Hallo Leute,
seit der Grundgesetzerweiterung (Art. 3,Abs. 3, Satz
2GG) ist einige
Zeit vergangen. Seitdem ist es jedoch noch nicht
gelungen, dies im
schulischen Bereich zu verwirklichen. Der gemeinsame
Unterricht von
Kindern mit und ohne Beeintraechtigung und eine integrative
Erziehung
ist in Rheinland-Pfalz nur ganz wenigen Kindern vorbehalten.
Dies ist eine gravierende Ungleichbehandlung der
betroffenen Menschen!
Daher fordern wir in der Mainzer Erklaerung eine im Schulgesetz verankerte uneingeschraenkte Wahlmoeglichkeit fuer integrative Erziehung und gemeinsamen Unterricht!
Unterstuetzt auch ihr unser Anliegen mit Eurer eMail. Auf unserer Homepage kann ein entsprechendes Formular ausgefuellt und abgeschickt werden.
http://home.t-online.de/home/Ulf.Werkhausen
Vielen Dank
<:) Ulf Werkhausen (:>
Datum: 29 Mar 1997 21:44:06 GMT