Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGEL-Katalog)
Eine Patienteninformation
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
als Versicherter in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie nach wie vor alle notwendigen
ärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. So steht es im Gesetz. Die Krankenkassen
zahlen dafür einen Pauschalbetrag, egal wieviele Leistungen
die Patienten in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es wünschenswerte
und nützliche medizinische Leistungen, die aber nicht zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die
Sie aber, weil Sie zum Beispiel eine Urlaubsreise ins Ausland
planen (zum Beispiel reisemedizinische Impfberatung) oder Tauchen
lernen wollen (zum Beispiel Eignungsuntersuchung), von Ihrem Arzt
wünschen. Diese Wunschleistungen dürfen von Ihrem Arzt
nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden.
Das heißt, Ihr Arzt darf diese Leistungen nicht zu Lasten
der Versichertengemeinschaft erbringen. Er muß diese Leistungen,
wenn Sie sie wünschen, Ihnen als Privatleistung nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
So sagte auch Bundespräsident Roman Herzog zur Eröffnung des 100. Deutschen Ärztetages im Mai 1997:
,,Eine Krankenversicherung ist für das medizinisch
Notwendige da, nicht für das sozialpolitisch Wünschenswerte".
Was sind ,,Individuelle Gesundheitsleistungen"?
Es handelt sich dabei um Leistungen, die
- nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind
- aber vom Patienten nachgefragt und gewünscht
werden
- ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind. Zum Beispiel:
Reisemedizinische Beratung und entsprechende Impfberatung
Reise-Impfungen
Eignungsuntersuchungen zum Beispiel für Reisen1 Flugtauglichkeit, Tauchsport
Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen
Allergologische Berufseignungstests (z.B. Bäcker, Friseur)
Medizinisch-kosmetische Leistungen wie Entfernung von Tätowierungen
Ästhetische Operationen
Tests zur Prüfung der Verträglichkeit von Kosmetika
Blutgruppenbestimmung auf Wunsch
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen auf Wunsch
und vieles andere mehr.
- nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese
Leistungen ausdrücklich von seinem Arzt gefordert hat privat
bezahlt werden müssen.
Warum stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen
jetzt die individuellen Gesundheitsleistungen der Öffentlichkeit
vor?
Die Antwort auf diese Frage ist im Grunde einfach: Das System einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung stößt bereits jetzt an seine Grenzen, wenn es darum geht, die Altersentwicklung zu bewältigen und den medizinischen Fortschritt an alle Versicherten weiterzugeben.
Nicht notwendige, wenn auch nützliche medizinische
Wunschleistungen dürfen über die Chipkarte nicht in
Anspruch genommen werden. Deshalb macht die Zusammenstellung der
individuellen Gesundheitsleistungen allen Beteiligten - Ärzten,
Patienten, Krankenkassen - deutlich, welche Leistungen von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden dürfen.
Im Rahmen dieser individuellen Gesundsleistungen
kann der Einzelne für sich selbst entscheiden, was er über
seinen Krankenkassenbeitrag hinaus für seine Gesundheit ausgeben
will. So unterstützt diese Klarstellung die Eigenverantwortung
des Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft.
Patientinnen und Patienten sind mündige Bürgerinnen
und Bürger
Leistungen wie reisemedizinische Beratung und sportmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen sind ärztlich empfehlenswert und dürfen
auch Kassenpatienten nicht vorenthalten werden. Auch auf andere
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen brauchen gesetzlich Krankenversicherte
nicht zu verzichten, denn mündige Bürgerinnen und Bürger
können aufgrund ihrer eigenen Entscheidung diese individuellen
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
Warum sollte ein Bürger der den Wunsch nach
besonderen Gesundheitsleistungen hat, sich diesen nicht privat
erfüllen - und sei es über eine Zusatzversicherung?
Warum sollte ein Arzt dem Wunsch des Versicherten nicht entsprechen,
wenn es sich um keine gesundheitsschädlichen Leistungen handelt?
Schließlich ist er gegenüber dem Versicherten nicht
ausschließlich Kassenarzt, sondern in erster Linie ein freiberuflich
tätiger Arzt.