Wir w ünschen ein gutes Neues Jahr !
Inhaltsverzeichnis
* Ein Sieg für unsere Menschenrechte; Was gibt es Neues beim Maastricht-Vertrag
* Das Arbeitsübereinkommen der neuen Wiener Landesregierung
* Voneinander lernen - das neue "Integrationsgesetz"
* OTTO STÄNKERER: Kein Aufnahmestopp für Behinderte?
* Ihr könnt es selbst schaffen; Arbeitstagung "gleich.beRECHTigt"
* Singer & Co; Rückblick auf die Veranstaltung
* Wenn Wirte behinderte Gäste diskriminieren, ist dies auch weiterhin
nicht verboten !
* MAUTPICKERL: So ägert man behinderte Menschen
* Buchtip: Schicksal täglich
* Broschüre: Service für Autofahrer
* "Notlage im Mobilitätsbereich", Bericht von SLI-Linz
Ein Sieg für unsere Menschenrechte
Das Parlament verpflichtete am "Europäischen Tag der
behinderten
Menschen" die Bundesregierung für die Einführung
einer
Nicht-Diskriminierungsklausel einzutreten.
Am 3. Dezember 1996, dem "Europäischen Tag der behinderten
Menschen",
wurde vom Hauptausschuß des Nationalrates eine Stellungnahme
verabschiedet, in welcher die Österreichische Bundesregierung
verpflichtet wird, im Rahmen der EU-Regierungskonferenz dafür
einzutreten, daß eine Nicht-Diskriminierungsklausel für
behinderte
Menschen in die EU-Verträge aufgenommen wird:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert im Zuge der Regierungskonferenz
... mit Nachdruck dafür einzutreten, daß
ein Verbot der Diskriminierung insbesondere aufgrund der Rasse,
der
Hautfarbe, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, der
Muttersprache,
der Religion, der politischen oder jeder anderen Überzeugung,
der
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der sozialen
Herkunft
oder des Vermögens, der Behinderung, der sexuellen Orientierung
oder
jeder anderen besonderen Gegebenheit in die Verträge aufgenommen
wird,
eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach die Europäische
Union bei
allen ihren Aktivitäten die Bedürfnisse behinderter
Menschen
berücksichtigt."
Damit waren wir mit der von BIZEPS anläßlich des Europatages
initiierten Kampagne "BEHINDERTENRECHTE JETZT!", mit
der wir für die
Einführung eines Diskriminierungsverbotes in der EU warben,
endlich
erfolgreich gewesen. Damit wurden auch die Forderungen der von
der
österreichischen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung im April 1996
verfaßten
und an alle zuständigen PolitikerInen versandten Resolution
erfüllt.
Wir können zu Recht stolz sein auf diesen Sieg der österreichischen
Behindertenbewegung.
Noch einmal muß klar festgehalten werden, daß dies
die Leistung der
Abgeordneten zum Nationalrat war und nicht der Vertreter der
Österreichischen Bundesregierung: Der für EU-Angelegenheiten
zuständige
Außenminister Schüssel und Bundeskanzler Vranitzky
haben sich auf all
die vielen Briefe, Faxe und Telegramme NIE bereiterklärt,
sich für ein
verbindliches Diskriminierungsverbot einsetzen zu wollen.
Ganz im Gegenteil, sie hatten es seit dem Beginn unserer Kampagne
im
Jänner 1996 meisterlich verstanden, entweder Briefe gar nicht
zu
beantworten, oder zu unserer Forderung keine Stellung zu nehmen
oder
auch den Eindruck zu erwecken, sie stünden ohnedies ganz
hinter uns.
Dazu gehört auch die von Außenminister Schüssel
und dem italienischen
Außenminister Dini im Oktober 1996 gesetzte Initiative zur
Beachtung
der Menschenrechte im Nach-Maastrichtvertrag, da bei dieser Variante
keinerlei Möglichkeit einer rechtlichen Durchsetzung enthalten
gewesen
wäre.
Der Schüssel-Vorschlag hätte konkret bedeutet, daß
behinderte Menschen
weiterhin auf das Wohlwollen der EU-Gesetzgeber angewiesen wären.
Oder
in Abwandlung eines Slogans der internationalen Behindertenbewegung:
"Gnade statt Rechte!"
Mit dieser entwürdigenden Hinhaltetaktik und mit all den
Täuschungsmanövern der Vertreter der Bundesregierung
ist es nun, dank
des beherzten Einsatzes der Abgeordneten der SPÖ, ÖVP,
des Liberalen
Forums und der Grünen, die diesem gemeinsamen Antrag zugestimmt
haben,
endlich vorbei.
Besonders erfreulich ist auch, daß sich Österreich
nun auch dafür
einsetzen wird, daß die Bedürfnisse behinderter Menschen
bei allen
Aktivitäten der EU berücksichtigt werden müssen.
Welche Bedeutung hat nun dieser Passus für uns?
Handelt es sich hier um eine weitere Absichtserklärung, die
das
schlechte Gewissen der Eurokraten beruhigen soll, oder sind damit
Rechte für uns verbunden?
Nun, durch eine solche sogenannte allgemeine Integrationsklausel
wird
sichergestellt, daß der Bedarf behinderter Menschen in der
EU-Politik
und der Gesetzgebung nicht länger ignoriert werden.
Die Vereinheitlichung der Verkehrsnormen, des Baurechts oder von
Verordnungen in anderen Bereichen würden sich auf unser Leben
negativ
auswirken, wenn unser Bedarf nicht anerkannt wird. Sichergestellt
wäre
damit, daß die Bedürfnisse behinderter Menschen auch
in Bereichen
anerkannt werden, die normalerweise nicht als behindertenbezogen
gelten, wie z. B. Wahlverfahren.
Unserer Forderung nach einem Diskriminierungsverbot kommt
erfreulicherweise der Entwurf für eine Neufassung des EU-Vertrages
entgegen, der vom irischen Ministerpräsidenten anläßlich
des Treffens
der Europäischen Regierungschefs am 13. und 14. Dezember
1996 in
Dublin präsentiert wurde:
In diesem Dokument ist bereits die von uns geforderte
Nicht-Diskriminierungsklausel enthalten; dies ungeachtet der Tatsache,
daß die Zustimmung der Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten
noch ausständig
ist.
Was bleibt, ist uns allen die Daumen zu halten für unsere
behinderten
FreundInnen in den noch säumigen Mitgliedsstaaten. In ihrem
Kampf um
unsere Menschenrechte.
Allerdings müssen sämtliche EU-Staaten dieser Klausel
zustimmen.
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Das Arbeitsübereinkommen der neuen Wiener Landesregierung
Am 13. Oktober 1996 wurde in Wien gewählt. Nach wochenlangen
Koalitionsverhandlungen einigten sich SPÖ und ÖVP auf
die Bildung einer
neuen Landesregierung. Hier auszugsweise das Arbeitsübereinkommen.
Wir
müssen in Zukunft darauf aufpassen, daß dies nicht
nur eine
Absichtserklärung ist, sondern daß auch Taten folgen.
WIENS WEG INS 21. JAHRHUNDERT
Wien bringt gute Voraussetzungen mit, seine Position als eine
der
reichsten Regionen innerhalb der Europäischen Union auch
im 21.
Jahrhundert zu festigen: niedrige Arbeitslosigkeit, hohes
Sicherheitsniveau, dichtes soziales Hilfsangebot, leistungsfähiges
Gesundheitswesen, zukunftsweisende Umweltstandards und ein weltweit
anerkannter Ruf als Kulturmetropole.
Leben in Würde sicherstellen
Dem verbreiteten Verlangen, so lange wie möglich zu Hause
betreut zu
werden, muß entsprochen werden. Durch ein breit gestreutes
Angebot an
privater Hauskrankenpflege, Sozialdiensten, ...
Wir bekennen uns zum Recht behinderter Menschen auf ein
selbstbestimmtes Leben und Integration in die Gesellschaft.
Vorhaben:
*
Die diversen Beiräte und Interessensvertretungen im sozialen
Bereich
sind aufzuwerten (Behinderte, Familien, Senioren, Jugend). Die/der
Vorsitzende muß aus dem Kreis der Betroffenen kommen. Keine
Vorsitzführung durch die/den amtsführende/n Stadträtin/Stadtrat.
*
Der Kontaktbesuchsdienst ist neu zu organisieren, um den
ursprünglichen Zielen zu entsprechen. Dafür ist binnen
eines Jahres ein
Entwicklungskonzept vorzulegen, das sowohl kommunale als auch
private
Einrichtungen umfaßt.
*
Jene Vereine, die Sozialdienste anbieten, sind die wichtigste
Drehscheibe zwischen Patient und Leistung; Bürokratie muß
auf ein
Mindestmaß beschränkt werden. Aufwertung des Dachverbandes
Wiener
Sozial- und Pflegedienste. Das bestehende System ist nach den
Prinzipien der Qualitätssicherung, Leistungsstandards und
Kundenorientiertheit zu durchforsten.
*
Schaffung eines Heimhilfegesetzes (Berufsbild, Ausbildung,
Anstellungserfordernisse, Qualitätssicherung).
*
Ein Pflegeeinrichtungsgesetz ist zu beschließen (regelt
räumliche und
personelle Ausstattung, Qualitätsstandards, etc.).
*
Priorität hat vor allem die Schaffung von betreuten Wohnplätzen
für
Pflegebedürftige, die Errichtung bezirksnaher Geriatriezentren,
die
Umwandlung der großen städtischen Pflegeheime in kleinere
familien- und
wohnähnliche Strukturen; Qualitätssicherung für
Bewohner der
Großpflegeheime ist unumgänglich notwendig.
*
Tagespflege und Kurzzeitpflege müssen ausgebaut werden, damit
pflegende Angehörige entlastet werden können.
*
Öffentliche Verkehrsmittel, Ämter und Behörden,
Straßenraum
(Gehsteigab-rundungen), Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
Wohnungen und Betriebe sind für Behinderte zugänglich
zu machen.
*
Der Magistrat der Stadt Wien muß sich seiner Vorbildwirkung
bewußt
sein und seine Einstellungsverpflichtung für Behinderte erfüllen.
Neue Wege in der Wiener Verkehrspolitik
"Mobilität" ist eines der Grundbedürfnisse
des Menschen.
Verkehrspolitik muß sich daher an einem sinnvollen und sozial
ausgeglichenen Miteinander der Fortbewegungsmöglichkeiten
orientieren.
Vorrang für den öffentlichen Verkehr
Im Sinne der besonderen Verantwortung für die Sicherheit
der
schwächsten Verkehrsteilnehmer, FußgängerInnen,
Kinder sowie älteren
und behinderten Menschen kommt dem Abbau von Barrieren erhöhte
Bedeutung zu. Behindertengerechte Niederflurstraßenbahnen
und stufenlos
betretbare Gelenkbusse, Gehsteigabschrägungen und etappenweise
Erleichterung des Zuganges zu öffentlichen Gebäuden
sind deshalb
wichtige verkehrspolitische Anliegen.
Behindertenintegration
Für behinderte Menschen müssen weiterhin geeignete Wohnformen
geschaffen werden, die auch wesentlich zur Integration Behinderter
beitragen. Ebenso wird die Übersiedlung geistig behinderter
Menschen
aus Anstalten in ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnformen
fortzusetzen sein.
Eine Lobby für Wiens Kinder und Jugendliche
Der Bedeutung des Sports als sinnvolle Freizeitgestaltungsmöglichkeit
muß durch den Ausbau und die Sanierung von Sportanlagen,
die Förderung
der Sportverbände, die Förderung des Breitensportgedankens,
des
Behindertensports sowie einer breiten Palette an Freizeitsportarten
Rechnung getragen werden.
Bildung: Chancen für Wiens junge Generation
*
Dem Anliegen der Integration behinderter Kinder wurde durch die
15.
Schulorganisationsgesetz-Novelle für den Volksschulbereich
bereits
entsprochen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sind
diese
Maßnahmen auch im "Sekundar-I-Bereich" (AHS-Unterstufenbereich,
Hauptschule) fortzusetzen.
Parteiengespräche SPÖ - Grüne
Bei den Parteiengesprächen zwischen SPÖ und den Grünen
wurde folgende
Passage beschlossen: "Das Land und die Gemeinde Wien bekennen
sich dazu
daß niemand ausschließlich wegen seiner/ihrer Rasse,
Abstammung,
Sprache, seines/ihres Geschlechtes, seiner/ihrer sexuellen Identität
und Orientierung, seiner/ihrer sozialen Herkunft oder Stellung,
seiner/ihrer Behinderung, seiner/ihrer religiösen, weltanschaulichen
oder politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt
werden darf.
Das Land und die Gemeinde Wien bekennen sich zur Gleichwertigkeit
der
Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung."
Auch hier
könnten sich für die Zukunft Anknüfungspunkte ergeben.
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Voneinander lernen - das neue "Integrationsgesetz"
für die Schule der
10-14 jährigen macht´s schwer.
Ende November wurde ein Gesetz für die Weiterführung
der 1993
begonnenen Integrationsklassen an Volksschulen für AHS und
Hauptschulen
verabschiedet.
Dieses Gesetz wurde als großes Schulreformpaket gepriesen.
Wir haben
das Paket aufgeschnürt und finden neben der grundsätzlichen
Möglichkeit
auf Integration, Verschlechterungen auch für die Volksschule
und
diskriminierende Bedingungen für Kinder mit Behinderungen
vor.
So wurde z. B. die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf von bisher in der Regel vier auf mindestens
fünf Kinder
erhöht.
Das Recht der Eltern, für ihr Kind zwischen Integration und
Sonderschule zu wählen, wurde nicht erfüllt. De Facto
kann der Direktor
einer AHS z. B. festlegen, ob an seiner Schule Kinder mit Behinderungen
aufgenommen werden. Kein nichtbehindertes Kind wird auf Herbergsuche
geschickt.
Kein nichtbehindertes Kind kann von LehrerInnen oder LeiterInnen
einfach abgelehnt werden.
Dort wo Platzmangel herrscht (an welcher AHS nicht?) haben Kinder
mit
besserem Zeugnis Vorrang. Noten als Reihungskriterium bei der
Schulaufnahme diskriminieren behinderte Kinder.
Erfolgreiche Integration von sinnes- und körperbehinderten
Kindern in
der Volksschule wird in der HS und AHS mit Entzug der pädagogischen
Stütze bestraft. In der Sekundarstufe gibt es keine zusätzlichen
LehrerInnen mehr, sondern nur mehr Lehrplanerleichterungen.
Das Menschenrecht auf Nichtaussonderung findet sich im vorliegendem
Gesetz nicht! Nur dort, wo eine Schule bereit ist, behinderte
Kinder
aufzunehmen, werden in Zukunft weniger Hürden zu bewältigen
sein .
Mag. Monika Haider
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OTTO STÄNKERER: Kein Aufnahmestopp für Behinderte?
In diesen mageren Zeiten wird auch an den Universitäten versucht,
die
Kosten beim Personal einzubremsen.
Gegen alle Beteuerungen, es würde an Behindertenposten nicht
gespart,
und in Bezug auf die Einstellungspflicht ohnedies traurig stimmend
(der
Bund zahlte 1995 ca. 28 Millionen Schilling Ausgleichstaxe und
das
Wissenschaftsministerium hat 343 offene Stellen, beide erfüllen
nicht
die gesetzliche Pflichtzahl), wird der Vollzug des Aufnahmestopps
Behinderter auf die Universitäten selbst abgeschoben.
Das Aufnahmeverfahren Behinderter bleibt gleich kompliziert: das
Bundeskanzleramt sucht Personen mit mind. 50 %igem Grad der Behinderung
für die Besetzung von (Bundes)Planstellen.
Der neueste Haken dabei: Die Kosten für diese Stellen müssen
nun zu 100
% die jeweiligen Universitäten übernehmen, doch diese
sind zur Zeit
aufgrund der Autonomiebestimmungen knapp bei Kasse bzw. haben
ohnedies
kein Geld für zusätzliche Ausgaben mehr.
Am Beispiel Uni Salzburg zeigt sich folgendes: Entweder die bewilligten
Posten werden genommen (und auch bezahlt), oder die Bewilligung
wird
wieder entzogen. Die ohnedies gekürzten Töpfe sind leer
und jede
zusätzliche Ausgabe führt zur Unfinanzierbarkeit.
Das ist ein Aufnahmestopp für Behinderte und führt zu
einer
Finanzierungsschlacht zwischen Bund und Universitäten. Daß
dies auf dem
Rücken der Behinderten ausgetragen wird, finde ich sehr bedenklich,
daß
dies keine Bereitschaft zeigt, mehr Behinderte in den Bundesdienst
aufzunehmen, scheint mir offensichtlich.
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Ihr könnt es selbst schaffen
Arbeitstagung "gleich.beRECHTigt" von Integration:Österreich
- ein
neuer Aufbruch
"In den USA haben wir nach 25 Jahren harter Arbeit mehr erreicht,
als
wir anfangs erhofften - in Fragen der Gleichberechtigung und des
erleichterten Zuganges für alle. Ihr in Österreich könnt
auch eine
Menge erreichen, und ihr könnt es selbst schaffen!"
Mit diesen Worten machte Marilyn Golden, Vorkämpferin der
amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der behinderten Menschen
den mehr
als 200 versammelten AktivistInnen (mit den verschiedensten
Behinderungsarten) Mut und zeigte Strategien zur Erreichung unserer
Menschenrechte auf.
Marilyn Golden wies eindringlich darauf hin, daß in unserer
Bewegung
jede Art von Behinderung vertreten sein muß, einerseits
um die
Meinungen, Wünsche und Forderungen aller einzubringen, andererseits
um
nach außen geschlossen auftreten zu können und es unseren
Gegnern damit
unmöglich zu machen, uns auseinanderzudividieren und zu schwächen.
Ihre langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, daß es
genauso wichtig
sei, Telegramme und Briefe zu schreiben, wie auf die Straße
zu gehen,
um zu demonstrieren und zu kämpfen. Es gäbe keine "richtigen"
und
"falschen" Methoden es käme vor allem darauf an,
daß gemeinsam alle
Möglichkeiten ergriffen und ausgenutzt werden. Konsequentes
und
professionelles Vorgehen haben die Erfolge in den USA erst möglich
gemacht: So wurden immer wieder städtische Busse blockiert,
so lange,
bis mittlerweile bereits seit vielen Jahren jeder neue Bus mit
einem
Hublift ausgestattet sein muß. Golden: "Hublifte gibt
es heute
praktisch in jedem Bus".
Das 1990 in Kraft getretene Antidiskriminierungsgesetz hat bereits
tiefe Spuren in den Alltag der Betroffenen gegraben: Von großflächigen
Gehsteigabsenkungen über blinde Geschworene bis hin zur Möglichkeit,
von jedem beliebigem Telefonapparat einen gehörlosen Menschen
anrufen
zu können.
Adolf Ratzka, auf den Rollstuhl und ein Beatmungsgerät angewiesener
Bürgerrechtsaktivist deutscher Herkunft und seit den 70er
Jahren in
Schweden lebend, hat dort die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ins
Leben
gerufen und bei der Tagung deren Philosophie erläutert.
Von zentraler Bedeutung ist das Recht auf Persönliche Assistenz
und die
Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen dafür. Ratzka
hielt ein
leidenschaftliches Plädoyer für mehr Engagement der
Betroffenen, für
die Entwicklung unserer eigenen Normen sowie die Hinterfragung
der uns
behindernden Rahmenbedingungen.
Über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden wir später
berichten.
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Singer & Co
Ist die "Neue Euthanasie"-Debatte zu Ende?
Zu diesem Thema veranstaltete Berufsverband der BehindertenpädagogInnen
und BIZEPS am 14. November 1996 eine gutbesuchte
Diskussionsveranstaltung, die reges Interesse hervorrief.
Oliver Tolmein, freier Journalist aus Hamburg, wies auf Parallelen
zwischen der "Neuen Euthanasie"-Debatte und der Ermordung
behinderter
Menschen im NS-Regime hin. Hier wie dort ist der "leistungsfähige"
Mensch das Ideal. Hier wie dort soll unter dem Deckmantel des
"Mitleids" ja sogar der Selbstbestimmung eine Kostensenkung
erreicht
werden.
Er zeigte am Beispiel der Niederlande, wo Ärzte unter bestimmten
Voraussetzungen für "Euthanasie" nicht strafrechtlich
verfolgt werden
können, auf, daß die Schwelle zur Tötung von Menschen
durch solche
Bestimmungen immer niedriger wird. So wird dort z. B. angestrebt,
diese
Möglichkeiten auf psychisch behinderte Menschen auszudehnen,
es ist die
sogenannte Todespille, die von Menschen über 70 jederzeit
eingenommen
werden könnte in Diskussion etc.
Manfred Srb, BIZEPS, sprach über die Entwicklung der
"Euthanasie"-Debatte in Österreich aus der Sicht
der
Behindertenbewegung und über die Proteste der behinderten
Menschen
gegen das öffentliche Auftreten von "Euthanasie"-BefürworterInnen
und
der damit verbundenen neuerlichen Infragestellung unseres Lebensrechts.
Er wies aber auch darauf hin, daß "Euthanasie"
in den verschiedensten
Formen schon lange zum gesellschaftlichen und ärztlichen
Alltag gehört.
Beispiele dafür sind das "Liegenlassen" von behinderten
Neugeborenen
oder die Bestimmungen der neuen europäischen Bioethikkonvention.
Univ. Doz. Dr. Ernst Berger, Leiter der kinderpsychiatrischen
Abteilung
am Rosenhügel, erzählte über Bestimmungen betreffend
die medizinische
Versorgung und den ärztlichen Alltag. Unter anderem ist es
behinderten
Menschen fast unmöglich, eine Organspende zu bekommen.
Die anschließende Diskussion zeigte, wie vielschichtig dieses
Thema
gesehen werden muß und daß "Euthanasie"
sehr oft versteckt geschieht.
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Wenn Wirte behinderte Gäste diskriminieren, ist dies auch
weiterhin
nicht verboten !
Der Klubobmann der SPÖ, Kostelka, stellte im Juni 1996 den
Antrag, das
Einführungsgesetz zu den Verwaltungsgesetzen und die Gewerbeordnung
dahin zu ändern, daß die Geldstrafe für Diskriminierungen
von 3.000 auf
30.000 Schilling angehoben wird. Im Rahmen dieses geplanten Änderungen
sollten überdies Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung
endlich
auch in diese Aufstellung aufgenommen werden.
Genau lautete der Antrag 229 /A:
"Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe,
ihrer
nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses
oder einer Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie
hindert,
Ort zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die
für
den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind ..."
Am 30. Oktober 1996 wurde der Antrag im Parlament diskutiert.
Statt
klar gegen Diskriminierungen aufzutreten, ergab sich ein unwürdiges
Schauspiel, das wir den LeserInnen von BIZEPS-INFO nicht vorenthalten
wollen:
Klubobmann Kostelka (SPÖ) begründete seinen Antrag:
"... Vor zwei
Jahren haben wir in diesem Haus anläßlich des grauenhaften
Mordes an
vier Roma und Sinti in Oberwart debattiert. Im Zuge dieser Debatte
ist
bekannt geworden, daß Lokalverbote aus ethnischen, rassischen,
religiösen Gründen und auch aus Gründen der Behinderung
in Österreich
nicht seit 55 Jahren Vergangenheit sind, sondern auch noch heute
vorkommen.
Ich habe damals von dieser Stelle aus erklärt, daß
ich das nicht gewußt
habe. Als ich diese Worte gesagt habe, wurde mir allerdings klar,
daß
das Worte sind, die ich in meiner Jugend bezogen auf das NS-Regime
nur
allzu häufig gehört habe.
Ich habe mir daher damals geschworen, daß es nicht noch
einmal die
Entschuldigung ´Ich habe es nicht gewußt!´ geben
darf, ohne daß dem
Ganzen Taten folgen."
Er hat daher diesen Antrag eingebracht, sagte Kostelka, mit dem
Ziel,
"daß es drastische, aber vertretbare Strafen in jenen
Fällen gibt, in
denen jemand aufgrund seiner Behinderung, seiner rassischen oder
ethnischen Herkunft oder seiner religiösen Einstellung eines
Lokales
verwiesen wird oder daran gehindert wird, es zu betreten."
Man hätte nun große Zustimmung erwarten können.
Dem war aber nicht so.
Kostelka führte weiter aus, daß seitens der ÖVP
"die Haltung
eingenommen wurde, daß die Strafe von maximal 3.000 Schilling
bei einem
solchen Lokalverbot vertretbar sei, aber kein Schilling mehr."
Er forderte nochmals alle Abgeordneten auf, "keine Bagatellstrafen
für
eine solche eklatante, gravierende Verletzung der Humanität"
zuzulassen
und die Strafen deutlich zu erhöhen, im Extremfall bis hin
zum Entzug
der Gewerbeberechtigung.
Der nächste Redner war der ÖVP Abgeordneter Puttinger.
Er war zwar
prinzipiell für den Antrag, sprach sich aber vehement gegen
die
Erhöhung der Strafen aus. "Es bedarf wohl anderer Mittel,
als bei
Diskriminierungen einen Strafrahmen phantasielos hinaufzusetzen
... Ihr
Antrag ist vordergründig und eine scheinheilige Maßnahme.
... Geld kann
die Einstellung nicht ändern."
Ähnlich hatte sich bei einem Telefoninterview mit BIZEPS-INFO
auch die
ÖVP Abgeordnete Tichy-Schreder geäußert. Unverblümt
sprach sich davon,
daß man keinen Wirt zwingen kann, "alle Gäste"
zu nehmen.
Neugierig geworden fragten wir nach, ob das heißt, daß
sich ein Wirt
aussuchen kann, ob er z. B. behinderte Menschen als Gäste
hat. Ohne auf
die Frage wirklich einzugehen wurde davon gesprochen, daß
es natürlich
"keinen Kontrahierungszwang" (also die Pflicht z. B.
jemanden zu
bedienen) gäbe. Außerdem sei sie dagegen, "bei
allem und jeden ein
Gesetz zu machen. Wir brauchen Deregulierung". Abschließend
erfuhren
wir noch, daß sie "Differenzen mit der SPÖ in
der Höhe des
Strafrahmens" hat.
Doch weiter mit der Parlamentssitzung vom 30. Oktober 1996. Die
freiheitliche Abgeordnete Partik-Pable stimmt zwar dem Antrag
im
Grundsatz zu, findet aber auch, daß es "der falsche
Weg ist, diese
Diskriminierungen durch erhöhte Strafbestimmungen abzubauen".
Die Sitzung plätschert vor sich hin, da platzt dem ÖVP
Abgeordneten
Puttinger der Kragen und er ruft dazwischen: "Wann war der
letzte
Diskriminierungsfall in einem Gastbetrieb?"
Der sich ab Wort befindliche Abgeordnete Kier entgegnet daraufhin:
"Wenn es keine Diskriminierungen gibt, dann brauchen Sie
sich vor der
Straferhöhung nicht zu fürchten, ... ich fürchte,
daß es nicht ganz so
ist, ich fürchte, daß es in diesem Land tatsächlich
Diskriminierungen
der hier beschriebenen Art gibt." Weiters spricht sich Kier
für die
Erhöhung aus, weil Strafen "werden zwar Diskriminierungen
nicht
verhindern, sie werden aber vielleicht doch präventiv wirken."
Er
appelliert abschließend an FPÖ und ÖVP: "Entweder
Sie sind der Meinung,
daß Diskriminierungen nicht sein soll, dann bekennen Sie
sich auch dazu
und verhaken sie sich nicht bei läppischen 30.000 Schilling!
Wenn Sie
aber anderer Meinung sind, dann sagen Sie es offen."
Die grüne Abgeordnete Stoistis ging nochmals auf das Strafausmaß
ein.
"Aber, lieber Kollege Puttinger, unsere Aufgabe ist es, mit
dem
Strafausmaß auch inhaltliche, moralische Wertungen vorzunehmen.
Nichts
anderes als die Verwerflichkeit eines Verhaltens wird durch ein
Strafausmaß zum Ausdruck gebracht."
Ähnlich sah das auch der SPÖ Abgeordnete Kiermaier,
als er sich auch an
Puttinger und die ÖVP wandte: "Ich verstehe Deine Sorge
wegen dieser
30.000 S nicht. Ich bin nämlich überzeugt davon, daß
wir und meine
Kollegen sie nie zu bezahlen brauchen. Ich würde nie in diese
Lage
kommen, da ich nicht auf die Idee kommen würde, einen Menschen
nicht
als Gast bei der Tür hereinzulassen."
Sein Parteikollege Guggenberger stellte nochmals klar: "Uns
geht es mit
diesem Antrag darum, daß wir ein klares, unmißverständliches
Zeichen
setzen, daß ein derartiges Verhalten unerwünscht und
in jeder Form
abzulehnen ist."
"Ein Gesetz, das die Diskriminierung verschiedener Menschen,
etwa
Behinderter .. unmöglich macht, ist längst überfällig"
sprach die
Abgeordnete der Grünen Haidlmayr und erinnerte, "daß
die
Diskriminierung behinderter Menschen gerade im Gastgewerbebereich
tagtäglich auf der Tagesordnung steht, kann doch niemanden
entgangen
sein!"
Geld kann die Verletzungen aber nicht wiedergutmachen. "Wenn
heute aber
all jene, die diskriminieren und Menschen aus der Gesellschaft
ausschließen, entsprechend hoch bestraft werden, dann werden
sie es
sich in Zukunft überlegen."
Die Materie wurde dem Verfassungsausschuß zugewiesen um
dort weiter
behandelt zu werden.
Faktum bleibt,
daß behinderte Menschen durch die Uneinigkeit und den Widerstand
seitens der ÖVP und der FPÖ nicht in die, vor Diskriminierung
zu
schützenden, Personengruppe aufgenommen wurden.
Weiters bleiben die Strafen bei Diskriminierungen lächerlich
gering und
werden wie ein Kavaliersdelikt behandelt.
Wir sind gespannt, wie sich die Diskussion weiterentwickeln wird.
Es
bleiben Fragen offen:
*
Warum werden von der ÖVP und der FPÖ diskriminierende
Wirte vor höheren Strafen geschützt?
*
Warum verhindern die ÖVP und die FPÖ durch ihr Vorgehen
die Aufnahme
von behinderten Menschen in die zu schützende Personengruppe?
Wir werden selbstverständlich weiterhin über diese Angelegenheit
berichten.
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Arbeitsgruppe Fahrtendienst
Am Montag, den 13. Jänner 1997 um 17.30 Uhr findet im BIZEPS
ein
Treffen der Arbeitsgruppe Fahrtendienst statt. Alle
FahrtendienstbenützerInnen sind herzlichst eingeladen.
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Peer Counseling Seminar
Wir sind gerade bei der Erstellung eines mehrseitigen Berichtes
zum
Peer Counseling Seminar, den wir in einer der nächsten Ausgaben
beilegen werden.
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Adressenänderung
Die Anschrift der Selbstbestimmt Leben Initiative - SLI in Innsbruck
lautet jetzt:
Michael Gaismayrstraße 5
6020 Innsbruck
Telefon: 0512/578989
Email: sli@net4you.co.at
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MAUTPICKERL: So ägert man behinderte Menschen
Eine Meisterleistung an weltfremder und schikanöser Bürokratie
hat sich
das Wirtschaftsministerium beim Maut-Pickerls geleistet.
Entgegen den Forderungen der Betroffenen hat sich das Ministerium
die
wohl umständlichste Variante einfallen lassen, die zudem
noch den
großen Nachteil hat, daß sie Gruppen von behinderten
Menschen
ausschließt. So etwa wird die Gruppe von schwerbehinderten
Menschen,
die ein Auto besitzen, es aber nicht selbst lenken können,
oder Eltern
behinderter Kinder die Kosten des Pickerls nicht rückerstattet
bekommen
- ein krasser Fall von Ungleichbehandlung.
Anstatt alle jene von der Mautgebühr zu befreien, die entweder
einen
Ausweis nach
§ 29b StVO besitzen oder die im Behindertenpaß eine
Eintragung haben,
daß für sie die Benützung Öffentlicher Verkehrsmittel
unzumutbar ist,
hat sich der Wirtschaftsminister für jene Variante entschieden,
die für
uns am umständlichsten ist:
* Zuerst muß die Vignette gekauft werden,
* dann muß ein formloser Antrag an die Österreichische
Mauterrichtungsgesellschaft, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg
gestellt
werden (Tel.: 0662 / 63 27 54),
* diesem Schreiben beigelegt werden muß laut einem Schreiben
des
Wirtschaftsministeriums vom 18.11.1996, die
Original-Vignetten-Quittung, eine Kopie des gesamten Ausweises
gemäß §
29b StVO eine Kopie des gesamten Führerscheins, aus dem der
behindertengerechte Umbau hervorgeht.
* In diesem Antrag soll auch die Bankverbindung angegeben werden.
LETZTE MELDUNG:
Kurz vor Redaktionsschluß haben wir in Erfahrungen gebracht,
daß auf
massiven Druck der Betroffenen das Ministerium einlenken mußte.
Der
Kreis der Betroffenen wird im Sinne unserer Forderungen erweitert
werden. (TIP: Bitte unbedingt die Rechnung aufheben. Nährere
Infos in
unserer nächsten Nummer.)
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Schicksal täglich
Franz-Joseph Huainigg, Schicksal täglich. Zur Darstellung
behinderter
Menschen im ORF (IMPULSE. Arbeiten aus dem Institut für
Erziehungswissenschaften an der Universität Innsbruck, neue
Folge Band
7, Innsbruck 1996) STUDIENVerlag.
Im Jahr 1980 legte Ilan Knapp eine Studie zum Thema "Fernsehen
und
Behinderte. Beiträge zur Medienforschung", in der er
auch
Verbesserungsvorschläge zur Darstellung des Themas Behinderung
in den
Medien einbrachte, vor.
Ein Jahr darauf folgte das "Internationale Jahr der Behinderten".
Von
1983 bis 1992 schrieben wir die "Behindertendekade",
anläßlich der die
Österreichische Bundesregierung ein Grundsatzpapier zum besseren
Umgang
mit dem kontroversiellen Thema formulierte.
Vorliegender Band beschäftigt sich in wissenschaftlicher
Form mit der
Realisierung dieser Anliegen und untersucht und analysiert, ähnlich
wie
Knapp, in einem bestimmten Zeitraum alle Sendungen des ORF zum
Thema
Behinderung. Die Beiträge wurden aufgrund eines speziellen
Erhebungsbogens aufgenommen und statistisch ausgewertet.
Die überaus interessanten Ergebnisse geben darüber Aufschluß,
wie sehr
behindertenspezifische Themen nach wie vor über die Schiene
Mitleid und
Schicksal vermittelt werden. Am Schluß des Buches sind spezielle
Fernsehsendungen in verschiedenen Ländern, wie z. B. Moldavien,
Tschechien, Lettland, Portugal, Australien und Israel angeführt,
an
denen zu erkennen ist, daß Österreich dem internationalen
Vergleich
kaum standhalten kann.
Der ausführliche Quellen- und Literaturteil ist für
den Interessierten,
der in die Tiefe gehen möchte, von großem Wert. Ein
wichtiges und trotz
seiner theoretischen Aufbereitung, spannendes Buch.
Mag. Angelika Jensen
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Service für Autofahrer
"Tanken und Rasten" so heißt eine Broschüre,
in der Tankstellen und
Raststätten an Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen
beschrieben
werden.
Jeweils angegeben wird auch, ob der Eingang stufenlos erreichbar
ist
und ob behindertengerechte Toiletten vorhanden sind:
Erhältlich ist die Broschüre beim ARBÖ
Tel.: 0222 / 89 12 17
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"Notlage im Mobilitätsbereich"
Die Selbstbestimmt Leben-Initiative Linz (SLI Linz) veranstaltete
am 2.12.96 anläßlich des "Europäischen Tag
der behinderten Menschen" eine Testfahrt mit den Niederflurbussen
der ESG.
Wir Rollstuhlfahrerlnnen fuhren unabhängig voneinander auf
verschiedenen Linien - mit einigen Zwischenstopps - in Richtung
Innenstadt.
Die Wetterlage war der Jahreszeit entsprechend schlecht - eine
gar nicht seltene Gegebenheit! Und prompt kam es zu einer Reihe
von Problemen: Viele Busfahrer konnten mit ihren Fahrzeugen nicht
oder, nicht nah genug an den Randstein zufahren.
Aus diesem Grund wurden die bei den Linzer Niederflurbussen im
Einsatz befindlichen auflegbaren Rampen - trotz betätigtem
Kneeling - gefährlich steil und konnten zum Teil nur mit
Hilfe zweier Personen überwunden werden. Davon abgesehen,
waren sie rutschig und dreckig!
Eine Aktivistin wurde von einem Fahrer auf die Beförderungsbedingungen
der Linzer Verkehrsbetriebe hingewiesen, wonach sie als Rollstuhlfahrerin
nicht ohne Begleitperson hätte mitfahren dürfen!
Anschließend trafen wir uns zum gemeinsamen Erlebnisaustausch
im Linzer Klosterhof, zu dem wir auch Zeitungs- und ORF-Leute
eingeladen hatten.
Höchstwahrscheinlich war es ihnen jedoch zu kalt und zu naß.
Es kam auf jeden Fall niemand!
Eine Gelegenheit, auf die Notlage behinderter Menschen im Mobilitätsbereich
öffentlich hinzuweisen, erhielten wir von Radio OÖ.
im Rahmen der Sendung "Autofahrer unterwegs".
Abschließend sammelten wir unsere "Ergebnisse des Tages"
und leiteten sie an die Linzer Verkehrsbetriebe sowie an die Stadtpolitikerinnen
weiter, mit der Aufforderung, den "Notstand behinderter Menschen
in Bezug auf Mobilität" zu prüfen und notwendige
Schritte zur Beseitigung dieser Situation einzuleiten und voranzutreiben.
Gleichzeitig wiesen wir auf die gegenwärtige Lage hinsichtlich
des Behindertenfahrdienstes (ASB) hin und wandten uns in dieser
Angelegenheit an die "Finanzquellen" Land OÖ. und
Stadt Linz.
Und weil es gar so weihnachtet, wünschen wir uns, daß
etwas in Bewegung kommt!
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Kultur ohne Barrieren
Diese im letzten BIZEPS-INFO beschriebene Broschüre rief
reges Interesse hervor.
Deshalb hier nochmals die Bestelladresse:
Österreichisches Bundesinstitut
für Gesundheitswesen
1010 Wien, Stubenring 6
Tel.: 0222 / 515 61 56
Fax: 0222 / 513 84 72
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Neues Angebot
Ab Jänner 1997 bieten wir in unserem Zentrum jeden Mittwoch
von 14 - 16 Uhr Beratung zu dem Themenkreis Beziehung, Partnerschaft,
Sexualität an.
Wir bitten um telefonische Voranmeldung.
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Impressum:
BIZEPS -Behindertenberatungszentrum Zentrum für Selbstbestimmtes
Leben
Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien bizeps@magnet.at
Telefon: 523 89 21-0 Fax: 523 89 21-20
Herausgeber, Medieninhaber: BIZEPS-Behindertenberatungszentrum,
Zentrum
für Selbstbestimmtes Leben, Kaiserstraße 55/3/4a, 1070
Wien. Telefon:
523 89 21-0, Fax: 523 89 21-20, bizeps@magnet.at,
http://www.bizeps.or.at/bizeps/
Bankverbindung: Bank Austria 409 051 109. § 25 Mediengesetz:
Dient als
Kommunikationsmittel und wird kostenlos oder gegen eine freie
Spende
abgegeben. Für den Inhalt verantwortlich: Annemarie Srb-Rössler
(Obfrau), Martin Ladstätter (Redakteur), Verlagspostamt:
1070 Wien
Fotos und Cartoons: Ernst Neudorfer (4), ARBÖ (7), STUDIENverlag
(7)
AutorInnen dieser Ausgabe: Mag. Monika Haider, Mag. Angelika
Jensen,
Herbert Kaiser, Klaudia Karoliny, Roswitha Schachinger, Manfred
Srb
BIZEPS ist Teil der "Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich"
und des "Europäischen Netzwerkes für Selbstbestimmtes
Leben" (European Network on Independent Living).
Diese Publikation wurde aus Mitteln des Familienministeriums gefördert.
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Thema: BIZPES-INFO 12/96 und BIZPES-INFO 1/97
Von: bizeps@blackbox.at (Martin Ladstätter)
Datum: Fri, 20 Dec 1996 18:06:42 +0200