Von Ursula Steck, Köln
Es geht mir weniger darum, der Auseinandersetzung über die
Pflegeversicherung noch eine weitere Gruselgeschichte hinzuzufügen als
vielmehr die oftmals absurden Beurteilungskriterien des Medizinischen
Dienstes
vorzuführen. Ich möchte daher hier meine eigenen Erfahrungen zu der
öffentlichen Diskussion beisteuern. Weiterhin hoffe ich, mit diesem Bericht
andere Betroffene zu ermutigen, Widerstand zu leisten gegen Gutachten, die
von Ärzten aufgrund oberflächlicher, unverantwortlicher Einschätzung erstellt
werden, und auf deren Basis weitreichende Entscheidungen für das Leben von
Menschen getroffen werden.
Mein Abenteuer mit der Pflegeversicherung begann letztes Jahr, als ich Antrag
auf Pflegegeld bei meiner Pflegekasse (Barmer) stellte. Ich leide an einer
progressiven Muskeldystrophie, die seit meinem 11. Lebensjahr (ich bin heute
31) fortschreitet. Zu meiner Lebenssituation ist folgendes sagen: Ich bin
seit 12
Jahren in Köln, habe in verschiedenen Wohngemeinschaften gelebt, studiert,
und nach meinem Examen vor 5 Jahren eine Stelle im Institut für Luft- und
Weltraumrecht der Universität Köln als Verwaltungsangestellte und
Redaktionsassistentin einer juristischen Fachzeitschrift angetreten. Seit
einiger
Zeit lebe ich zusammen mit einer Freundin. Andrea ist selbständig, ihr Büro
direkt neben der Wohnung, und sie unterstützt mich in allen Bereichen des
täglichen Lebens, wo ich auf Hilfe angewiesen bin. Eine andere Freundin
übernimmt weitere Bereiche der Assistenz, vor allem in Zusammenhang mit
Mobilität (Charlotte ist sehr kräftig, so daß sie mich auch Treppen
hochtragen
kann, die ich anders nicht überwinden kann), sie begleitet mich zum
Schwimmen, bei Behördengängen etc. Meine Arbeitsstelle kann ich in fünf
Minuten mit dem Auto erreichen, dort unterstützt mich meine Vorgesetzte, Frau
Benkö, und Kolleginnen. Mit meiner Krankheit geht einher, daß ich häufig
stürze, und vom Boden ohne Hilfe nicht aufstehen kann. Ich kann ohnehin nur
wenige Meter zu Fuß zurücklegen und Stufen, die keine besonderen
Haltevorrichtungen haben, gar nicht überwinden. Auch bei den meisten anderen
täglichen Verrichtungen brauche ich Hilfe, je nach Tagesform, die bei dieser
Krankheit sehr unterschiedlich sein kann und z.B. auch vom Wetter abhängt.
Vor allem ist es wichtig, Hilfe dauernd erreichbar zu haben, da auch Dinge,
die
ich häufig alleine bewältigen kann, eben manchmal nicht gehen oder mit
Gefahren verbunden sind.
Bei der ersten Begutachtung durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes (im
Oktober 1995) war ich allein in der Wohnung. Andrea war nebenan in ihrem
Büro und in meiner Naivität war ich davon ausgegangen, daß ein medizinischer
Fachmann in der Lage sein würde, eine objektive Einschätzung meiner Situation
machen zu können, da meine Behinderung und die damit verbundenen
Einschränkungen bereits auf den ersten Blick nicht zu übersehen sind. Der
dann erscheinende Arzt schien jedoch zu nichts dergleichen in der Lage. Er
war
ausgesprochen unwirsch, kurz angebunden, und nicht bereit, komplexere
Antworten bei der Ausfüllung seines Fragebogens in Betracht zu ziehen. Wie
ich
später seinem Gutachten entnehmen konnte, hatte er bei sämtlichen Fragen, wo
ich differenziertere Antworten gegeben hatte als die von ihm erwarteten "Jas"
oder "Neins", die für die Beurteilung jeweils ungünstigere Variante
eingetragen.
Seine "medizinische" Untersuchung bestand darin, mich zu fragen ob ich
"rennen" bzw. "auf einem Bein stehen" (!) könne. Bereits die Tatsache, daß
ich
berufstätig bin und meinen Arbeitsplatz mit dem Auto erreichen kann (ich habe
ihm durchaus geschildert, daß ich z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem
Wagen etc. brauche und der Wagen auch für mich vom Parkplatz geholt werden
muß) schien für ihn im krassen Gegensatz mit einer Pflegebedürftigkeit zu
stehen, und er hat als Ergebnis seiner Begutachtung eine Pflegebedürftigkeit
verneint.
Hiervon berichtete ich am nächsten Tag meiner Vorgesetzten, Rechtsanwältin
Dr. Benkö, die mich seit fünf Jahren gut kennt, und von der Einschätzung
dieses Arztes entsetzt war. Mit ihr hatte ich das Glück, das vielen anderen
Betroffenen leider nicht zuteil wird: Sie übernahm in meinem Fall die
Inititative,
und nahm Kontakt mit meiner Sachbearbeiterin bei der Pflegekasse auf. Diese
war genauso erstaunt über das Vorgehen des medizinischen Dienstes und war
sofort bereit, uns zu unterstützen. Sie versorgte Frau Benkö und mich von
diesem Moment an mit allen nötigen Informationen und stellte uns vor allem
die
Gutachten des medizinischen Dienstes zur Verfügung. Weiterhin wurde der
Vertrauensmann der Schwerbehinderten an der Universität zu Köln, Herr
Heimes, aktiv, der in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband meinen
Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet hatte und nun auch in diesem
Zusammenhang als arbeitsplatzbegleitende Maßnahme Unterstützung bot.
Sobald das erste Gutachten des medizinischen Dienstes vorlag (die Pflegekasse
hat mir auf dieser Basis nie einen negativen Bescheid erteilt), erwiderte
Frau
Benkö dies mit einem 14-seitigen Schriftsatz, wo sie auf jeden Punkt des
Gutachtens einging, und die Fehleinschätzungen des Arztes offenbar machte.
Als Antwort auf diesen Schriftsatz erstellte eine zweite Ärztin des
medizinischen
Dienstes ein weiteres Gutachten, jedoch ohne mich persönlich begutachtet oder
mich jemals gesehen zu haben! In diesem Gutachten stand nun, daß auf Grund
ihrer Einschätzung auch kein Pflegebedarf vorliege und daß ich durch meinen
juristischen Widerspruch ein solch beleidigendes Verhalten an den Tag gelegt
habe, daß dem medizinischen Dienst selbst bei einer Verschlechterung meines
Zustands nicht zuzumuten sei, mich noch einmal zu begutachten. Dieser völlig
unsachliche und der ärztlichen Berufsethik eindeutig zuwiderlaufende
Kommentar rief auch bei der Sachbearbeiterin der Pflegekasse Verzweiflung
hervor. Nach weiterer Korrespondenz mit dem Medizinischen Dienst und
Protesten unsererseits wurde mehr als sieben Monate später (im April 1996)
und fast 1 Jahr nach der Antragsstellung ein zweiter persönlicher
Begutachtungstermin, diesmal von der stellvertretenden ärztlichen Direktorin
des
Medizinischen Dienstes, anberaumt. Da ich mich einer Situation wie beim
ersten
Mal nicht noch einmal aussetzen wollte, bat ich Frau Benkö, Herrn Heimes und
meine Pflegekraft und Mitbewohnerin Andrea, bei dem Termin dabeizusein. Die
begutachtende Ärztin schien verwirrt und ungehalten ob dieses
"Menschenauflaufs". Auch die fachliche Untersuchung dieser Ärztin war
merkwürdig: sie maß mir den Blutdruck, und betastete den Oberarm. Das
Gutachten, das nach vier Wochen endlich bei der Pflegekasse einging, war
wieder von einer weiteren Ärztin verfaßt worden, die mich ebenfalls noch nie
gesehen hatte. In diesem Gutachten war noch nicht einmal die Bezeichnung
meiner Krankheit richtig eingetragen, sondern es stand da der Name für eine
andere, ähnliche Erkrankung. Diesmal wurde allerdings ein Pflegebedarf der
Stufe II bestätigt, der seit dem 1. Januar 1996 vorliegen würde. Wieso bei
einer
seit 20 Jahren langsam fortschreitenden Erkrankung der Jahreswechsel 95/96
für den Pflegebedarf den Ausschlag geben sollte, war nirgendwo erläutert. Es
erscheint recht eindeutig, daß der erste Arzt, der sein Gutachten im Oktober
1995 erstellt hat, nicht zu offensichtlich widerlegt werden sollte.
Nichtsdestotrotz: Meine Erleichterung und Dankbarkeit ist groß. Die
finanzielle
Sicherung meiner Pflege und Assistenz ist hierdurch jetzt gegeben. Ich hatte
das große Glück, eine fähige Anwältin zu kennen, die bereit war, sich für
mich
weit über das hinaus, wozu eine anwaltliche Vertretung verpflichtet ist,
fachlich
und persönlich einzusetzen. Auch war die Hilfe der
Schwerbehindertenvertretung der Universität Köln von unschätzbarem Wert,
genauso wie die Hilfe auf seiten der Verwaltung der Pflegekasse, die in
meinem
Fall eben nicht als "Gegner" sondern als Helfer auftrat.
In meinem Fall hat sich gezeigt, daß die Pflegeversicherung als Modell zu
sehr
an der Vorstellung von häuslicher Pflege im Alter ausgerichtet ist. Junge,
berufstätige Menschen mit schweren Behinderungen, sind bei der Begutachtung
im Nachteil, da ihre Situation mit der Fragebogentechnik des Medizinischen
Dienstes nicht angemessen erfaßt werden kann. Wenn dann die
begutachtenden Ärzte nicht bereit und auch hinreichend mutig genug sind, ihre
eigene, komplexere Einschätzung, bei der Begutachtung einfließen zu lassen,
führt dies zu absurden Ergebnissen. So wird in langwierigen
Widerspruchsverfahren und eventuell auch auf dem darauffolgenden Klageweg
über Monate bis Jahre hinweg in erster Linie der pflegebedürftige
Antragssteller
zermürbt. Hinzu kommt, daß sein Gegner im Verfahren aufgrund gesetzlicher
Vorschriften nicht der "Verursacher" des Problems, nämlich der Medizinische
Dienst, ist, sondern die Pflegekasse, bzw. Krankenkasse, die an das Gutachten
des Medizinischen Dienstes gebunden ist, mit der der Pflegebedürftige dann
auch nach Beendigung des Rechtsstreites "leben" und auskommen muß und
die, jedenfalls in meinem Fall, alles Menschenmögliche unternommen hat, mir
in
meiner konkreten Situation zu helfen.
Von: URSULA@ADA.WOMAN.DE (Ursula Steck)
Datum: Sun, 16 Jun 1996