- Dokumentation -
Hrsg. Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Sozialplanung
(Auszüge)
"An der Bewegung "Autonomes Leben"(Selbstbestimmtes Leben, Independent
Living) - treffender wohl: "eigenverantwortetes Leben" - kann das m.E.
gezeigt werden.
Angehörige des bürokratisierten, verwaltenden Systems der Behindertenhilfe sehen sich legalitätsorientiert
vor allem Kontrollproblemen ausgesetzt.
Eine Verlagerung der Entscheidungen über Art, Umfang, Zeitpunkt usw.
sozialer Hilfen auf die Abnehmer selbst setzt soziale Kompetenz der
Adressaten voraus.
Durch Betroffenheit allein ist das natürlich nicht automatisch sichergestellt. (Hier liegen fälschlicherweise Konfliktstoffe in der oft
harten Auseinandersetzung zwischen Behinderten und den "Profis"!).
Kompetenzu im hier angesprochenen Zusammenhang entwickelt sich in einem
Lernprozeß an der Sache, um die es geht, also durch schrittweise
Zuweisung an Entscheidungsmöglichkeiten und Übernahme von Entscheidungsverantwortung.
Sicherlich hat hier die Behindertenpädagogik allzusehr
passiver Konsumentenmentalität bei Behinderten Vorschub geleistet. Man
führe sich nur einmal den "Komplettservice" so mancher Behinderteninstitution vor Augen: Stätten, in denen Hilflosigkeit erlernt wird."
Prof. Dr. Walter Thimm ,Oldenburg: Entwicklungsperspektiven kommunaler
Behindertenpolitik. Einleitungsreferat. S. 16
zum "Modellprojekt Arbeitsassistenten", das vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung durchgeführt und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert wird, gibt es ein Merkblatt bei den Bayerischen Hauptfürsorgestellen; (S. 118)
"Durch große Anstrengungen der Behinderten, aber auch der Institutionen
besteht die Möglichkeit, trotz schwerster Behinderung selbständig zu
leben. Nur eine bestimmte Gruppe Behinderter, die von den Sozialarbeitern als leistungsstarke und durchsetzungskräftige Persönlichkeiten
erlebt werden, können ihre erforderlichen Hilfen selbst organisieren und
Arbeitgeberfunktionen ausüben.
Es werden bis zu 10 Helfer beschäftigt. Diese hohe Zahl muß nciht als
Minus an Qualität gesehen werden. Viele Helfer bedeuten gleichzeitig,
daß die Belastung des einzelnen Helfers geringer ist und damit die
Hilfestellung kontinuierlich über längere Zeit aufrecht erhalten werden
kann.
Wir konnten feststellen, daß sich zwischen den Behinderten und ihren
Helfern vertraute bis freundschaftliche Beziehungen entwickeln.
...
Die persönliche Beziehung zu den Helfern erhöht in der Regel die
Lebensqualität des Behinderten, aber auch die Qualität der Hilfeleistung
und stabilisiert insgesamt das Hilfesystem. Die Stützung der Helfer
durch Supervision hilft ebenfalls, Schwierigkeiten zu überwinden.
(...)
Grenzen
Die in der Sozialverwaltung aufgeworfene Frage, ob die 24 Stundenpflege
mit einer Bindung von mindestens 5 Arbeitnehmertn/Menschen an die
individuell gestaltete Lebensexistenz eines Behinderten aufrecht erhalten werden kann, verunsichert und ängstigt alle Betroffenen.
Die Frage der Finanzierbarkeit ist nur ein Teilaspekt. Auch im Hinblick
auf die Ressourcen von Arbeitskräften, die zur Pflege zur Verfügung
stehen, wird hier eine Steuerung nötig werden. Bei genauerem Betrachten
ist zu befürchten, daß durch die Einflußnahme seitens sozialer Planung
und Sozialverwaltung eine Professionalisierung bestehender Laienhilfe
eintritt. Für den Kostenträger dürfte sich dann kaum eine Entlastung
ergeben. Es ist auch nicht auszuschließen, daß sich das Helferpotential
durch eine Teilinstitutionalisierung eher verringern wird. ..."
(Almuth Tauche, Leitung des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt
München; S. 145)
"Das zentrale Problem bleibt die Frage: Inwieweit besteht ein Anspruch
des Behinderten, unabhängig von den entstehenden Kosten seine Wohnung
und seine Pflege selbst zu gestalten.
Wenn man von einem Anspruch redet, muß man unterscheiden zwischen dem
rechtlichen Anspruch, den das Gesetz regelt, und dem politischen
Anspruch, der von der Gesellschaft festgelegt wird. Man muß sich auch
darüber im klaren sein, daß ein politischer Anspruch ganz entscheidend
von den rechtlichen Voraussetzungen abhängt.
Das BSHG hat die Frage, ob ein Bürger unabhängig von den entstehenden
Kosten einen Anspruch auf die von ihm gewünschte Hilfe hat, im
Behindertenbereich nicht abschließend geregelt.
...
Wir haben begonnen, zusammen mit der VIF in einzelnen Stadtvierteln nach
Möglichkeiten der Koordinierung der Pflege zu suchen. Ob dieser Versuch
Erfolg hat, müssen wir abwarten."
Maria Knauer, Leiterin des Sozialamtes München, S. 150 f
"Weiterhin müßten die Städte und Gemeinden ihrer gesetzlichen Pflicht
nachkommen, die notwendigen Dienste "rechtzeitig und ausreichend zur
Verfügung" zu stellen (§ 17 SGB I). Die Dienste müssen finanziell
abgesichert sein und die notwendigen HelferInnen entsprechend bezahlt
und sozial abgesichert werden. Daß diese Dienste und Wohnformen auch
finanzierbar sind, beweisen jahrelange, erfolgreiche Erfahrungen in
zahlreichen Ländern. In der Bundesrepublik dauert es leider etwas
länger, bis der erklärte Wunsch der behinderten und pflegebedürftigen
Menschen nach einem selbstbestimmten Leben in einer Wohnform außerhalb
von Großheimen akzeptiert wird."
(Claus Fussek, S. 163)
"Wir haben 2 Mio. Arbeitslose. Sicher wird nicht jeder geeignet sein, in
der Pflege zu arbeiten, aber ein großer Teil sicherlich. Wir müssen hier
politisch Forderungen stellen. Solange ein Stahlarbeiter-Platz mit
68.ooo,- DM subventioniert wird, ein Arbeitsplatz, dann müßte es doch
möglich sein, in dem Bereich auch die nötigen Subventionen zu bekommen,
daß wir hier die Arbeitsplätze schaffen. Ich weiß, daß sehr viele dazu
bereit sind."
(Claus Fussek, S. 164)
"Bei einer alten Frau war die Toilette verstopft, kam ein Handwerker zum
Saubermachen. Was hat er verlangt? 185,-DM, um hier 10 Minuten zu
arbeiten. Das sind die Preise auf dem Markt, und da kommen wir mit 10,-
DM daher. Ein bißchen wenig ist es schon. Hier muß umgedacht werden."
Claus Fussek, S. 165
Frage an Fr.Knauer, Leiterin des Sozialamtes München: "Werden Neuanträge
auf 24 Stunden Hilfe vom Sozialamt München ohne Einschränkungen
gewährt?"
Antwort:"Auch Neuanträge auf Übernahme der Kosten für rund-um-die-Uhr-
Pflege können ebenso wie in bereits laufenden entsprechenden Fällen
nicht uneingeschränkt bleiben. Wegen der steigenden Aktualität der
zugrundeliegenden Frage des selbstbestimmten Lebens Schwerstbehinderter,
die solcher Pflege bedürfen, ist es zwingend erforderlich, den Anspruch
der Betroffenen in dieser Hinsicht klar zu definieren. Dabei kann es
nicht nur um Fälle der umfassenden Pflegebedürftigkeit wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen gehen, auch die völlige
Altersgebrechlichkeit ist Ursache solchen Pflege-bzw. Betreuungsumfanges und Gegenstand vorliegender Anträge auf rund-um-die-Uhr-Pflege/Betreuung. Das
zentrale Problem bildet somit die Frage: Inwieweit besteht ein Anspruch
des Pflegebedürftigen, unabhängig von den entstehenden Kosten, seine
Wohnung und seine Pflege selbst zu gestalten.
(Fr. Knauer, S.170)
Das Sozialamt (München) zahlte 1988 für ca. 3000 pflegebedürftige alte und behinderte Menschen ein pauschaliertes Pflegegeld von insg. DM 17,7 Mio, zusätzlich 11,6 Mio für sonstige Hilfen (Fremdpflege). Darunter sind ca. 80 Behinderte, die rund-um-die-Uhr in der eigenen Wohnung von vier bis fünf Helfern ambulant versorgt werden, die im Schnitt DM 7.500,- je Monat erhalten. Die meisten davonsind von auswärts zugezogen, meist über die hier vorhandenen zentralen Einrichtungen. (S. 281)
Claus Fussek(VIF): Was darf die ambulante Versorgung im Einzelfall
kosten - oder:
Die Würde des Menschen ist unantastbar, solange sie keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht!
(S.133 ff - das sollte man eigentlich am Stück lesen!)