Sueddeutsche Zeitung
vom 10.03.97
von Sven Loerzert
Sozialamt muss vor dem Verwaltungsgericht einem Vergleich zustimmen
Haeusliche Pflege - oder Tod im Heim
Sachverstaendige bestaetigt im Streit um die Kosten, dass 75jaehrige nach einem Umzug nicht mehr lange zu leben haette
Natuerlich klingt das etwas pathetisch, aber es trifft zu: Fuer
Stefanie N. ist es um Leben oder Tod gegangen. Nun mag
vielleicht gegen diese dramatische Zuspitzung einzuwenden sein,
dass bei einer 75jaehrigen Frau der Tod nicht zu den voellig
unerwarteten Ereignissen zaehlt. Bei Stefanie N. aber ist
ziemlich klar, dass sie in einem Pflegeheim auf jeden Fall nur
noch wenige Monate zu leben haette. Wer, wie das Sozialamt, die
pflegebeduerftige Frau aus Kostengruenden aus der optimalen
haeuslichen Versorgung herausreissen will, muss sich deshalb auch
sagen lassen, dass er damit "den Tod einer alten, hilflosen
Frau
billigend in Kauf nimmt". So formuliert es Rechtsanwalt
Alexander Frey, der nun bei einem Vergleich vor dem
Verwaltungsgericht erreicht hat, dass Stefanie N. weiterhin
zuhause gepflegt werden kann.
Von einem Schlaganfall im Jahr 1988 hat sie sich nicht mehr
vollstaendig erholt. Geblieben ist ihr eine halbseitige Laehmung.
Geistiger Abbau macht sich bemerkbar: Manchmal ist sie sehr klar,
dann wieder ziemlich verwirrt. Gepflegt wird sie zuhause von
einem ambulanten Dienst. Die Kosten dafuer uebersteigen die
Leistungen der Pflegeversicherung und die von Frau N.
aufzubringende Selbstbeteiligung um mindestens 3500 Mark im
Monat. Genau deshalb hat ihr gesetzlicher Vertreter vom
Betreuungsverein H-Team, Peter Peschel, Sozialhilfe beantragt.
Das Sozialamt hielt dagegen aus Kostengruenden den Umzug in ein
Pflegeheim fuer zumutbar obwohl selbst eine Sachverstaendige
des
staedtischen Gesundheitsreferats bescheinigte, dass die Frau dort
nicht optimal versorgt werden kann: Aus dem Pflegeschluessel in
Heimen ergebe sich in der Praxis, dass je Pflegebeduerftigem
weniger als eine Stunde pro Tag fuer dessen Pflege zu Verfuegung
stehe.
Heimerfahrungen hat Frau N. ohnehin schon gesammelt: Nach ihrem
Schlaganfall zog sie in ein Altenwohnheim. Von 1991 an haeuften
sich Stuerze. Immer wieder traten Wahnvorstellungen und
Depressionen auf; fuer das Personal war Frau N. ein "schwieriger
Fall". Im Mai 1992 wurde sie wegen ihrer haeufigen Stuerze
in die
Pflegeabteilung verlegt; wenig spaeter wurde beim
Vormundschaftsgericht eine Betreuung beantragt. Ihr Betreuer
Peter Peschel hielt die Versorgung im Heim fuer unzureichend.
Die
Heimleitung raeumte zwar ein, "uns ist klar, dass wir fuer
Aktivitaeten mehr Zeit benoetigen wuerden". Aber dies sei
wegen des
geltenden Pflegeschluessels nicht moeglich. Nach massiven
Auseinandersetzungen mit einer Mitbewohnerin des Zimmers wollte
Frau N. dort nicht mehr laenger bleiben. Peschel suchte ihr
Anfang 1995 eine Wohnung und organisierte die ambulante
Versorgung. Doch das Sozialamt wollte die von der
Pflegeversicherung nicht abgedeckten Kosten nicht uebernehmen.
Peschels Anwalt Alexander Frey klagte deshalb vor dem
Verwaltungsgericht auf die Zahlung von 4500 Mark pro Monat.
Die muendliche Verhandlung machte deutlich, dass die
Heimunterbringung keine Alternative fuer Frau N. darstellt. Den
Umzug ins Heim haelt die Sachverstaendige, die Neurologin und
Psychiaterin Hilde Dieterle vom Gesundheitsreferat, nur dann fuer
zumutbar, "wenn in diesem die Umgebung aehnlich liebevoll
ist und
sehr viel Zuwendung und auch Anregung gegeben wird". Eine
derartig intensive Zuwendung, wie sie Frau N. jetzt zuhause
erhalte, sei aber in keinem Pflegeheim moeglich. Frau N. werde
ausserdem, da sie schwer verstaendlich spreche, in einem Pflegeheim
wohl kaum noch die Chance zur Kommunikation haben: "Manche
alten
Menschen koennen in dieser Situation nur noch mit Schreien
reagieren", schilderte die Psychiaterin die moeglichen
Auswirkungen und zog das Fazit: "Wenn in diesem Alter jemand
nicht mehr will, keine Lebenskraft mehr hat, dann geht es
manchmal sehr schnell."
Die alte Frau sei koerperlich zwar kaum noch in der Lage dazu,
Selbstmord, wie schon angedroht, zu begehen, aber: "Das waere
vielleicht gar nicht erforderlich." Frau N. muesste ausserdem
im
Heim wohl "in einem Bett mit hochgezogenem Gitter liegen
oder in
einem Rollstuhl mit Vorsatztisch sitzen".
Angesichts dieser eklatanten Einschraenkungen aeusserte der
Vorsitzende Richter der 18. Kammer, Dietmar Ettlinger,
"erhebliche Bedenken, ob der Klaegerin bei ihrem derzeitigen
Gesundheitszustand ein Wechsel in ein Pflegeheim zumutbar ist".
Denn die Frau wuerde nach Aussage der Sachverstaendigen "im
Heim
keinerlei Kommunikation mehr" haben, "wohl nur im Bett
liegen"
koennen "oder im gesicherten Rollstuhl sitzen". Unter
diesen
Umstaenden aber wuerden alte Menschen ihren Lebensmut verlieren
und
sterben.
Ettlinger unterbreitete deshalb einen Vergleichsvorschlag, dem
schliesslich auch das Sozialamt zugestimmt hat: Es zahlt jetzt
zwar 3500 Mark pro Monat fuer die haeusliche Pflege, blieb aber
unbelehrbar. Denn das Sozialamt haelt einen Umzug in ein
Pflegeheim nach wie vor fuer zumutbar, obwohl dadurch das Leben
der alten Frau aufs Spiel gesetzt wuerde.
"Ich bin froh, dass dies Frau N. nun erspart bleibt",
sagt
Rechtsanwalt Alexander Frey. "Die Entscheidung, einen Menschen
entgegen seinem Willen in ein Heim zu bringen, kann eine
Entscheidung ueber Leben und Tod sein."