I. Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung ist eine besondere Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit. Hauptaufgabe ist die Managementvermittlung im In- und Ausland. Außerdem werden besondere Personengruppe wie Hotel- und Gaststättenpersonal, Künstler für Film, Bühne und Fernsehen sowie ausländische Arbeitnehmer, die unser Land zu Ausbildungszwecken besuchen, betreut und vermittelt.
Innerhalb dieser Behörde besteht die Aufgabe meiner Mitarbeiter und mir darin, schwerbehinderte Hochschulabsolventen und Führungskräfte zu beraten und zu vermittlen. Ich leite diesen für die Vermittlung behinderter Fach- und Führungskräfte zuständigen Bereich seit etwas mehr als vier Jahren.
Gegenwärtig sind etwa 2200 Fachhochschul- und Hochschulabsolventen gemeldet, die arbeitslos und als "schwerbehindert" anerkannt sind. Davon fallen etwa 550 in die Zuständigkeit der ZAV, weil ihr Grad der Behinderung (GdB) 80 und größer ist. Wir konzentrieren unsere Aktivitäten auf diese Gruppe, weil bei ihr Unterstützung unbedingt notwendig ist. Arbeitsämter und Fachvermittlungsdienste (FVD) sind gehalten, alle Bewerber zur Mitführung zu melden, deren GdB 100 ist. Die ZAV kann eingeschaltet werden, wenn ein GdB von 80 erreicht ist. In der Praxis erfolgt natürlich eine Einschaltung ab einem Grad der Behinderung von 80 und bei besonders schwierigen Einzelfällen auch bei niedrigeren Graden der Behinderung. Führungskräfte werden ab einem GdB von 50 betreut.
II. Arbeitsmarkt für behinderte Hochschulabsolventen
Bei behinderten Hochschulabsolventen handelt es sich um eine Problemgruppe des Arbeitsmarktes. Berufliche Integration gelingt nur durch konsequenten Einsatz aller verfügbaren Förderinstrumente. Dabei ist die im Studium erreichte Qualifikation selbstverständlich einer der wichtigsten Schlüssel zum Erfolg. Qualifikation verstehe ich ausdrücklich nicht im formalen Sinne, sondern eher in Bezug auf praktische Relevanz am Arbeitsplatz. Deshalb ist es entscheidend, ob schon während des Studiums Kompensationstechniken erworben wurden. Für den Erfolg am späteren Arbeitsplatz ist neben sozialer Kompetenz selbstverständlich technische Kompetenz entscheidend.
III. Schlüsselqualifikationen
A. Qualifikationsbedarf
Eine Befragung des Instituts der Deutschen Wirtschaft bei 158 Großunternehmen machte sichtbar, welche Prioritäten bei den Schlüsselqualifikationen gesetzt werden. Es ist leicht erkennbar, daß einige bedeutsame Items im Rahmen eines Studiums nur selten Berücksichtigung finden. Angesichts eines Wettbewerbsnachteils wie einer Behinderung, kann man diese Aspekte nicht unbeachtet lassen. Soll die berufliche Integration nach dem Studium gelingen, ist selbstverständlich vorauszusetzen, daß ein Mehr an Qualifikation vorhanden ist.
Fähigkeit zu problemorientiertem Denken 9%
angemessene Fachrichtung 8%
überdurchschnittliche Noten im Abschlußzeugnis 8%
Examen an Universität statt Fachhochschule 7%
Hobby, außeruniversitäre Aktivitäten 6%
praktische Berufserfahrung 6%
Promotion 4%
Initiative, Dynamik 9%
angemessene Erscheinung, Auftreten 8%
Fähigkeit zur Selbstpräsentation 8%
Durchsetzungsvermögen 9%
Kontaktfähigkeit 9%
Fremdsprachenkenntnisse 8%
B. Schlüsselqualifikation - Kompetenz - Behinderung
Kompetenz als Ziel des Studiums bedeutet demgemäß, daß Arbeitstechniken beherrscht werden, die trotz der Behinderung den Erwerb der vorausgesetzten Schlüsselqualifikationen ermöglichen. Dabei hängt es von der jeweiligen Behinderung und dem gewählten Studienfach ab, welche zusätzlichen Qualifikationen notwendig sind. Bei einem blinden Juristen ist das mit Sicherheit neben den traditionellen Blindentechniken der souveräne Umgang mit EDV. Bei einem querschnittsgelähmten Psychologen mag das vielleicht im Bereich der sozialen Kompetenz liegen. Eine systematische Analyse aus der Perspektive von Hochschuldidaktik und Sozialpädagogik steht noch aus. Allerdings ist unbestreitbar, daß solche "kompensative Kompetenz" unbedingt im Studium erworben werden muß. Die Hochschulen sind deshalb gefordert, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.
Diese Aufgabe kann jedoch oft nicht von den Hochschulen allein und ausschließlich mit eigenen Mitteln bewältigt werden, besonders dann nicht, wenn der Anteil an schwerstbehinderten Studierenden überproportional hoch ist wie z. B. in meiner Heimatstadt Marburg mit einem besonders hohen Anteil blinder und hochgradig sehbehinderter aber auch an körperbehinderten Studierenden, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.
IV. Vergleich zwischen beruflicher Rehabilitation und der Studienförderung Schwerbehinderter
Es liegt nahe, als Verfahrensmodell die berufliche Rehabilitation eingehender zu analysieren. Berufliche Rehabilitation ist ein erprobter Ablaufstandart, der in der in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Form international richtungweisend ist. Rehabilitaion kann die berufliche Erstausbildung sowie eine behinderungsbedingt notwendig werdende Umschulung betreffen. Ein Studium ist die seltene Ausnahme, wenngleich bei der Stiftung Rehabilitation in Heidelberg einige Fachhochschulstudiengänge in verkürzter Form angeboten werden. Das ist einer der Gründe, warum es naheliegt, die Situation schwerstbehinderter Studenten mit der der Rehabilitanden zu vergleichen. Mit zwei fiktiven Fällen möchte ich die Unterschiede deutlich machen:
A. Fall 1:
Rollstuhlfahrer
Berufsziel: Jurist
Ausbildung wo? An allen Hochschulen prinzipiell möglich.
Geeignete Wohnmöglichkeiten jedoch nur punktuell.
Beratung durch wen? Berufsberatung, vereinzelt Beratungsstellen
an den Hochschulen, oft nur zeitlich befristet als ABM.
Kostenträger? Bafög, Sozialhilfe.
Schwächen? Keine für Kostenträger verbindliche
Planung und Koordination. Beratung erfolgt aus der Perspektive
des jeweils angesprochenen Kostenträgers. Ausnahme: Beratungsstellen
der Hochschulen. Diese sind jedoch oft noch nicht dauerhaft institutionalisiert.
B. Fall 2:
Rollstuhlfahrer
Berufsziel: Sozialarbeiter
Ausbildung wo? Stiftung Reha, Fachhochschule, Heidelberg
Beratung durch wen? Berufsberatung, Berater der Stiftung Reha.
Kostenträger? Rehaträger, meist Bundesanstalt für
Arbeit.
Schwächen? Beschränkung auf nur einen Standort, keine
wohnortnahen Angebote.
Prinzipiell wäre es denkbar, davon auszugehen, daß schwerstbehinderte Studenten wegen ihrer Behinderungen besonderer Hilfen bedürfen, sie also Leistungen der beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen können. In der Praxis ist diese Frage nicht oder nur in Einzelfällen entschieden.
An dieser Stelle will ich nicht einer Subsummierung des Studiums Behinderter unter das Verfahren der beruflichen Rehabilitation das Wort reden. Dabei würde es sich nämlich um eine sozialpolitische Entscheidung größerer Reichweite handeln.
Es geht mir vielmehr darum, aufzuzeigen, daß bei ähnlicher Ausgangslage - siehe die beiden Beispiele Jurist und Sozialarbeiter - verschiedene Zuordnung zu Kostenträgern und Verwaltungsverfahren stattfindet und daß die Konsequenzen für die betroffenen Studenten sehr weitreichend sind.
Ich möchte nicht so vermessen sein, hier eine zufriedenstellende Lösung vorzuschlagen. Aus der Perspektive der Arbeitsvermittlung kann ich nur einen geringen Beitrag liefern, der die Bezüge zwischen im Studium erworbener Qualifikation und Arbeitsmarktchancen verdeutlicht. Da eine Auflistung der feststellbaren Defizite allein unbefriedigend ist, komme ich zu Hinweisen auf Bereiche, in denen meines Ermessens akuter Regelungs- und Handlungsbedarf besteht.
V. Integration behinderter Studenten
A. Regelungsbedarf: Finanzierung
Hier sind ganz klar die Landesregierungen aufgefordert, den einzelnen Hochschulen - je nach ihrer Inanspruchnahme durch behinderte Studenten - Mittel zur Schaffung einer behindertengerechteren Infrastruktur zuzuweisen. Dabei liegt es nahe, die Träger der beruflichen Rehabilitation, der Sozialhilfe und die Hauptfürsorgestellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzubeziehen.
Dies wird um so eher möglich sein, wenn es gelingt, diesen Institutionen den Stellenwert einer auf die jeweiligen behinderungspezifischen Bedürfnisse abgestimmten Studienunterstützung zu verdeutlichen und ihnen vor allem auch die Entlastung vor Augen zu führen, die eine rechtzeitig und richtig einsetzende Studienförderung für die von ihnen nach Abschluß bzw. bereits während des Studiums zu erbringenden Leistungen hat.
B. Handlungsbedarf: Beratung
Ganz obenan steht hier sehr bewußt eine möglichst umfassende und gezielte Beratung durch Personen, die eingehend mit der Studienproblematik Behinderter vertraut sind. Die Beratung muß bereits bei Schülern der oberen Jahrgangsstufen, die an einem Studium interessiert sind, einsetzen. Sie muß die Behinderten in den verschiedenen Phasen des Studiums begleiten und von Anfang an - besonders aber z. B. bei anstehenden Praktika - und verstärkt gegen Studienende Hand in Hand mit den zuständigen Beratern der Bundesanstalt für Arbeit erfolgen. Fast alle Behinderten entscheiden sich - genau wie die meisten Nichtbehinderten auch - für einen bestimmten Studiengang, um damit später einen Beruf ausüben zu können. Es liegt auf der Hand, daß durch eine rechtzeitig erfolgende Beratung z. B. bestimmte, für eine spätere Vermittlung vorteilhaftere Schwerpunktsetzungen schon im Studium erfolgen können, wodurch später z.B. die Bundesanstalt für Arbeit bei der Leistung von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe entlastet werden kann.
Auch die Träger der Sozialhilfe können entlastet werden, da sich nach Studienabschluß der Zeitraum, in dem Sozialhilfe von Schwerstbehinderten üblicherweise bezogen werden muß, verkürzt oder gar nicht erst entsteht. Durch eine gezielte behinderungsspezifische Studienberatung können aber auch die Studienzeiten Behinderter erheblich reduziert werden, was wiederum für die Sozialhilfeträger mit einer Reduzierung der für die begleitende Hilfe zum Besuch einer Hochschule entstehenden Kosten verbunden wäre.
Die behinderungsspezifische Studienberatung kann in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit im erforderlichen Umfang jedoch nur vor Ort an den Hochschulen von dafür qualifizierten hauptamtlichen Mitarbeitern geleistet werden, in deren Zuständigkeit auch die Durchführung weiterer notwendiger Maßnahmen zur Studienunterstützung Behinderter fallen sollte. Aus diesen Notwendigkeiten ergibt sich auch hier eine Parallele zum Verfahren der beruflichen Rehabilition.
Da das Studium für Behinderte, bedingt durch ihre Behinderung, ohnehin meist mit einem erheblich höheren Aufwand an Zeit und Energie als für nicht behinderte Studierende verbunden ist, würde es die behinderten Studierenden zumindest erheblich entlasten, wenn möglichst alle Maßnahmen zur Studienunterstützung an einer Stelle gebündelt und von dort aus koordiniert werden.
C. Regelungsbedarf: Koordination
Dies bedeutet, daß für die behinderten Studierenden ein fester Ansprechpartner - wie bei der beruflichen Rehabilitation der Rehaberater - für alle behinderungsspezifischen Studienprobleme zur Verfügung steht, wodurch ihnen Irrwege in den verschiedenen Hochschuleinrichtungen erspart werden. Es bedeutet auch einen festen Ansprechpartner für die verschiedenen Abteilungen und Einrichtungen innerhalb einer Hochschule, die den Problemen behinderter Studierender doch oft sehr hilflos gegenüberstehen.
Es hat sich gezeigt (USA), daß es am effektivsten ist, wenn diese für die Studienunterstützung Behinderter zuständigen zentralen Stellen, direkt bei den Hochschulleitungen angesiedelt sind. Einen ganz besonderen Stellenwert hat diese organisatorische Zuordnung für die Außendarstellung der Hochschulen, z. B. gegenüber den oben erwähnten Kostenträgern, aber auch gegenüber sonstigen potentiellen Sponsoren etwa aus der Wirtschaft, signalisiert dies doch auch nach außen, daß die Förderung des Studiums Behinderter an einer Hochschule einen zentralen Stellenwert einnimmt.
D. Handlungsbedarf: Verbesserte Zusammenarbeit mit Kostenträgern
Zweifellos noch wichtiger ist aber, daß die erwähnten Kostenträger ihrerseits eine feste Anlaufstelle an den Hochschulen für alle mit dem Studium Behinderter zusammenhängenden Fragen vorfinden. D.h. neben allen Hilfen finanzieller Art, auf die die Hochschulen zur Verbesserung der Studiensituation Behinderter angewiesen sind, ja gerade um alle potentiellen Unterstützungsmöglichkeiten von außen voll nutzen zu können, müssen die Hochschulen ihrerseits durch Einrichtung zentraler Stellen zur Studienunterstützung Behinderter bei den Hochschulleitungen, intern organisatorisch die nötigen Voraussetzungen für eine verstärkte Förderung durch Dritte schaffen. Um den Kostenträgern einen schlüssigen Überblick mit einer zutreffenden Gewichtung der Einzelmaßnahmen zu vermitteln, ist also an den Hochschulen eine zentrale Stelle, die die verschiedenen Maßnahmen zur Studienunterstützung Behinderter koordiniert, notwendig. Dies möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen:
Bei der Fragestellung, welchen Stellenwert für das Studium Sehgeschädigter beispielsweise die Versorgung mit entsprechend aufbereiteter Studienliteratur hat bzw. welcher Stellenwert der Schaffung von verbesserten Nutzungsmöglichkeiten von PCs durch sehgeschädigte Studierende zukommt, würden bei einer Verteilung der Zuständigkeit für diese Fragen auf verschiedene Einrichtungen einer Hochschule - z.B. auf die Bibliothek für die sehgeschädigtengerechte Studienliteratur und das Rechenzentrum für die entsprechend adaptierten PCs - die beiden Einrichtungen dem in ihre Zuständigkeit fallenden Problem mit ziemlicher Sicherheit eine höhere Priorität geben, als der jeweils anderen Frage. Wenn sich dann noch beide Hochschuleinrichtungen an denselben Kostenträger wenden, könnte dies leicht zur Blockierung jeder Förderung führen, da für den Kostenträger keine klare Einordnung in ein Gesamtkonzept erkennbar ist. Hinzu kommt, daß sich die auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich spezialisierten verschiedenen Hochschuleinrichtungen ohnehin kaum in den komplizierten Förderungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte zurechtfinden dürften, da dies für sie Neuland ist. So ist es möglich, daß vielleicht manche Chance gar nicht erst wahrgenommen wird. Auch dies spricht für eine Bündelung der Maßnahmen zur Studienunterstützung an einer zentralen Stelle, die natürlich eng mit den verschiedenen jeweils in Frage komenden Hochschuleinrichtungen zusammenarbeiten müßte.
E. Konkreter Ansatz: Peer-Councelling
Es hat sich mittlerweile auch als für alle Beteiligten sehr vorteilhaft herausgestellt, wenn die von diesen zentralen Stellen wahrzunehmenden Aufgaben von selbst betroffenen, also ebenfalls schwerbehinderten Mitarbeitern wahrgenommen werden. Es hat sich gezeigt, daß diese - wohl auf Grund der eigenen Betroffenheit - sowohl die ihnen übertragenen Aufgaben sehr engagiert wahrnehmen, als auch - und das ist sehr wichtig - seitens der behinderten Studierenden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfindet. Besonders wichtig ist aber auch in diesem Zusammenhang wieder die Außendarstellung, also z.B. gegenüber potentiellen Drittmittelgebern: Es kommt entscheidend darauf an, deren Bereitschaft zur Förderung zu erreichen. Deshalb muß ihnen die Studienproblematik Behinderter und die daraus resultierenden Unterstützungsmaßnahmen möglichst authentisch geschildert werden. Es darf auf keinen Fall - wie es leider viel zu oft geschieht - bei den Mittelgebern der Eindruck entstehen, es handele sich bei der zu fördernden Maßnahme lediglich um ein Alibi- oder gar Prestigeprojekt. Wer könnte derartige, bei Kostenträgern durchaus verbreitete Befürchtungen wirkungsvoller ausräumen als selbst Betroffene mit ihrer oft auf Jahrzehnte lange eigene Erfahrungen gestützten Sachkompetenz und plastischen Schilderungen?
H. Verfahren: Interessenausgleich
Besonders wichtig ist eine zentrale Stelle zur Studienunterstützung Behinderter, wenn es darum geht, die oft unterschiedlichen Bedürfnisse Behinderter jeweils angemessen und im Ergebnis möglichst für alle Behinderten akzeptabel zu berücksichtigen. Dies ist z. B. bei Fragen der baulichen Gestaltung zu beachten. Um die Problemstellung zu verdeutlichen: Während für Rollstuhlfahrer z. B. an Fußgängerüberwegen eine möglichst weitgehende Absenkung der Bordsteinkante wünschenswert wäre, benötigen Blinde eine deutlich ertastbare Bordsteinkante zur Orientierung. Hier muß ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiß gefunden werden.
VI. Zusammenfassung
Aus der Perspektive der Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Hochschulabsolventen wird die Notwendigkeit gesehen, an den Hochschulen Beratungs- und Betreuungsstrukturen für diesen Personenkreis einzurichten. Verfahrensmodell kann die berufliche Rehabilitation Behinderter sein. Es hat sich gezeigt, daß eine Bündelung der Aktivitäten der beteiligten Kostenträger wünschenswert ist, um den behinderten Studenten ein effektives Studieren zu ermöglichen. Wegen der extremen Schwierigkeiten bei der Arbeitsvermittlung wird angeregt, an den Hochschulen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen zu ermöglichen. Im Falle von behinderten Studenten bedeutet das i.W. Techniken, die der Kompensation der Behinderung dienen. Gedacht ist auch an die Vermittlung von praktischer Berufserfahrung i.R. von Praktika.
Gleichwertig sind unterstützende Dienstleistungen
wie
- Vorlesedienste
- Gebärdendolmetscher
- PC-Arbeitsplätze für Blinde, Sehbehinderte und andere,
die auf den Computer wegen der Behinderung angewiesen sind
- Studienassistenz
und anderes mehr.
Angesichts der Komplexität der Aufgabe, die ein Hochschulstudium für behinderte Studenten darstellt, kann wirksame Hilfe nur durch angemessene Organisationsformen innerhalb der Universität erbracht werden. Neben einem hohen Maß fachlicher, technischer und organisatorischer Kompetenz ist Sachverstand im Umgang mit Behinderten - und mit Nichtbehinderten - absolut notwendig.
Anschrift des Verfassers
Reiner Schwarzbach, Diplom-Sozialwissenschaftler,
ist Mitarbeiter der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
und dort für die Beratung und Vermittlung schwerbehinderter
Fachhochschul- und Hochschulabsolventen sowie behinderter Führungskräfte
im Rahmen der Managementvermittlung verantwortlich. Nach Studium
Jura und Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
Tätigkeit bei der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg.
Seit Anfang 1987 bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung.
Reiner Schwarzbach
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Feuerbachstr. 42-46
6000 Frankfurt/Main
privat:
Berghofweg 6
3550 Marburg