Aufgaben der Integrationsämter 2002/2003
Mit der Kampagne „50.000 Jobs für Schwerbehinderte" der Bundesregierung sollte die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen bis zum Oktober 2002 um 25 Prozent verringert werden. Trotz einer positiven Entwicklung wurde dieses Ziel mit einer Absenkung um 23,9 Prozent nicht ganz erreicht. Inzwischen ist die Arbeitslosigkeit auch wieder deutlich angestiegen und lag im Oktober 2003 wieder bei 166.232. Nach dem Sozialgesetzbuch IX müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auch weiterhin ~ Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber erreicht tatsächlich diese Quote. Die durchschnittliche Erfüllungsquote stieg im Jahr 2001 geringfügig auf 3,8 Prozent.
Im öffentlichen Dienst wird die Beschäftigungspflicht mit 5,1 Prozent besser erfüllt als in der Privatwirtschaft mit 3,4 Prozent. Durch die Anhebung der Schwelle des Beginns der Beschäftigungspflicht auf Arbeitgeber ab 20 Arbeitsplätzen hat sich die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber um über 36.000 auf 151.595 reduziert.
In Deutschland leben rund 6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen. Überwiegend sind es die Folgen von Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauferkrankungen oder des Stütz- und Bewegungsapparats, die zu einer Behinderung führen. Nur ein Teil der Menschen mit Behinderungen steht allerdings im Erwerbsleben - rund 940.000. Zusammen mit den schwerbehinderten Arbeitslosen sind es somit rund 1,1 Millionen Menschen, die nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Zielgruppe der Integrationsämter gehören.
Beratung und finanzielle Leistungen
Die Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben der lntegrationsämter nach dem Sozialgesetzbuch IX - die möglichst präventiv eingesetzt werden sollen - sind eine wichtige Voraussetzung, damit schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Ein umfassendes Instrumentarium steht zur Verfügung, um die Arbeitgeber und
die betroffenen Menschen zu unterstützen. Dieses reicht von der Beratung der Arbeitgeber und schwerbehinderten Menschen bis zu finanziellen Leistungen, die aus der Ausgleichsabgabe erbracht werden. 342 Millionen Euro haben die Integrationsämter im vergangenen lahr für ihre Aufgaben ausgegeben. Davon gingen 206 Millionen Euro direkt an die Arbeitgeber. Den finanziellen Leistungen geht regelmäßig eine qualifizierte Beratung voraus, was besonders wichtig ist, wenn es um Fragen der Arbeitsplatzauswahl und der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen geht.
Es wäre allerdings falsch, daraus zu schließen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer generell nur mit Hilfe von finanziellen Leistungen beruflich tätig sein können. Der weitaus größte Teil der Arbeitnehmer mit einer Behinderung übt seine Tätigkeit ohne leistungsmäßige Einschränkungen aus und braucht deshalb auch keine spezifische Unterstützung. Umso wichtiger ist es, dass in den Fällen in denen solche Leistungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes notwendig sind, diese schnell und effektiv erbracht werden. Die Bedeutung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben steigt seit Jahren kontinuierlich an und in vielen Fällen konnten die lntegrationsämter mit ihren fachlichen und finanziellen Hilfen zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. In 35.932 Fällen waren im Jahr 2002 solche Leistungen notwendig.
Die von den Integrationsämtern initiierten und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzierten Arbeitsmarktprogramme in den Ländern konnten die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter für schwerbehinderte Arbeitslose wesentlich unterstützen. Die Arbeitsmarktprogramme ergänzen die reguläre Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III und ermöglichen zusätzliche Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, wenn sie besonders betroffene arbeitslose schwerbehinderte Menschen einstellen. Für diese Programme wurden im Jahr 2002 insgesamt 33,17 Millionen Euro bereitgestellt. Eine wichtige Bedeutung haben schließlich die individuellen Leistungen an schwerbehinderte Menschen, zum Beispiel für eine Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen. Für viele Menschen mit Behinderungen wäre ohne diese Hilfen eine Berufstätigkeit nicht möglich. 26, 64 Millionen Euro wurden für diese Leistungen aufgewandt.
Daneben haben 314 Integrationsprojekte, das sind Beschäftigungsfirmen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, 31, 67 Mio. Euro an Förderung erhalten.
Integrationsfachdienste
Neben den Integrationsämtern selbst beraten auch die von ihnen bei freien Trägern beauftragten und finanzierten 327 lntegrationsfachdienste Arbeitgeber und die bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten Menschen. Bundesweit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Fachdienste unterstützen die lntegrationsämter in besonders schwierigen Einzelfällen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben orts- und betriebsnah. Die lntegrationsfachdienste unterstützen auch die Arbeitsämter bei der Vermittlung von schwerbehinderten Arbeitslosen mit besonderen Einschränkungen und haben eine zunehmende Bedeutung bei der Vermittlung besonderer Problemgruppen unter den schwerbehinderten Arbeitslosen.
Besonderer Kündigungsschutz
Die Anträge der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer haben im Jahr 2002 mit 14,29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr leider erheblich zugenommen. Die anhaltende wirtschaftliche Krise in Deutschland führt zu einem weiteren Arbeitsplatzabbau in vielen Branchen
Unverändert sind bei den Anträgen der Arbeitgeber zur Zustimmung zu einer Kündigung nach dem Sozialgesetzbuch IX betriebliche Gründe der wichtigste Auslöser für die Einleitung der Verfahren. Dazu gehören zum Beispiel wesentliche Betriebseinschränkungen oder Betriebsschließungen, während personen- und verhaltensbedingte Gründe eine weit geringere Bedeutung haben. Dies zeigt, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht generell etwa mit Problemen wie Leistungseinschränkungen oder höheren Fehlzeiten verbunden ist.
Der Anteil der erhaltenen Arbeitsplätze lag 2002 bei 21,2 Prozent, in absoluten Zahlen bei 6.625 Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Arbeitnehmer, die trotz eingeleiteter Kündigungsverfahren erhalten werden konnten. In weit mehr als der Hälfte der Kündigungsverfahren erklären sich die Betroffenen während des Verfahrens mit der Kündigung einverstanden, schließen selbst einen Aufhebungsvertrag oder scheiden aus anderen Gründen aus, zum Beispiel weil sie in Rente gehen. Bei wesentlichen Betriebseinschränkungen oder Betriebsstilllegungen kann der besondere Kündigungsschutz nur eine geringere Wirkung haben, da in diesen Fällen das Ermessen der Integrationsämter eingeschränkt ist.
In anderen Fällen gelingt es jedoch häufig, den Arbeitsplatz im Rahmen der notwendigen Prüfung von MögIichkeiten der Weiterbeschäftigung mit den präventiven Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zu erhalten.
Schulung und Öffentlichkeitsarbeit
1.401 Schulungsveranstaltungen der Integrationsämter für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers fanden im Jahr 2002 statt. Ihre Aufgabe in den Betrieben können diese Funktionsträger nur dann wirksam ausüben, wenn sie über ein fundiertes Wissen über die Möglichkeiten - aber auch die Grenzen - des Sozialgesetzbuches IX und die damit zusammenhängenden Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts verfügen.
Zur weiteren Information der Betriebe geben die Integrationsämter Broschüren und Informationsmaterial rund um das Thema „Behinderung und Beruf" heraus. Die Integrationsämter beteiligen sich darüber hinaus auch an Messen und Ausstellungen und informieren durch ihren Internetauftritt www.integrationsaemter.de.
Aus: ZB- Info, Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, Dezember 2003, Heft 4, Seite 1
Daten und Fakten zur Situation schwerbehinderter Menschen im Beruf
BM-Online