektiven Kosten sehr gering: Sold und Nebenkosten der ZDL wurden weitgehend durch Kostenerstattungen und Aufwandszuschüsse finanziert, für die Einsatzleitung, Betreuung und Beratung von Behinderten und ZDL
wurde wenig Aufwand getrieben, d.h. zu
einem gro×en Teil ehrenamtlich oder auf ABM-Basis geleistet.
So konnte z.B. ein ZDL 40
Stunden in der Woche für 600 DM
je Monat eingesetzt werden. Bei einem Einsatz "rund um die
Uhr" wurden oft nur zwei ZDL (eine
Woche Dienst, eine Woche frei) beschäftigt,
so daß eine Vollpflege pro Person maximal 1.200 DM im Monat
kostete.
Doch diese Finanzierungsmöglichkeiten
liefen aus, und es stellte sich heraus, daß es nicht reichte,
20 ZDL von einer Verwaltungskraft koordinieren zu lassen. Die
Qualität der Arbeit wird zunehmend an der Zuverlässigkeit
und Individualität gemessen.
Behinderte Frauen fordern den Einsatz
von Helferinnen. Es muß garantiert sein, daß ein Helfer
zur vereinbarten Zeit kommt, also
muß es "Springer" geben,
die beim Ausfall eines Helfers dessen Dienst übernehmen.
Es muß hauptamtiche Mitarbeiter für Einsatzplanung,
Konfliktberatung und Abrechnung geben. Diese Mitarbeiter brauchen
ein Büro und ein Minimum an technischer Ausrüstung.
Da es aber für solche ''Regiekosten'' keine oder nur geringe
Subventionen gibt, müssen diese Kosten auf die Abrechnung
pro Einsatzstunde umgelegt werden.
Damit erhöhten sich die Stundensätze schnell auf 7 bis 10 DM, und der Helfereinsatz rund um die Uhr kostete nun über 7000 DM im
Monat. Es kam zu den ersten Prozessen,
weil Sozialämter sich weigerten, solche Beträge zu bezahlen.
Noch 1975 gab es nur wenige Behinderte,
die bundesweit in den Genuß solcher Dienste kamen. Doch
dann nahm die Zahl der Pflegeabhängigen mit ISB schnell zu.
Entsprechend war man bemüht, die Dienste in den Großstädten
zu dezentralisieren, weil sonst die Trägervereine zu Pflegefabriken
zu werden drohten, in denen nur noch organisiert und verwaltet
würde, der Einzelne aber unterginge.
Bereits Anfang 1981 wurde davor gewarnt,
ambulante Dienste ausschließlich mit Zivildienstleistenden
zu betreiben. Die bei Ambulanten Diensten notwendige Zuverlässigkeit
konnte mit Zivildienstleistenden alleine nicht mehr garantiert
werden. Doch die
Rekrutierung anderer Helfer bereitete
Schwierigkeiten, so daß die meisten ISB-Dienste den bequemeren
Weg wählten: Augen zu und durch. Der CeBeeF Frankfurt, wo
der Verfasser seine ISB-Erfahrungen machte, war einer der erstenh
Dienste, die damit begannen, neben Zivildienstleistenden auch
Studentlnnen und andere freiwillige Helfer einzusetzen. Aber die
Mehrkosten sind erheblich, und es war völlig unmöglich,
den Rückgang des Zivildienstes 1989/90 auch nur annähernd
auszugleichen. Im CeBeeF Frankfurt konnten im
Laufe des Jahres 1990 fast 2/3 der ZDL-Stellen
nicht wieder besetzt werden. Heute machen in diesem Pflegedienst
Zivildienstleistende nur noch einen kleinen Teil der Helfer aus.
Einige Zahlen
1981 setzte der CeBeeF Frankfurt 18 ZDL bei 11 Behinderten ein, die alle in großem Umfang auf Hilfe angewiesen waren (8-16 Stunden täglich). Bereits 1983 begann man, neben den ZDL auch StudentInnen (''nebenamtliche Laienhelfer'') einzusetzen.
Zwischenzeitlich wurden einige Zeit auch
Helfer und vor allem Helferinnen im Rahmen des Freiw.Sozialen
Jahres eingesetzt - doch schließlich kam man zur Überzeugung,
daß sowohl Alter und Motivation der FSJler, aber auch die
Struktur des FSJ nicht gut zu einem Ambulanten Dienst passen.
1985 machten die ZDL nur noch rund 2/3 der Einsatzstunden aus - dennoch waren es über 50 ZDL, und insgesamt wurden rund 90.000 Einsatzstunden geleistet. Dabei reichte das Spektrum von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Std. täglich, und auch das Altersspektrum der Kunden reichte von Einsätzen bei mehreren behinderten Kindern bis zu neunzigjährigen Menschen. Der gemeinsame Nenner des Dienstes war dabei der Einsatz von Laienhelfern (ggf. in Ergänzung mit Alten- oder Krankenpflegern anderer Organisationen, die wie üblich nur eine oder zwei Stunden täglich zu den Betroffenen kamen.
Im Bereich "Regie", also für
Organisation, Verwaltung und Beratung sind insg. 12 hauptamtl.
MitarbeiterInnen beschäftigt.
1990 wurden insg. 140.000 Einsatzstunden
geleistet, und in den "besten Tagen" waren unter den
Helfern 90 ZDL - wie dramatisch
sich dann selbst für diesen Ambulanten
Dienst der Einbruch bei den ZDL-Zahlen auswirkte, läßt
sich vielleicht abschätzen, wenn man hört, daß
es im selben Dienst im April 91 nur noch 18 ZDL gab. Bei solchen
Dimensionen wäre es ein Rückschritt gewesen, einfach
die Zahl der nebenamtlichen Helfer entsprechend aufzustocken.
So wurden auch hauptamtliche Helfer (derzeit sind es 20 voll beschäftigte
Laienhelfer) eingestellt. Schon seit einigen Jahren vorher hatten
das die Behinderten vorexerziert, die ihre HelferInnen privat
organisieren.
Aus taktischen Gründen berechnete
der CeBeeF Frankfurt seit Jahren gestaffelte Stundensätze:
wer nur eine Stunde Hilfe pro Woche brauchte (egal, ob ZDL oder
andere Helfer), bezahlte 20,- DM, und dieser Preis sank bei wachsendem
Hilfebedarf - bei 14 Stunden täglich und mehr waren es nur
noch 10,-DM/Std. Das half manchen Konflikt Behinderter mit dem
Sozialamt vermeiden, allerdings war dieses System auch ziemlich
kompliziert. Inzwischen hat der CeBeeF Frankfurt mit dem Sozialamt
(das bei ca.90% der Einsätze Kostenträger ist) wieder
einen einheitlichen Stundensatz ausgehandelt. Dieser liegt nun
bei knapp über 23,-/Std. Die
nebenamtlichen HelferInnen bekommen 15,-DM/Std,
sie leisten derzeit 8.5oo Einsatzstunden (von insg. rund 10.800
Std) im Monat.
Hat die ISB eine Zukunft?
Nachdem die Notwendigkeit bezahlter Helfer von den Sozialleistungsträgern grundsätzlich erst einmal akzeptiert war, mußte früher oder später auch der Schritt zu hauptamtlichen Laienhelfern getan werden, zunächst nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zu ZDL und nebenamtlichen HelferInnen.
Inzwischen haben sich die Gewichte erdrutschartig
verschoben, und es ist absehbar, daß sich die Mitarbeit
in einem Ambulanten Dienst zu einem ganz normalen Job wie in vielen
anderen Bereichen auch entwickelt.
Noch vor etwa fünf Jahren gab es nur wenige Pflegeabhängige, die ihre Helfer selbst organisierten und abrechneten (inklusive Arbeitgebernummer bei der Krankenkasse). Inzwischen hat diese Zahl stark zugenommen, und es gibt beim Organisieren der Helfer bei Anwerbung, Dienstplan und Springer-Regelungen erfreulich selten Probleme. Unangenehm ist nur der Wust von Formalien, der bei regelrechter Abrechnung der Helferlöhne bewältigt werden muß.
Zur gegenseitigen Unterstützung
haben sich deshalb Betroffene in München zu einem "Verband
behinderter Arbeitgeber" zusammengeschlossen, in anderen
Städten gibt es die "Zentren für selbstbestimmtes
Leben" oder zumindest (wie in Frankfurt) lose Arbeitskreise.
Hilfreich ist die vielleicht auch der Hinweis, daß das Sozialamt
Frankfurt einem Pflegeabhängigen die Kosten einer Steuerberaterin
bewilligt hat, die ihm für eine Pauschale von DM 15 pro abzunrechnenden
Helfer und Monat die Helfer-Abrechnung erledigt.
ISB als moderner Dienstleistungsbetrieb
In der ersten Aufbauphase Ambulanter Dienste waren ZDL eine wohl unverzichtbare Basis. In der darauf folgenden Phase der Etablierung und Ausweitung wurde dann allerdings versäumt, frühzeitig Alternativen aufzubauen, und dieses Versäumnis sorgte v.a. 1990 für erhebliche Turbulenzen. Positiv erwähnt werden soll nicht zuletzt auch die Rolle mancher Sozialämter, die nicht unbedingt die verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten des Kostenvergleichs bis zum letzten ausschöpften, sondern - zumindest nach einigem Drängen - individuelle Formen des Helfereinsatzes finanzieren.
Zum einen gibt es oft praktisch keine Alternativen zu einem Leben mit bezahlten Pflegekräften, denn die stationären Pflege-Einrichtungen haben mindestens genausogroße Personalprobleme wie die Ambulanten Dienste, und zum anderen sind wohl in den meisten Fällen nicht die Helfer (von einem Ambulanten Dienst oder selbst organisiert) zu teuer, sondern die zum Vergleich herangezogenen Heime zu billig. Auch dort ist der Zivildienst keine zuverlässige Stütze mehr.
Es war erst im Zusammenhang mit dem Einsatz
von Zivildienstleistenden möglich, auch Schwerstbehinderten
mit einem großen Umfang an Hilfe ein Leben in ihrer Privatwohnung
zu ermöglichen. Diese Lebensform ist inzwischen für
alle Beteiligten etwas Alltägliches geworden, und inzwischen
muß man schon wieder davor warnen, den Helfereinsatz rund
um die Uhr mit der Arbeit Ambulanter Dienste gleichzusetzen. Es
sind ja nicht sehr viele Betroffene, die in so großem Umfang
auf Hilfe angewiesen sind, und umso leichter sollte es den Kostenträgern
fallen, auch ihnen die notwendige Hilfe zu finanzieren. Viel größer
wäre das Problem, wie denn die Hilfe organisiert werden soll;
die Kapazität praktisch aller Ambulanten Dienste reicht bei
weitem nicht aus. Mancherorts gibt es weder Plätze in Pflegeheimen
(einmal abgesehen davon, ob diese Form der Hilfe gewünscht
wird) noch Pflegekräfte von Ambulanten Diensten. Wenn daraufhin
selbstbewußte Behinderte ihre Helfer völig selbständig
organisieren, schließen sie damit eine Lücke, die immer
weiter klafft.
Daß es einen Mangel an ZDL geben
würde, war abzusehen.
Aus verschiedenen Gründen kam er schließlich schneller und heftiger als vermutet. Heute ist es vielfach so, daß nicht einmal zur Aufrechterhaltung laufender Einsätze genügend neue ZDL einberufen werden. Für Pflegeabhängige, die neu hinzukommen, sind erst recht keine ZDL verfügbar, sie müssen vollständig auf andere Helfer zurückgreifen. Die ISB verliert dabei rasant an Bedeutung. Aber Alternativen dazu konnten nur auf der Grundlage des ZDL-Einsatzes entwickelt werden. Insofern war die ISB viel bedeutender als alle anderen Formen von Pflegediensten.
Der Zivildienst im Bereich ISB hatte
einmal eine wichtige Funktion, doch seine Zeit ist abgelaufen,
und es lohnt nicht, vergangenen Zeiten nachzutrauern.
Ein "soziales Pflichtjahr" mag unter Kosten-Gesichtspunkten verlockend sein, es ist aber praktisch sinnlos.
Der Wandel der Ambulanten Dienste von speziellen Dienststellen für ZDL und ähnliche Beschäftigungsverhältnisse (jedenfalls abseits des allg. Arbeitsmarktes) ist nur in der akuten Phase ein Kostenproblem - er ist vor allem die Chance, zu modernen Dienstleistungsbetrieben zu werden, bei denen dann der Kunde wirklich König ist.
Neben qualitativem und vor allem quantitativem Ausbau der Hilfestellungen gibt es auch bei der Finanzierung Handlungsbedarf; außer den Liberalen sind sind sich alle Parteien einig, daß die Pflegekosten neu geregelt werden müssen. Weniger interessant ist dabei die Alternative Pflegeversicherung oder Leistungsgesetz, sondern vor allem die Ausgestaltung der Leistungen.
Die Ausgestaltung dieser Pflegeleistungen im bisher geltenden BSHG setzten einen Maßstab (Individualisierung, Bedarfsdeckung, keine willkürliche Begrenzung des zeitl.Umfangs oder der monatl. Kosten), den man nur vom sozialhilfe-typischen Ballast befreien müßte. Ohne Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie ohne Heranziehung der Unterhaltspflichtigen wäre dies m.E. die beste Pflegekosten-Regelung.
Entscheidend wird dabei sein, daß
die Betroffenen selbst sowohl bei der politischen Durchsetzung
als auch bei der praktischen Organisation ihre Stimme erheben.
Nur so ist halbwegs sicher, daß nicht nur quantitativ die
nötigen Helfer verfügbar sind, sondern
auch Zuverlässigkeit und Individualität
der Hilfen stimmen, sodaß jeder in einer Privatwohnung leben
kann und die Hilfe bekommt, die er braucht.
Hannes Heiler
(in: Selbsthilfe, Heft 2-3/91, S. 40ff)