Thema: Kommentar zur Pflegeversicherung
Von: G.BARTZ@LINK-CR.bawue.cl.sub.de (Gerhard Bartz)
Datum: Thu, 23 May 1996 22:18:00 CET
Folgenden Leserbrief haben wir verschiedenen Zeitungen zum Abdruck
angeboten:
_Die Pflegeversicherung, weiterhin eine Mogelpackung
!_
Am Mittwoch tagte der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundes-
rat. Auf der Tagesordnung standen die Reform des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) und die Ergaenzung bzw. Novellierung des SGB XI (Pflegeversiche-
rung). Die Reform des BSHG wurde zunaechst blockiert, da keine Einigung
zustande kam.
Das Pflegeversicherungsgesetz wird in Kuerze verabschiedet. Viele pflege-
beduerftige Menschen, die in stationaeren Einrichtungen leben, haben sich
eine Erleichterung ihrer finanziellen Situation erhofft, wenn die zweite
Stufe der Pflegeversicherung in Kraft tritt. Sie werden die gleiche
Enttaeuschung erleben, wie diejenigen, die Leistungen zur ambulanten Pflege
erhalten. Die Pflegeversicherung deckt mit ihren Leistungen nur einen
vollkommen unzureichenden Grundpflegebedarf. Die maximalen Leistungen
(ausser bei wenigen Haertefaellen) betragen 2500,- DM monatlich. Heimkosten-
saetze liegen jedoch bei 5000,- bis 8000,- DM. Hinzu kommt, dass die
sogenannte Behandlungspflege (Verbaende wechseln, Spritzen verabreichen,
usw.) im Gegensatz zur ambulanten Pflege, auch aus den Leistungen der
Pflegeversicherung bezahlt werden muss.
Der Mensch und seine Beduerfnisse, die ueber das absolut Lebensnotwendige
hinausgehen, bleiben kuenftig noch mehr auf der Strecke. Pflege darf nur
noch nach sogenannten Modulen geleistet werden, die minutioes dokumentiert
werden muessen. Statt sich um die Bewohner der Anstalten zu kuemmern, wird
das Pflegepersonal an den Schreibtisch gezwungen, um den gesetzlichen
Verwaltungsaufwand zu erledigen.
Noch schlechter wird die Situation fuer diejenigen, die in Einrichtungen
der sogenannten Eingliederungshilfe leben (in unserer Region z. B. in
Gerlachsheim). Da dort nicht ueberwiegend pflegerische Taetigkeiten ver-
richtet werden, bekommen sie kuenftig maximal 500,- DM aus der Pflegever-
sicherung. Genau genommen erhaelt der behinderte Mensch keinen Pfennig, da
er i.d.R. Kosten fuer seine Unterbringung nicht komplett selbst bezahlen
kann. Bislang mussten die Sozialaemter die ungedeckten Kosten tragen. Und
nur die Sozialaemter werden daher eine Entlastung durch die Pflegeversiche-
rung erfahren, falls von diesen DM 500.- nach Abzug der Kosten fuer die
Behandlungspflege ueberhaupt noch etwas uebrig bleibt. Die Pflegeversiche-
rung bleibt auch in der zweiten Stufe ein Verschiebebahnhof der Pflegekos-
ten zu Lasten der Beitragszahler und der Pflegebeduerftigen.
Grosse Enttaeuschung herrscht ebenfalls unter den behinderten Arbeitgebern.
Diese organisieren ihre Hilfeleistungen mittels selbsteingestellter
Assistenten. Da sie die gleichen Leistungen wie ambulante Pflegedienste
erbringen, strebten sie die Zulassung als Vertragspartner der Pflegekassen
an. Das wird ihnen weiterhin verwehrt, so dass sie auch in Zukunft nur die
nied-rigeren Geldleistungen in Anspruch nehmen koennen,
obwohl sie fuer ihre
Helfer Sozialversi-cherungsbeitraege und Lohnsteuern
abfuehren muessen.
Dieses sind nur einige der negativen Auswirkungen der Pflegeversicherung,
die auf die Betroffenen zukommen werden. Die Beitragszahler muessen durch
ihre Beitraege, sowie durch weitere Einschnitte in die soziale Sicherung
die Pflegeversicherung finanzieren. Dem pflegebeduerftigen Menschen wird
nur in sehr wenigen Faellen die Siuation tatsaechlich verbessert. Das ganze
ist und bleibt eine Steuererhoehung unter anderem Namen, somit also eine
Mogelpackung!
Welche Gedanken kommen auf, wenn man im gleichen Atemzug erfaehrt, dass die
Vermoe-genssteuern ganz abgeschafft und die Freibetraege
fuer die Erbschafts-
steuern erheblich erhoeht werden?
Elke und Gerhard Bartz, Hollenbach
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