Erstes Urteil zum Benachteiligungsverbot
Verfassungsgericht staerkt die Rechte behinderter SchuelerInnen
Genau zwei Jahre hat es gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal die "Ausstrahlungswirkung" des neuen Benachteiligungsverbotes in einem Urteil zur schulischen Integration herausgestellt hat. Die Entscheidung eines anderen Gerichtes wurde mit der deutlichen Mahnung aufgehoben, dass die Entscheidung "nicht das Bewusstsein des Oberverwaltungsge richtes dafuer erkennen" laesst, dass das Interesse der Schuelerin, nicht benachteiligt zu werden, "verfassungsrechtlich geschuetzt ist". (Akz.: 1 BvR 1308/96 - Beschluss vom 30. Juli 1996.)
Der konkrete Fall: Eine koerperbehinderte Schuelerin aus Niedersachsen
absolvierte zunaechst waehrend der Grundschulzeit die Regelschule,
wobei sie paedogogische Foerderung im Fach
Mathematik erhielt und von einem Zivildienstlei stenden im Unterricht
begleitet wurde. Zum Schul jahr 1995/96 wechselte sie in den 5.Schuljahrgang
einer Integrierten Gesamtschule. Nach
Einholung eines Gutachtens stellte die Schulbehoerde einen sonderpaedagogischen
Foerderbedarf fest und verfuegte die Überweisung in eine
Sonderschule fuer Koerperbehinderte.
Dagegen legte das Maedchen Widerspruch ein und verlangte zugleich,
die ueberweisung auszu setzen, bis darueber endgueltig entschieden
sei. Diesen vorlaeufigen Rechtsschutz versagte jedoch in letzter
Instanz das Niedersaechsische Oberverwaltungsgericht (OVG). Gegen
diese Entschei dung legte die Schuelerin Verfassungsbeschwerde
ein - und bekam Recht. Das OVG muss nun neu entscheiden, zumindest
solange darf die Schuelerin in der Regelschule bleiben. Die verfassungsrechtlichen
Vorgaben sind aber jetzt eindeutig, wie die beiden Kasseler Richter
Andreas und Gunther Juergens kommentieren: "Eine Zuweisung
zur Sonderschule gegen den Willen eines behinderten Schuelers
und seiner Eltern stellt eine Benachteiligung im Sinne des Art.
3, Abs.3, Satz 2 GG dar, die nur zulaessig ist, wenn eine Sonderbeschulung
aus
zwingenden Gruenden geboten ist. Es bedarf daher in jedem Falle
einer konkreten Einzelfallbegruendung und einer Abklaerung von
Alternativloesungen in der Regelschule."
Die Enscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, ueber die von
den Medien in grosser Aufmachung berichtet wurde, kommt zur rechten
Zeit, denn weitere Gerichtsverfahren sind in anderen Bundeslaendern
anhaengig. Wesentlich wird bei der Rechtsprechung sein, wie die
jeweiligen Gerichte den Begriff der "Benachteiligung"
aus legen. Das Urteil beweist jedoch auch, dass die Ergaenzung
des Grundgesetzes notwendig war und dass damit die Moeglichkeit,
sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, entscheidend gestaerkt
wurde. HGH
"Behinderte in Action" wird vom Netzwerk Artikel 3 herausgegeben
und kann von Blinden und Sehbehinderten auf Diskette oder per
E-Mail angefordert werden.
Herausgeber, V.i.S.d.P. und Vertrieb dieser Ausgabe: Netzwerk
Artikel 3 und ISL e.V., Jordanstr. 5, 34117 Kassel, Tel. 0561/
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In eigener Sache
Ueber 1 Jahr ist es her, seitdem das letzte Info "Behinderte in Action" erschienen ist - und auch diese Ausgabe hat aufgrund des geringeren Umfangs den Charakter einer Notausgabe. Nach dem ersten grossen Erfolg mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes fuer Behinderte ins Grundgesetz ist es ruhiger um die Gleichstellungs bewegung behinderter Menschen geworden. Erschoepfung von der harten Arbeit fuer diesen Erfolg,
drohende Kuerzungen im sozialen Bereich und nicht zuletzt der chronischer Geldmangel der Gleichstellungsbewegung hat die Arbeit zwischen zeitlich eingeschraenkt.
Mit der Gruendung des Netzwerkes Artikel 3 formiert sich nun die Gleichstellungsbewegung mit einer neuen Struktur und im Sinne einer ideellen Genossenschaft auch mit einem neuen Finanzkonzept frei nach dem Motto: "Es kann nur so viel geleistet werden, wie wir selbst investieren." Werdet daher Mitglied oder Foerderer des Netzwer kes Artikel 3 und tragt dazu bei, dass Artikel 3 GG durch die Schaffung von Gleichstellungsbestim mungen fuer Behinderte in die Praxis umgesetzt wird, so dass wirklich niemand mehr wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Ottmar Miles-Paul
Einsam oder gemeinsam?
Ein Antidiskriminierungsgesetz mit Biss!
Politische Premiere im Bonner Waserwerk: Am 31. Mai 1996 berieten mehr als hundert Frauen und Maenner wie sie sich gemeinsam gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen wehren koennen.
Gegenstand der Anhoerung war ein Eckpunktepapier der Bundestagsfraktion von Buendnis 90/DIE GRÜNEN zu einem integrierten Antidiskriminierungsgesetz. Als Rahmen- bzw.
Vorschaltgesetz soll es zuna echst sowohl Diskriminierung rechtlich definieren als auch einen Sanktionskatalog enthalten und Fragen der Beweiserleichterung und Verbandsklagebefugnis se
regeln. Das ADG soll Frauen und Maennern mit Beeintraechtigungen, Migrant/-innen, schwarzen Deutschen und anderen ethnischen Minderheiten, Homo- und Transsexuellen Gleichbehandlung im Rechtsverkehr sichern. In einem zweiten Schritt sollen zu einem
spaeteren Zeitpunkt die spezifischen rechtlichen Probleme, die sich fuer die einzelnen Gruppen jeweils unterschiedlich darstellen, in drei verschiedenen Artikelgesetzen geregelt
werden.
Uebereinkunft bestand bei allen Beteiligten, dass Diskriminierung gleiche Ursachen und eine aehnliche Struktur hat: Menschen werden auf beliebige Merkmale ihrer Persoenlichkeit reduziert und abgewertet. Diskriminierung muesse also aehnlich und vor allem
gemeinsam bekaempft werden. Volker Beck, rechts politischer Sprecher von Buendnis 90/DIE GRÜNEN bezeichnete die gemeinsame Arbeit an einem ADG als eine Chance fuer aktive Solidaritaet und fuer neue politische Buendnisse.
Andrea Schatz
Netzwerk behinderter Frauen gegruendet
Eine umfassende Antidiskriminierungsgesetz gebung unter der Beruecksichtigung der besonde ren Beduerfnisse behinderter Frauen forderten am 18. August ueber 100 behinderter Teilnehmerinnen aus 20 europaeischen Staaten zum Abschluss einer Tagung in Muenchen.
Am Rande der Veranstaltung gruendeten die ueber 40 deutschen Teilnehmerinnen ein bundesweites Netzwerk behinderter Frauen.
Kontaktadresse: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen,
Jordanstr. 5, 34117 Kassel, Tel. 0561/72885-22.
Was hat sich nach der Grundgesetzaenderung politisch getan?
Die im Bundestag vertretenen Parteien haben auf den neuen Artikel 3 bislang unterschiedlich reagiert: Die Regierungsparteien verweisen auf ein neu zu schaffen des Sozialgesetzbuch (SGB IX), ein Antidiskriminierungsgesetz sei nicht notwendig, wie auf eine grosse Anfrage der SPD im September 1995 ausgefuehrt wurde. Die SPD selber hat bislang zwei Initiativen gestartet: Die Abgeordnete Antje-Marie Steen hat einen Antrag zum Einsatz von Gebaerdendolmetschern bei wichtigen Ent scheidungsprozessen im Bundestag eingebracht. Die Abgeordnete Margot von Renesse arbeitet am Entwurf eines Gleichbehandlungsgesetzes, das die Durchsetzung des Gleichstellungsgebotes fuer alle im neuen Artikel 3 genannten Gruppen zum Thema hat. Fuer September plant die SPD eine Anhoerung, die sich speziell mit den Belangen behinderter Frauen befasst. Buendnis 90/DIE GRÜNEN haben ebenfalls eine grosse Anfrage zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes eingebracht und streben ein ADG an.
Darueber hinaus hat sich der Parteitag bereits 1995 dazu verpflichtet,
dass alle Veranstaltungen des Bundesparteitages, des Laenderrates
und des Frauenrates in barrierefreien Raeumen und fuer Hoer-
und Sehgeschaedigte zugaenglich stattfinden muessen. Die PDS hat
die Einrichtung einer Enquetekommission "Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen" angeregt, was im zustaendigen
Ausschuss keine Mehrheit fand.
Auf Landesebene haben SPD und Buendnis 90/DIE GRueNEN in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass sich die hessische Landesregierung fuer ein Landes-ADG im Bundesrat einsetzen will. In Bremen gibt es seit Mai 1996 bereits einen - von Betroffenen
ausgearbeite ten Entwurf - zu einem Landes-ADG. In Niedersachsen
gibt es durch eine Initiative des Netzwerkes behinderter Frauen
und in Berlin durch das Berliner Zentrum fuer Selbstbestimmt Leben
ebenfalls erste Bestrebungen zu einem solchen Gesetz.
Auf kommunaler Ebene ist ein Beschluss der hessischen Gemeinde
Erlensee vom Juli 1996 zu erwaehnen: Auf Antrag der SPD-Fraktion
wurde einstimmig ein Beschluss ueber ein "barrierefreies
Erlensee" gefasst. Damit soll die Gleichstellung mobilitaetsbehinderter
Menschen in dieser Kommune sichergestellt werden. Der Gemeindevorsteher
heisst uebrigens Heinz Preis, er ist stv. BAGH-Vorsitzender und
Aktivist in der Gleichstellungsbewegung. HGH
Der Literturtip
Ab 2. September ist im Buchhandel erhaeltlich: H.-Guenter Heiden (Hg.): "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Grund recht und Alltag - eine Bestandsaufnahme. Das Buch ist erschienen bei rororo aktuell, hat 254 Seiten und kostet
14,90 DM (auch als Toncassette und Diskette im ASCII-Format erhaeltlich). Das Buch gliedert sich in vier Teile: Zunaechst wird in einem einleitenden Aufsatz auf Fragen der Definitionen von Behinderung und Diskriminierung eingegangen, ausserdem wird die Geschichte der Behindertenbewegung in ihrem Kampf gegen Diskriminierung ab 1990 skizziert. Im zweiten Teil erfolgt eine Bestandsaufnahme der strukturellen Diskriminierungen, z.B. aus den Bereichen Schule, Asssistenz, Mobilitaet, Arbeitswelt,
behinderte Frauen, blinde und gehoer lose Menschen, Bioethik. Im dritten Teil wird fuer die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes und eine moderne Behindertenpolitik plaediert,