Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bedeutet eine Selbstverständlichkeit für Menschen, die nicht auf Assistenz (Hilfeleistungen) durch andere ange- wiesen sind. Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die zur alltäglichen Lebensführung Assistenz benötigen, müssen vielfach um ihre Selbstbestimmung kämpfen. Sie haben oft das Gefühl, ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Gleichstellung (Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz) nur in Anspruch nehmen zu können, wenn es kein Geld kostet.Doch eine bedarfsgerechte, selbstbestimmte Assistenz ist die Grundbasis für ein menschenwürdiges Leben als gleichberechtigtes Mitglied unserer Ge-sellschaft.Kostenträger beraten fast ausschließlich unter dem finanziellen Aspekt. Der Gesetzgeber verabschiedet Gesetze, die Behörden vermeintlich die geeigneten Instrumente zu Anstaltseinweisungen und Kostenersparnissen in die Hände geben. Die vielgepriesene 5. Säule des Sozialstaates, die Pflegeversicherung, bedeutet für viele Menschen mit Beeinträchtigung ein weiteres Hemmnis, da sie rein medizinisch konzipiert wurde. Fehlende Kenntnisse ihrer Rechte behindern assistenznehmende Menschen zusätzlich bei der Durchsetzung der gewünschten Assistenznahme. Um all diesem entgegenzuwirken, gründete sich das "Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.". Mitglieder des Forums sind sowohl Einzelpersonen mit und ohne Behinderung, als auch Vereine und Verbände, die die selbstbestimmte Assistenz fördern und unterstützen. Je größer die Anzahl unserer Mitglieder, desto gewichtiger wird das Sprachrohr für die Belange assistenznehmender Menschen.
Vereinsanschrift:
Forum selbstbestimmter Assistenzbehinderter Menschen e.V.
Vorsitzende Elke Bartz
Hollenbach, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen
Tel. privat: 07938 515 * mobil: 0171 235 4411 * Telefax: 07938 8538
E-Mail: E.BARTZ@LINK-CR.BAWUE.CL.SUB.DE
stellvertretende Vorsitzende/r:
Corina Zolle, Mainz
Ulrich Lorey, Würzburg
BeisitzerInnen
Corina Wakeman, Baunatal
Christa Pfeil, Baunatal
Barbara Combrink, Köln
Gerhard Bartz, Hollenbach
Vereinsorgan:
Unser Verein gibt ca. alle drei Monate eine Vereinszeitung mit dem Titel
INFORUM heraus. In diesem Blatt berichten wir über alle Aktivitäten seit
Erscheinen der letzten Nummer, geben auch einen Ausblick über bereits
bekannte Ereignisse. Interessante Gerichtsurteile, Gesetzentwürfe u.a.
interessante Neuigkeiten werden veröffentlicht. Weiterhin berichten wir
über Vorstandssitzungen und begrüßen neue Mitglieder. Darüber hinaus geben
wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, selbst namentlich gezeichnete
Beiträge einzubringen.
Bankverbindung:
Konto 46 555 005 bei der Raiffeisenbank Mulfingen
Bankleitzahl 600 697 01
Sitz des Vereines:
Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nr. 17424Nz
Gemeinnützigkeit:
Gemäß vorläufiger Bescheinigung des Finanzamtes Öhringen vom 29.01.1998
Az.: K/F 67 als gemeinnützig im Sinne von Nr. 10 der Anlage 7 EStR aner-
kannt. Spenden und Beiträge sind nach 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG und 9
Nr. 5 GewStG steuerlich absetzbar.
Unsere Satzung (Auszug)
1 Name und Sitz, sowie Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen "Forum selbstbestimmter Assistenz
behinderter Menschen"
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt
sodann den Zusatz e.V.
(3) Er hat seinen Sitz in der Hauptstadt Berlin.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 in der jeweils
gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereines ist
a) in der Öffentlichkeit darzustellen, daß ein Leben in Selbstbestimmung
für assistenznehmende Menschen wesentlich von der Qualität der Assistenz
(Hilfe) abhängt, die von der Gesellschaft behinderten Menschen zugestanden
wird,
b) zu erreichen, daß jeder behinderte Mensch den Anspruch auf die
Assistenz realisieren kann, die er benötigt, um ein Leben in Freiheit und
Selbstbestimmung zu führen.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a) Kontakte mit der Politik auf allen Ebenen unseres Staates,
b) Kontakte mit den Verwaltungen, von den regionalen bis zu den
Bundesministerien,
c) Kontakte mit den Medien, um das Bild von assistenznehmenden Menschen in
der Öffentlichkeit darzustellen und Mißstände aufzuzeigen,
d) Mindeststandards festzulegen, damit nicht jeder assistenznehmende
Mensch Lohnhöhe, Anspruch auf Urlaub u.ä. für die persönliche Assistenz
bei den zuständigen Behörden erstreiten muß,
e) Mitarbeit in Gremien aller Art, um die berechtigten Belange von
Menschen mit Assistenzbedarf zu sichern,
f) Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen assistenznehmenden
Menschen, sowie Vereinen und Verbänden, die die Interessen
assistenznehmender Menschen vertreten,
g) Beratung von Menschen mit assistenzbedingten Problemen.
3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereines.
(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder
Aufhebung des Vereines keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person
werden, die seine Ziele unterstützt. Eine Ehrenmitgliedschaft ist auf
Vorschlag des Vorstandes und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung
möglich. Die Ehrenmitgliedschaft unterscheidet sich von einer normalen
Mitgliedschaft nur dadurch, daß keine Gebühren, Beiträge oder Umlagen
anfallen.
(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum
Jahresende.
(4) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereines schwer
verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für mindestens ein Jahr
im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung
schriftlich ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muß vor der
Beschlußfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben
werden. Gegen den Ausschließungsbeschluß kann innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses (maßgebend ist das Datum des
Poststempels) Berufung eingelegt werden.
(5) Die in dieser Satzung wiederholt erwähnten behinderten Menschen müssen
mindestens einen Grad der Behinderung von 40, oder deren im April 1997
dafür gültigen Kriterien, aufweisen.
5 Beiträge
(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung ( 8). Zur Festlegung der Beitragshöhe und
-fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung
anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
(2) Der volle Jahresbeitrag ist am Ende des jeweils 1. Quartales eines
Jahres fällig.
(3) Bei einer Aufnahme in den Verein in der zweiten Jahreshälfte ist
lediglich der halbe Beitrag fällig. Ansonsten sind jedoch
Teiljahresbeträge ausgeschlossen.
(4) Über die Erhebung und die Höhe einer Aufnahmegebühr oder einer Umlage
zur Behebung eines finanziellen Engpasses entscheidet die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
dem/der Vorsitzenden
zwei stellvertretenden Vorsitzenden
mindestens zwei BeisitzerInnen
(2) Die gewünschte Anzahl der Vorstandsmitglieder und damit die Zahl der
BeisitzerInnen wird jeweils vor der Mitgliederversammlung vom Vorstand
entsprechend des zu erwartenden Bedarfes festgelegt. Auf Antrag des
Vorstandes entscheidet dann die Mitgliederversammlung über die jeweilige
Anzahl.
(5) Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der/die Vorsitzende und seine
StellvertreterInnen. Er vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied im Sinne des 26 BGB ist
einzelvertretungsberechtigt. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, daß
der/die StellvertreterIn nur tätig werden soll(en), wenn der/die
Vorsitzende verhindert ist.
(6) Das aktive Wahlrecht an sämtlichen Wahlen besitzen
a) behinderte Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) behinderte VertreterInnen von Mitgliedsorganisationen (jede
Organisation mit einer Stimme)
Das passive Wahlrecht an sämtlichen Wahlen besitzen
a) behinderte Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) behinderte VertreterInnen von Mitgliedsorganisationen
(8) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die
Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in
getrennten Wahlgängen gewählt.
(9) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereines.
Die Geschäftsführung erfolgt ehrenamtlich. Nimmt jedoch der
Geschäftsverkehr einen Umfang an, der dem Vorstand unzumutbar ist, und
lassen es die Vereinsfinanzen unbedenklich zu, können behinderte
hauptamtliche Kräfte eingesetzt werden.
7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen und wird
von dem/der Vorsitzenden, bzw. dessen/deren StellvertreterIn geleitet.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es
das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von mindestens 10 von
100 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Grundes
verlangt wird.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch
die/den Vorsitzende/n, bei deren/dessen Verhinderung durch eine/n
stellvertretende/n Vorsitzende/n, unter Wahrung einer Einladungsfrist von
mindestens vier Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
(6) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wird als
beschlußfähig anerkannt, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vereinsmitglieder.
(7) Stimmberechtigt sind alle erschienenen behinderten Vereinsmitglieder,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Unsere Mitgliedsbeiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzel- und Fördermitglieder
DM 120,00; für Menschen mit geringem Einkommen kann der Jahresbeitrag bis
auf mindestens DM 40,00 reduziert werden. Der Mitgliedsbeitrag für
Organisationen beträgt 0,3 Promille des jeweiligen Vorjahresumsatzes,
mindestens jedoch DM 120.-.
Beitrittserklärung
für das bundesweite, verbandsübergreifende
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
Name der Organisation: _______________________
ungefähre Mitgliederzahl ____________________________
bei Organisationen: AnsprechpartnerIn: _______________
oder Einzelmitglied:
Name, Vorname: ______________________________
geboren am: ______________________________________
Straße, Haus-Nr.: ____________________________
Plz, Ort: ____________________________________
Telefon: _______________ Telefax: ________________
E-Mail: _____________________________________
Ich will / wir wollen Mitglied werden als :
O Behinderte ArbeitgeberIn, die/der selbständig ihre/seine
persönliche Assistenz organisiert
O Behinderter Mensch mit Assistenzbedarf
O Assistenzgenossenschaft als Zusammenschluß behinderter Menschen
mit Assistenzbedarf, die gemeinschaftlich selbstbestimmte
Assistenz verwaltet
O ambulanter Dienst, welcher eine selbstbestimmte, persönliche
Assistenz ermöglicht
O Organisation oder Verband, welche/r die Ziele des Forums
unterstützt
O Fördermitglied
O Ich beantrage Beitragsermäßigung auf DM __________
Bankeinzugsermächtigung
Bitte buchen Sie den Beitrag von meinem nachstehenden Konto ab
Bank: ___________________________________________BLZ: _________________
Konto: ____________________
Unterschrift Kontoinhaber ...............................................
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Datum, Unterschrift