Inhaltliche Wiedergabe der Rede von Horst Frehe, Bremen, gehalten beim 1.
Behindertenparlament in Bonn am 1.12.95 Horst Frehe geht auf die Entwicklung in der Behindertenpolitik der letzten fünfzehn
bis zwanzig Jahre ein. Er zeigt vor allem auf, wie das 1994 in Kraft getretene
Pflegeversicherungsgesetz die positiven Tendenzen und Errungenschaften in bezug auf ein
selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen zum Negativen verändert hat. Statt, wie
ursprünglich erhofft, "persönliche Assistenz bedarfsgerecht abzudecken", hat uns dieses
Gesetz in die 50er Jahre zurückkatapultiert". In der Einleitung stellt Frehe zunächst dar, welche Ziele sich, angeregt durch die
Independent-Living-Bewegung in den USA, die Selbstbestimmt-Leben-Bewwgung bei uns seit
den 80er Jahren gesetzt hatte. Im Vordergrund steht das Konzept der relativen
Unabhängigkeit. Dies bedeutet, "Kontrolle über das eigene Leben zu haben, basierend
auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die Abhängigkeit von
den Entscheidungen anderer und bei der Bewältigung des Alltags minimieren. Das schließt
das Recht ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an dem öffentlichen
Leben teilzuhaben, verschiedene soziale Rollen wahrzunehmen und Entscheidungen fällen zu
können, ohne dabei in die psychische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten". Mit dieser Orientierung konnte in den 80er Jahren die Behindertenpolitik von den
behinderten Menschen selbst, zumindest tendenziell, verändert werden, weg von der
Heimunterbringung, hin zu einem selbstbestimmten Leben mittels bedarfsgerechter
selbstgewählter Assistenz. Das neue Pflegegesetz läßt jedoch die Bedürfnisse der behinderten Menschen völlig
links liegen und schließt sie dadurch, daß es die Erbringung reiner Teilleistungen
durch Pflegedienste verlangt, von der individuellen Bestimmung dessen, was ihren
Bedürfnissen entsprechend Pflege sein soll, aus. Frehe macht darauf aufmerksam, daß voraussichtlich sogar noch mit einer Verschlimmerung
der jetzigen Situation zu rechnen ist. Das Pflegegesetz sieht nämlich in einem weiteren
Schritt vor, den Pflegebedarf nach sogenannten Leistungskomplexen zu regeln. Der tägliche
Assistenzbedarf wird dabei in einzelne wird dabei in einzelne mit Punkten belegte
Hilfskomplexe zerlegt. Die Nahrungsaufnahme darf dann zum Beispiel nur noch 25 Minuten
Zeit beanspruchen. Für die Blasen- und Darmentlehrung sind nur noch zehn Minuten
vorgesehen. Gebadet werden darf nur noch zweimal in der Woche. Dem sich aus dem Pflegegesetz ergebenden Anspruch auf Strukturqualität, der
behinderte Menschen zu bloßen Pflegeobjekten macht, stellt Frehe nun die Erfordernisse
gegenüber, die für ein selbstbestimmtes menschenwürdiges Leben behinderter Personen
Voraussetzung sind. Dabei fordert er zunächst allgemein Prozeßqualität. Das bedeutet,
die benötigten Unterstützungen sollen sich in unser Leben integrieren und uns so
Lebensqualität ermöglichen. So können wir ein selbstbestimmtes individuelles Leben
gestalten. Als nächstes stellt Frehe die Voraussetzungen zusammen, die erfüllt sein müssen,
um ein Leben mit persönlicher Assistenz selbstbestimmt gestalten zu können: Zum Abschluß seiner Rede appelliert er an alle behinderten Menschen, gegen
Fremdbestimmung und Aussonderung für den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes
gemeinsam zu streiten: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".
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