Beauftragter der Bundesregierung fuer die Belange der Behinderten
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Pressemitteilung 5/96 - Bonn, 12. August 1996
Der Beauftragte der Bundesregierung fuer die Belange der Behinderten, Otto Regenspurger, MdB, begruesst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsbeschwerde einer koerperbehinderten Schuelerin im Zusammenhang mit deren Ueberweisung von einer Regel- in eine Sonderschule stattzugeben.
Regenspurger: Richtet sich die Verfassungsbeschwerde auch lediglich gegen eine im vorlaeufigen Rechtsschutzverfahren ergangene Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts, so bringt sie doch treffend den Gehalt des 1994 in das Grundgesetz eingefuegten besonderen Diskriminierungsverbots zum Ausdruck."
Weicht die Schulbehoerde vom Willen der behinderten
Schuelerin bzw. deren Eltern ab und ueberweist jene an eine
Sonderschule, so unterliegt diese Entscheidung nach der Ergaenzung
des Grundgesetzes einer erhoehten Begruendungspflicht.
"Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
bestaetigt meine Position, dass sich die Entscheidung zwischen Regel-
und Sonderschule nicht an organisationsbedingten Umstaenden, sondern am individuellen Foerderbedarf und damit
am Wohl des Kindes zu orientieren hat", so Regenspurger.