Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher, erklaert:
Das Benachteiligungsverbot fuer Behinderte bleibt fuer die Politik der
Bundesregierung ohne Konsequenzen. Das ist eine grosse Enttaeuschung fuer die
Behinderten und ihre Verbaende.Wir fordern von Bund und Laendern, endlich das
Benachteiligungsverbot fuer Behinderte mit Leben zu erfuellen:
Fuer die Bundesebene heisst das:
keine Ratifizierung einer Bioethikkonvention, die fremdnuetzige Forschung an
nichteinwilligungsfaehigen Personen gestattet,
ein Antidiskriminierungsgesetz, dass Diskriminierungen im privaten
Rechtsverkehr unterbindet,
eine Novellierung des Bau-, Verkehrs- und Telekommunikationsrecht, dass bei
seinen Normen die Vielfalt menschlichen Lebens beruecksichtigt,
eine Anerkennung der Gebaerdensprache als eigenstaendige Sprache.
Ohne Reaktionen des Gesetzgebers bleibt die Verfassungsaenderung ein nahezu
wertloses Stueck Papier.
Aus purer ideologischer Borniertheit lehnt die Bundesregierung die Forderung
nach einem Antidiskriminierungsgesetz rigoros ab. Bislang hatte sie die
Behinderten mit ihren Forderungen immer auf ein eigenstaendiges
Sozialgesetzbuch IX vertroestet. Mit diesem hat die Regierung offensichtlich
inzwischen Schiffbruch erlitten. Hatte die Regierung noch im September 1995
auf
Anfrage geantwortet, sie ginge davon aus, "dass der Regierungsentwurf im
Jahre
1996 in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann," stellt sie ein Jahr
spaeter kleinlaut fest, dass noch nicht festgelegt sei, "in welcher Weise und
in welchem zeitlichen Rahmen die Arbeiten an einem SGB IX fortgefuehrt werden
sollen." 1997 scheint das Projekt endgueltig abgehakt. Statt Verbesserungen
haben Behinderte im Rahmen der Spardiskussion gegen unseren Widerstand
zahlreiche Verschlechterungen ihrer Situation aufgebuerdet bekommen.
Wir wollen mit einem Antidiskriminierungsgesetz fuer Behinderte den
Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz in einfaches Recht
uebersetzen. Wir fordern ein gemeinsames Antidiskriminierungsgesetz fuer die
Minderheiten der Behinderten, der MigrantInnen, Lesben und Schwulen. Dieses
Antidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierungen im oeffentlichen und
privaten Rechtsverkehr entgegenwirken. Wer im Rechtsverkehr aufgrund seiner
sexuellen Identitaet, Herkunft, Abstammung oder Behinderung benachteiligt
wird, soll kuenftig einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
erhalten koennen. Verbaende der Minderheiten sollen diskriminierende
Arbeitgeber, Firmen oder Vermieter auf Unterlassung in Anspruch nehmen
koennen.
Die Massnahmen im Verkehrs- und Baurecht muessen im Gegensatz zu teueren
Umruestungen und Umbauten keine Mark mehr kosten. Sie erfordern lediglich den
politischen Willen bei der Normierung allgemeiner Vorschriften festzulegen:
Behinderte sind ein Teil der Normalitaet.
Gerade in Zeiten knapper Finanzen sollte der Gesetzgeber wenigstens alle
Moeglichkeiten ausschoepfen, Diskriminierungen zu beseitigen, die keine
zusaetzlichen Kosten verursachen. Aber auch im Sozialrecht, bei der Pflege
und
in der Arbeitswelt kann die Wertentscheidung des Verfassungsgebers nicht ohne
Konsequenzen bleiben.