Ich habe mich auch sehr über dieses Urteil geärgert. Ich frage mich was
passiert, wenn aus organisatorischen, personellen oder finanziellen
Mitteln nichtbehinderte Schulkinder der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Schulpflicht nicht nachkommen können. Werden die auf die Straße geschickt
oder werden dann andere Maßstäbe wirksam? Entstehen nun nicht Kosten in
ganz anderer Form aber nichtminderer Höhe?
Wo bleibt der große Integrationswille? Fangen nicht die Probleme im
"Zusammen"leben an, wenn dieses Leben nicht zusammen erfolgt?
Werden die Anfragen, die mich (vor zwei Jahren) erreicht haben, ob nicht
eine Heimunterbringung kostengünstiger ist, doch irgendwann in die Tat
umgesetzt?
Und nicht zuletzt fragt man sich (wie oben geschehen) was es nun mit dem
Benachteiligungsgebot auf sich hat ...
Gruß,
Klaus
Subject: Re: Verfassungswirklichkeit...
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Von: Klaus_Mueck@KA2.maus.de
Datum: Tue, 04 Nov 1997 22:18:00 +0100
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