BONN, 6. Januar (ap). Schwerbehinderte Frauen und Männer sollen nicht die Möglichkeit erhalten, bei der Jobsuche eine Stelle bei einem Arbeitgeber einklagen zu können. Die der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst auferlegte Beschäftigungspflicht von Behinderten werde nicht um einen Einstellungs- und Schadensersatzanspruch ergänzt, erklärte die Bundesregierung am Dienstag auf eine Anfrage der Bündnisgrünen.
Geprüft werde aber, ob im Schwerbehindertengesetz
ein Benachteiligungsverbot bei der Arbeitsplatzvergabe verankert
werden solle. Als Vorbild könne dabei das arbeitsrechtliche
Verbot von Benachteihgungen wegen des Geschlechts dienen.
FR 7.1.98