Auf Initiative von Kurt B. Wanke(Würzburg) habe ich mich
bereit erklärt, die Bemühungen zu diesem Thema zu koordinieren.
Wo möglich, bin ich auch bereit, das Thema aufzugreifen -
sei es durch Briefe an einschlägige Stellen, sei es durch
entsprechende Zeitschriften-Artikel.
Das Thema "Sicherheit im Behindertenfahrdienst" ist alt. Ich erinnere mich, daß es bereits Ende der 70er Jahre erste Bemühungen gab.
Mittlerweile wurde sogar eine DIN zum Thema "Behindertentransportkraftwagen (BTW)" geschaffen.
Und: die Hersteller einschlägiger Sicherungssysteme haben in den letzten 20 Jahren einiges dazugelernt.
Wenn also im Alltag "unten wenig davon herauskommt",
dann kann das bedeuten, daß die Praktiker sich zu wenig
darum kümmern. Es kann auch bedeuten, daß die Produkte
bei weitem nicht ausreichend sind, und es kann auch bedeuten,
daß es keine ausreichenden Sanktionen gegen unsichere Transportmethoden
gibt.
Grundsätzlich werden die meisten Sonderfahrdienste als "freiwillige
Leistungen der Kommunen" betrachtet. Bereits dies darf bezweifelt
werden - zum einen gibt es Ausgleichszahlungen nach dem SchwbG
für die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, doch
viele ÖPNV-Linien lassen eine Benutzung durch Menschen im
Rollstuhl gar nicht zu. Das könnte darauf hinauslaufen, daß
hier Zahlungen zugunsten Dritter geleistet werden - ohne Gegenleistungen.
Auf deutsch soll das bedeuten: die Verkehrsbetriebe bekommen Geld
dafür, daß Rollstuhlfahrer kostenlos transportiert
werden - aber die Fahrzeuge sind vielfach dafür überhaupt
nicht geeignet, ein solcher Transport wird auf technischem Wege
nicht gewährleistet.
Es gibt also einen Zusammenhang zwischen behindertenfeindlichem
allg. Nahverkehr und der Existenz von Sonderfahrdiensten. Übrigens
gibt es auch die Rechtsauffassung, daß die heutige Form
der Fahrdienste (meist bekommen Behinderte ein Kontingent an Fahrscheinen,
ohne Rücksicht auf Einkommen) zwar eine freiwillige Leistung
der Kommune ist - aber beim Wegfall dieser Regelung könnte
jeder Behinderte über die Eingliederungshilfe nach BSHG solche
Transporte verlangen - mit realistischen Aussichten, vor dem Verwaltungsgericht
Recht zu bekommen.
Doch hier soll es gar nicht so sehr um diese Grundlagen gehen, vielmehr soll es um den praktischen Transport gehen. Die Frage ist: wie wird der Fahrgast gesichert?
Wer in einem PKW mitfährt, der hat einen Sitz, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, hat eine Kopfstütze sowie einen Sicherheitsgurt (i.d.R. Dreipunkt-Gurt, u.U. sogar Hosenträgergurt), und div. Formen von Airbags sind auf dem Vormarsch.
Wer dagegen im eigenen Rollstuhl in ein Fahrzeug hineingebracht wird, kann sehr unterschiedliche Sicherungsmechanismen erleben.
Irgendwie wird meist der Rollstuhl am Fahrzeugboden verankert, und irgendwie wird dem Rollstuhlfahrer ein Gurt angelegt.
Dabei gibt es sehr unterschiedliche Qualitäten dieser Sicherungsmechanismen.
Es ist eigentlich ein tragischer Witz, wenn Herr Wanke fordert,
in einem Fahrzeug dürften nur Gurte eines Systems benutzt
werden. Natürlich ist die Koexistenz unterschiedlicher Gurtsysteme
in einem Auto tendenziell tödlich!
Was m.E. dabei allerdings total vernachlässigt wird, ist ein anderer Aspekt: ich gehe davon aus, daß der Rollstuhl hier total überfordert wird!
Rollstühle (egal, ob muskel- oder motorbetrieben) sind für geringe Geschwindigkeiten gebaut (ca. 6 km/h), und jedenfalls die muskelbetriebenen sollen möglichst leicht sein. Das bedeutet aber auch: die Kräfte, die bei einem Auto-Unfall auftreten können, werden in aller Regel den Rollstuhl zerstören. Das bedeutet auch: kein sicherheitsrelevantes Teil darf den Rollstuhl belasten!
Problematisch erscheint mir, daß gelegentlich Kopfstützen auf die Schiebegriffe des Rollstuhls aufgesteckt werden, und genauso problematisch scheint mir, daß der gesamte Beinbereich ungesichert ist - gerade bei Gelähmten scheint mir die Gefahr groß, daß die Beine nach vorn rutschen und der gesamte Körper nachrutscht - mit steigender Strangulierungsgefahr durch den Sicherheitsgurt!
Interessant scheint mir als Sicherungssystem das sog. "Surfbrett", wie es in den Niederflurbussen des ÖPNV z.B. in Darmstadt eingesetzt wird: ein gepolstertes Brett ist im Bus senkrecht montiert, der Rollstuhlfahrer fährt entgegen der Fahrtrichtung schauend rückwärts an dieses Brett heran.
Die Belastungen im Fall eines Aufpralls werden von diesem Brett
und seiner Verankerung aufgenommen, nicht vom Rollstuhl.
Es scheint mir uninteressant, ob der Rollstuhl nach einem Unfall
noch intakt ist oder nicht. Wichtig ist mir aber das Befinden
des behinderten Fahrgastes!
Nach meinem momentanen Kenntnisstand gibt es
- eine DIN "BTW"
- eine Forschungsgruppe bei VW, die sich um Sicherungssysteme in Fahrdiensten u.ä. Autos kümmert
- eine enorme Gleichgültigkeit von Zulassungsbehörden
und Versicherungswirtschaft.
Wer also konkrete Erfahrungen, Informationen, Adressen oder Ideen
hat, möge sie mir mitteilen, denn ich habe wenig Lust, am
Punkt Null anzufangen. Erst einmal sollten wir den Status quo
möglichst genau begreifen...
Hannes Heiler