Aufgaben der Integrationsämter 2003/2004
Daten und Fakten zur Situation schwerbehinderter Menschen im Beruf
Für die meisten Menschen ist ihr Beruf ein wichtiger Teil ihrer Identität. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit einem gesundheitlichen Handicap. Sie sehen häufig die Erwerbstätigkeit als wichtigsten Bereich ihrer Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft an und sind daher oft besonders motiviert, am Arbeitsplatz ihre Leistungen uneingeschränkt zu erbringen. Die Krise des Arbeitsmarktes in Deutschland trifft diese Menschen besonders schwer.
Trotz der intensiven Bemühungen des Gesetzgebers hat sich die Beschäftigungssituation für schwerbehinderte Menschen nicht nachhaltig gebessert. Zwar hat die Aktion der Bundesregierung „50.000 Jobs für Schwerbehinderte" zunächst beachtliche Erfolge gezeigt: Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wurde von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 Prozent abgebaut. Der Erfolg war jedoch nicht von Dauer und die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen stieg wieder deutlich an. Im Oktober 2004 lag sie bei 172.516. Eingebettet war diese Entwicklung selbstverständlich in die allgemeine negative Entwicklung des Arbeitsmarktes. Sicher wäre diese Entwicklung noch deutlich schlechter ausgefallen, wenn der Gesetzgeber ihr tatenlos zugesehen hätte. Inzwischen hat er mit der erneuten Änderung des Schwerbehindertenrechts nochmals gehandelt und die Initiative „Jobs ohne Barrieren" ins Leben gerufen.
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX müssen derzeit Arbeitgeber, die jahres-durchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, 4 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber erfüllt diese Quote. Sie lag im Jahr 2002 wie im Vorjahr bei 3,8 Prozent: Der öffentliche Dienst erfüllte die Beschäftigungspflicht mit 5,2 Prozent und in der Privatwirtschaft lag die Quote bei 3,4 Prozent.
In Deutschland lebten zum Jahresende 2003 rund 6,6 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dies sind rund 70.000 oder 1,1 Prozent weniger als zum Jahresende 2001. Nur ungefähr ein Drittel steht im Erwerbsleben: Etwa 1 Million Menschen gehören nach dem SGB IX zur Zielgruppe der Integrationsämter. Beratung und finanzielle Leistungen
Die Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben der lntegrationsämter nach dem SGB IX - die möglichst präventiv eingesetzt werden sollen - sind eine wichtige Voraussetzung, damit schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Ein umfassendes Instrumentarium steht zur Verfügung, um Arbeitgeber und betroffene Menschen zu unterstützen. Dieses reicht von der Beratung der Arbeitgeber und der schwerbehinderten Menschen bis zu finanziellen Leistungen, die aus der Ausgleichsabgabe erbracht werden. 369,59 Millionen Euro haben die lntegrationsämter im Jahr 2003 für ihre Aufgaben ausgegeben. Davon gingen etwa 192,26 MiIlionen Euro direkt an die Arbeitgeber. Den finanziellen Leistungen geht regelmäßig eine qualifizierte Beratung voraus, was besonders wichtig ist, wenn es um Fragen der Arbeitsplatzauswahl und der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen geht.
Es wäre allerdings falsch, daraus zu schließen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer generell nur mit Hilfe von finanziellen Leistungen beruflich tätig sein können. Der weitaus größte Teil der Arbeitnehmer mit einer Behinderung übt seine Tätigkeit ohne leistungsmäßige Einschränkungen aus und benötigt deshalb auch keine spezifische Unterstützung. Umso wichtiger ist es, dass in den Fällen, in denen solche Leistungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes notwendig sind, diese schnell und effektiv erbracht werden. Die Bedeutung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben steigt seit Jahren und in vielen Fällen konnten die lntegrationsämter mit ihren fachlichen und finanziellen Hilfen zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. In 35.846 Fällen waren im Jahr 2003 solche Leistungen notwendig.
Die von den Integrationsämtern initiierten und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzierten Arbeitsmarktprogramme in den Ländern konnten die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagenturen für schwerbehinderte Arbeitslose wesentlich unterstützen. Die Arbeitsmarktprogramme ergänzen die reguläre Förderung nach dem SGB III und ermöglichen zusätzliche Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, wenn sie besonders betroffene schwerbehinderte Arbeitslose einstellen. Für diese Programme wurden im Jahr 2003 insgesamt 32,35 Millionen Euro bereitgestellt. Eine wichtige Bedeutung haben schließlich die individuellen Leistungen an schwerbehinderte Menschen, zum Beispiel für eine Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen. Für viele Menschen mit Behinderungen wäre ohne diese Hilfen eine Berufstätigkeit nicht möglich. 23,78 Millionen Euro wurden für diese Leistungen aufgewandt. Daneben haben 365 lntegrationsprojekte, das sind Beschäftigungsfirmen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 30,46 Millionen Euro an Förderung erhalten.
Integrationsfachdienste
Die lntegrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die im Auftrag der Integrationsämter, der Bundesagentur für Arbeit und der Rehabilitationsträger bei der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Seit dem Jahr 2000 gibt es ein flächendeckendes Netz von 442 Integrationsfachdiensten. Von den 1.206 Fachberatern der lntegrationsfachdienste wurden insgesamt 84.943 schwerbehinderte Menschen beruflich begleitet oder in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben wurden im Jahr 2003 im Auftrag der Integrationsämter 47.585 Personen fachdienstlich beraten und begleitet. Es handelte sich hierbei um besonders schwierige Einzelfälle. Die Zahl der Klienten ist in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 Prozent angestiegen. Pro Fachberater wurden jahresdurchschnittlich 82 Personen qualifiziert beraten und/oder beruflich begleitet.
Besonderer Kündigungsschutz
Im Jahr 2003 sind bundesweit die Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung weiter angestiegen, um rund 17 Prozent auf 38.404. Das sind 5.702 Kündigungsanträge mehr als im Vorjahr. Betriebsbedingte Gründe wie lnsolvenzverfahren, Betriebsauflösungen oder Betriebsstilllegungen, Einschränkungen von Betriebszweigen sowie der Abbau von Arbeitsplätzen sind nach wie vor die wichtigsten Gründe für Unternehmen, Arbeitsverträge mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu lösen, während personen- und verhaltensbedingten Gründen eine weit geringere Bedeutung zukommt. lm Jahr 2003 machten betriebsbedingte Kündigungen fast zwei Drittel aller ordentlichen Kündigungen aus. Damit ist dieser Anteil der Kündigungsgründe seit Jahren stetig steigend.
Der Anteil der erhaltenen Arbeitsplätze lag 2003 bei 21,14 Prozent, in absoluten Zahlen bei 7.837 Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmer. Mehr als die Hälfte der Fälle konnte vor oder während des Verfahrens unstreitig gelöst werden: Während des Verfahrens kam es zum Beispiel zur Rücknahme der Kündigung vonseiten des Arbeitgebers, zum Einverständnis mit der Kündigung vonseiten des Betroffenen, zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages, zu einer Vorruhestandsregelung oder einer unstreitigen Lösung aus anderen Gründen.
Bei betriebsbedingten Kündigungen, vor allem bei Betriebsschließungen, haben die lntegrationsämter häufig keinen oder nur einen äußerst eingeschränkten Ermessensspielraum. In anderen Fällen gelingt es jedoch häufig, den Arbeitsplatz im Rahmen der notwendigen Prüfung von Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung mit den präventiven Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zu erhalten. Eine wichtige Rolle spielen dabei nicht zuletzt die Lohnkostenzuschüsse. Schulung und Öffentlichkeitsarbeit
Neben der Aufklärungs- und ÖffentIichkeitsarbeit gehören Schulungen zu den Aufgaben der lntegrationsämter: 1.398 Veranstaltungen wurden im Jahr 2003 von den lntegrationsämtern für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers durchgeführt - davon 804 Veranstaltungen federführend, ohne Beteiligung Dritter. An diesen Schulungen nahmen insgesamt 12.141 Personen teil. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der angebotenen Seminare insgesamt fast gleich geblieben. Besonders Grundkurse für neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen fanden 2003 großen Zulauf.
Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nahmen die Integrationsämter an Aktionen der Behindertenverbände, an Fach messen, Informationsveranstaltungen sowie am „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" teil und informierten über Möglichkeiten der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Zur weiteren Information der Betriebe geben die lntegrationsämter Broschüren und Informationsmaterial rund um das Thema „Behinderung und Beruf" heraus und informieren auch online unter
www.integrationsaemter.de.
ZB/Info: Beilage der Ausgabe 4/2004 der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf