Charlene Y. Senn: Gegen jedes Recht
Sexueller Mißbrauch und geistige Behinderung
Taschenbuch / 160 Seiten / 34,- DM
Aus dem Vorwort, S.9-11
Sexueller Mißbrauch ist zu einem der wichtigsten politischen Probleme geworden, um das sich alle Ebenen der Regierung, des Erziehungswesens, der Industrie und des Dienstleistungswesens zu kümmern gezwungen sind. Der sexuelle Mißbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung spielte jedoch bislang nur eine geringe Rolle in der öffentlichen Diskussion und bei politischen Entscheidungen.
"Gegen jedes Recht" zeigt, wie sorgfältig das Problem sexueller
Mißbrauch von Menschen mit geistiger Behinderung verborgen gehalten
wurde - die Menschen wurden in Institutionen versteckt und das Thema
ansonsten tabuisiert. Abgeschoben, aller Möglichkeiten beraubt,
Beziehungen anzuknüpfen und ohne eine normale sexuelle Aufklärung,
erfuhren Menschen mit intellektueller Behinderung nur wenig über deren
gewöhnliche Folgen und ihre Verantwortlichkeiten. Da ihnen ihre eigene
Sexualität abgesprochen wurde, sind sie über einen grundlegenden
Aspekt ihres persönlichen Lebens häufig nicht informiert. Seit
Generationen in Einrichtungen untergebracht, sind sie sexuellem
Mißbrauch erschreckend schutzlos ausgeliefert. Ist es ein Wunder, daß
die relativ wenigen sexuellen Vergehen, die Menschen mit
intellektueller Behinderung zur Last gelegt werden, so häufig von dem
Geheimnis, das ihre verbotene Sexualität umgibt, herrühren? "Gegen
jedes Recht" lehrt uns, daß wir die Existenz dieses Problems nicht
länger leugnen können.
(...)
Außer dem sexuellen Mißbrauch im institutionellen Bereich widmet sich
"Gegen jedes Recht" auch der Art und Weise, wie die Gemeinschaft mit
diesem Problem umgeht. Es erforscht das systemische Geflecht aus
Zurückweisung und Verleugnung, das die Überlebenden sexuellen
Mißbrauchs, die intellektuell beeinträchtigt sind, umgibt und sie
daran hindert, von den sozialen Diensten zu profitieren, die für die
übrige Bevölkerung zur Bewältigung dieses Problems eingerichtet
wurden. Wieder einmal werden Menschen mit intellektueller Behinderung
ausgeschlossen.
"Gegen jedes Recht" erlaubt es uns nicht länger, uns der Einsicht zu entziehen, daß Personen mit einer intellektuellen Behinderung vor allem als Menschen gesehen werden müssen - wert der gleichen Schutzmaßnahmen gegen kriminelle Handlungen wie andere und wert, den gleichen Zugang zu sozialen Diensten zu beanspruchen wie alle anderen, die sexuellen Mißbrauch überlebt haben.
Und mehr noch: "Gegen jedes Recht" stellt das Rechtssystem in Frage, das erwachsene Menschen mit intellektueller Behinderung wie Kinder behandelt, deren Kompetenz fragwürdig ist. Die Gerichte vertreten seit langem den Standpunkt, daß das Alter nicht die Kompetenz einer Zeugin/eines Zeugen bestimmt. Aber immer noch haben RichterInnen die Macht, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob ein/e Uberlebende/r sexuellen Mißbrauchs glaubwürdig ist, wenn sie/er intellektuell behindert ist. Oft werden Aussagen wegen der Unfähigkeit einer Person, sich dem Gericht mit normalen Mitteln mitzuteilen, abgewiesen. Das ist nicht länger tragbar.
Leseprobe S. 38-39
Sexuellen Mißbrauch erkennen
"Die Wahrnehmung, daß ein Kind sexuell mißbraucht wurde, hängt von der
individuellen Bereitwilligkeit ab zu akzeptieren, daß eine derartige
Tatsache gegeben sein kann." (Sgroi 1975, 5. 20, zit. n. Summit 1983,
5. 116)
Diese Beobachtung war und ist leider immer noch in vielen Fällen eine
zutreffende Darstellung der Situation in medizinischen und anderen
Berufen. Heute, da die Menschen anfangen, sich mit sexuellem Mißbrauch
an Kindern mit Behinderungen zu befassen, wird vermutlich eine
ähnliche Reaktion eintreten. So wie Freud sich selbst nicht
eingestehen konnte, daß der sexuelle Mißbrauch an Töchtern durch ihre
Väter weit verbreitet war (Rush 1980, 1983), wollen viele Menschen
nicht akzeptieren oder glauben, daß Kinder mit Behinderungen zu Opfern
werden (Cole 1986). Darüber hinaus schaffen Mythen über die Sexualität
behinderter Menschen eine Atmosphäre, in der die Leugnung des Problems
relativ wahrscheinlich ist.
Mythen über Menschen mit geistigen Behinderungen gibt es in Fülle. Für manche sind sie geschlechtslose Wesen, die ihr Leben lang asexuell und kindlich bleiben werden (Rose 1986, Szymanski 1977, Cole 1986). Zusammen mit den sexistischen Mythen, daß sexueller Mißbrauch etwas mit Sex zu tun habe und daß Menschen mit Entwicklungsstörungen sexuell nicht attraktiv seien und die Täter sie demzufolge nicht als mögliche Zielgruppe betrachten (WAR, o.j.), erzeugen diese Mythen eine Atmosphäre, in der Menschen sich nicht vorstellen können, daß jemand ein Kind mit intellektueller Beeinträchtigung sexuell mißbrauchen würde. Paradoxerweise gibt es auch andere Mythen, die besagen, daß Menschen mit Entwicklungsstörungen ,,einen übermäßig starken Sexualtrieb haben und unfähig sind, ihre sexuellen Impulse zu beherrschen" (Szymanski 1977, 5.11 3f.).
Es sollte vermerkt werden, daß dies eines der Argumente von Einzelpersonen und Gruppen in der eugenischen Bewegung für die Sterilisierung aller Menschen darstellte, die mit dem Etikett geistig behindert versehen waren (Rioux 1979). Obwohl sich diese Betrachtungsweise vor allem auf Erwachsene bezog, ist es vorstellbar, daß einige sie auch im Hinblick auf Kinder für zutreffend erachten. Wie bereits erwähnt, gibt es den Mythos des verführerischen Kindes in der Literatur über sexuellen Mißbrauch, vor allem in der psychoanalytischen Forschung. Es besteht kein Grund, anzunehmen, daß deren Autorinnen dieselbe Logik (oder deren Fehlen) nicht auch auf Mädchen und Jungen mit Entwicklungsstörungen anwenden würden. Ein Beispiel für den Mythos vom verführerischen Kind wurde sogar in einem Buch gefunden, das sich mit den speziellen Beratungsbedürfnissen besonderer Gruppen beschäftigt, einschließlich jener mit entwicklungsbedingten Behinderungen (Johnson & Kempton 1981).
Es ist von entscheidender Bedeutung, daß Eltern, Professionelle und andere Helferinnen begreifen, daß sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen geschieht, weil diese nicht die Macht haben, Widerstand zu leisten, und daß alle Kinder in einer mehr oder weniger machtlosen Posi-tion sind. Diese Situation nutzt der Täter in seinem Sinne aus. Deshalb muß sexueller Mißbrauch immer in Betracht gezogen werden, wenn die Symptome oder Verbalisierungen des Kindes darauf hinweisen.
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