3.2 Lebenssituation behinderter Frauen in der Stadt Dresden

Danuta Bochmann, Dresden

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Dresden wollte sich über die Lebenssituation der behinderten Frauen in unserer Stadt informieren. Ich erhielt die Aufgabe, ein möglichst wahrheitsgetreues Lebensbild dieser Minorität, die reichlich 4 % unserer Bevölkerung ausmacht, zu erstellen. Verschiedene Gesichtspunkte sollten berücksichtigt werden.

Ich ging an diese Aufgabe heran und merkte bald, daß sie schwieriger ist, als ich mir anfangs vorgestellt hatte.

In Ämtern, Behörden, Beratungsstellen fragte ich: Welche Art Behinderungen treten vorrangig bei Frauen auf, welche Medikamente werden vorrangig an Frauen verordnet. Ich fragte herausfordernd, ob es Auflistungen gibt, aus denen zu ersehen ist, welche Leistungen in der ambulanten Rehabilitation von den Krankenkassen getragen werden, zumal sich die Entwicklung in Richtung Enthospitalisierung und häusliche Pflege bewegt. Ich wollte wissen, wieviel Prozent schwerbehinderte Frauen in Dresden von der Sozialhilfe oder von der Sozialrente, von der EU-Rente leben, wieviele arbeitslos sind, ob es Obdachlosigkeit bei behinderten Menschen gibt, ob behinderte Frauen in Dresden ausreichend sozial abgesichert sind, in welchem Ausmaß von Sterilisation Gebrauch gemacht wird u. v. a. m. Gewiß, es waren auch unbequeme Fragen dabei. Die Befragten reagierten von höflich bis ungehalten. Auf meine Fragen habe ich meistens nur ausweichende Antworten bekommen, Zähigkeit wurde mir nachgesagt. Mir wurde jedoch klar:

Sie wollten mir nur nicht so direkt sagen, daß sie kaum über irgendwelche Erhebungen zum Thema ,, Behinderte Frauen in Dresden" verfügen. Die Antwort war meistens: ,,Wir trennen nicht!" ,,Wir dürfen keine Sondererhebungen machen." ,,Es ist ja ungeheuerlich, sie wollen ja trennen!" ,,Wir sehen in erster Linie den behinderten Menschen und versuchen, ihm individuell zu helfen. Ob er Mann oder Frau ist, hat für uns zweitrangige Bedeutung." Die zuletzt zitierte Antwort klingt eigentlich logisch und auch sehr human, aber kann man wirksam und individuell helfen, wenn die Rahmenbedingungen nicht genügend bekannt sind?

Und wie schaut es mit den Kontrollmechanismen aus? Sind sie wirksam genug?

Auch wir wollen nicht trennen! Wir wollen lediglich auf die geschlechtsspezifischen Aspekte im Leben dieser Bevölkerungsgruppe hinweisen, denn in Wirklichkeit tut man doch so, als wären Menschen, denen das Leben eine schwere Prüfung auferlegt hat, geschlechtslose Wesen - eben Behinderte, Schwerbehinderte und nicht Frauen und Männer aus Fleisch und Blut! Es ist scheinbar bequemer so, und die Behinderten, an Abhängigkeit und das Dankeschönsagen von Kindesbeinen an gewöhnt, haben das geduldet! Aber das ist Diskriminierung Nr.1 seitens der Nichtbehinderten, die so ziemlich alle Bereiche des Lebens nach eigener Fasson gestalten und dabei nur wenig an Menschen mit Behinderung gedacht haben. Aber wo ist die Grenze zwischen behindert und nichtbehindert? Ist etwa ein Mann mit fettem Bierbauch und aus Bequemlichkeit träge, besser als ein sogenannter Behinderter; der vielleicht im Krieg beide Beine verloren hat, oder eine Frau, die contergangeschädigt ist? Einem jeden, der da fertigbringt, zu einer behinderten Frau zu sagen: ,,So etwas wie dich kann man doch heute vermeiden" oder ,,Du bist nichts wert, du bist eine Last, du bist zu teuer!" kann ich nur empfehlen: Geh doch mal in die Sauna und schau dir so manchen deiner nichtbehinderten Brüder und Schwestern an. Derartige verabscheuungswürdige Verhaltensweisen zeugen von Wegwerflogik! Dieses Gedankengut erinnert an die Zeiten des Nationalsozialismus, wo Millionen Menschen umgebracht worden sind nur deshalb, weil sie den Normen des gezüchteten Rassemenschen nicht genügt haben. Das ist ein gefährliches Gedankengut! Überall finden in diesem Jahr Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges statt. Der Opfer wird gedacht, aber z. B. ganz in unserer Nähe in Pirna-Sonnenstein wurden während des Zweiten Weltkrieges an die 14 000 behinderte Menschen per ,,Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses" umgebracht, und was man damals so alles als erbkrank angesehen hat, daran können sich zumindest die Älteren unter uns gut erinnern. An dieser Stelle möchte ich nur, ohne jeden Kommentar; die Worte Richard von Weizsäckers zitieren:

Nichtbehindertsein ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist nur ein Geschenk, das uns jederzeit wieder weggenommen werden kann. Und zwar jedem von uns!"

Auch der Feminismus wird ärmer, wenn er versäumt, Behinderung in seine Hauptziele einzubeziehen. Jedoch die feministischen Forscherinnen dürfen die subjektive Realität behinderter Menschen nicht auslassen und müssen die persönlichen Empfindungen und Erfahrungen dieser Menschengruppe berücksichtigen. Warum gibt es so wenig Studien zum Thema: ,,Behinderte Frau und Erwerbstätigkeit", ,,Gestaltung des Arbeitsumfeldes", ,,Behinderte Frauen und Arbeitslosigkeit", ,,Behinderte Frauen und Gesundheit", ,,Materielle Situation behinderter Frauen", ,,Strukturelle und sexuelle Gewalt gegenüber behinderten Frauen"? Das Thema ,,Frau und Behinderung" ist in jeder Hinsicht nur wenig erforscht.

Frauen mit Behinderungen sollen und müssen aus ihrer Isolation hervortreten, Netzwerke gründen oder Anschluß an die bereits vorhandenen Netzwerke suchen. Behindert heißt nicht verhindert, und allen Schwierigkeiten zum Trotz sollten sie ihre Probleme so an die Öffentlichkeit tragen, daß sie nicht überhört werden können.

In Dresden leben 20 075 weibliche Behinderte aller Altersgruppen, und es sind wesentlich mehr als behinderte Männer; die mit ,einer Zahl von 15 947 (Stand 3. Februar 1995) angegeben werden. Das fällt auf, denn in statistischen Erhebungen über Behinderte sind Frauen allgemein unterrepräsentiert. Dies wird mit Untererfassung begründet (bei Hausfrauen und nichtberufstätigen Frauen wird die Behinderung viel seltener amtlich registriert, und außerdem treten bei dieser Frauenpopulation viel seltener Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle auf), es gibt kaum kriegsversehrte Frauen, und schließlich sei die körperliche und seelische Widerstandsfähigkeit der Frauen etwas stärker als die der Männer In der Art und Ursache der Behinderung bestehen jedoch geschlechtsspezifische Unterschiede. Als besondere Behinderungsursachen bei Frauen gelten Funktionsbeeinträchtigungen der inneren Organe durch Krankheiten, Karzinome der Brust und des Uterus sowie Erkrankungen des Skelettsystems, insbesondere der Wirbelsäule. Mehrfachbehinderungen treten bei Frauen wesentlich häufiger als bei Männern auf.

Frauen mit Behinderungen stellen eine Minorität in unserer Gesellschaft dar; und wir halten es hier bei uns in Dresden für notwendig, den vielschichtig dimensionierten gesellschaftlichen und sozialen Status behinderter Frauen gegenüber behinderten Männern etwas verständlicher zu machen. Auf gesellschaftlicher Ebene besteht für Frauen mit Behinderungen eine ,,doppelte Benachteiligung", weil sie dem Geschlechtsrollenklischee als auch dem Behindertenklischee unterliegen.

Das äußere Erscheinungsbild, die Präsenz, ist heute die Devise. Dem Körper der Frau, der Gestalt, dem Gesicht, ihrer Kleidung wird sehr große Bedeutung beigemessen. Der weibliche Körper soll den sexuellen Appetit der Männer reizen. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber es wird Zeit, daß wir uns an dieser Stelle ein wenig mehr an die Achtung der Gefühle zurückbesinnen und der Jugend edle Beispiele in den Medien vorgeben und sie vor profitgierigen Verlegern schützen, die sie auf puren Sex trimmen. Kinder sind autoerotisch, Mädchen suchen menschliche Wärme, edlen Charakter und Liebe, die aus Zuneigung erwächst. Aber die Anforderungen an die Äußerlichkeit der Frau reichen heute bis zur sexistischen Vermarktung der Frauenwürde. Wie kommt sich eine Mutter vor; wenn sie mit ihrem zehn- oder dreizehnjährigen Sohn an einem Kiosk voll harter fleischlicher Pornographie vorbeigeht? Es ist einfach entwürdigend! Es ist eben nur schneller Sex in einer Leistungsgesellschaft, in der für die Achtung der gesamten Persönlichkeit der Frau kaum noch Zeit geblieben ist!

Wie das die Frauen mit Behinderung empfinden, hat uns Frau Dr. Arnade geschildert.

Und wie schaut es mit dem Erwerbsleben, mit der finanziellen Unabhängigkeit, mit der Rente bei Frauen mit Behinderung aus?

Der Mensch wird in unserer Gesellschaft an seiner Arbeitskraft, an seiner ökonomischen Brauchbarkeit gemessen. Das wird deutlich unter anderem daran, daß Behinderungen am Grad der Erwerbsunfähigkeit gemessen werden.

Frauen stellen den größten Teil der Reservearmee des Arbeitsmarktes dar; und mit steigender Arbeitslosigkeit sind die Frauen am meisten betroffen. Wird eine Frau gefragt: Arbeiten Sie? Sagt sie: Nein, ich bin Hausfrau! Hausarbeit gilt aber als Reproduktionsarbeit und wird nicht entlohnt. Eine Wirtschafterin, die im Haushalt hilft und dieselbe Arbeit macht, wird entlohnt, ist versichert und darf auf Rente hoffen. Alle anderen Frauen, die nicht berufstätig sind, leben in Abhängigkeit von ihrem Mann, oder; wenn sie keinen sogenannten Ernährer haben, sind sie auf Sozialleistungen angewiesen.

Laut Statistik waren 1994 in Dresden, im Erfassungsbereich des Arbeitsamtes Semperstraße, 315 schwerbehinderte Frauen arbeitslos gemeldet, und davon wurden 151 vermittelt. Die Statistik weist aus, daß sogar mehr schwerbehinderte Frauen vermittelt wurden als Männer. Wie schön! Aber diese 315 Frauen sind nur etwa 4% aller schwerbehinderten Frauen im erwerbsfähigen Alter in Dresden. Ein beträchtlicher Teil von den übrigen 96 % (ausgenommen die, die im Erwerbsleben stehen) lebt also entweder vom Arbeitslosengeld, von der EU-Rente oder von Sozialleistungen. Ein bitteres Schicksal, wenn man bedenkt, daß die Nachteilsausgleiche weitgehend an Berufstätigkeit gebunden sind. Die Pflichtquotenerfüllung nach dem Schwerbehindertengesetz liegt für Frauen und Männer allgemein bei unter 4 %. Ich versuchte verschiedentlich zu erfahren, wie hoch der Frauenanteil an der Pflichtquotenerfüllung ist. Darauf konnte mir bis jetzt niemand eine verbindliche Antwort geben. Es müßte eigentlich selbstverständlich sein, daß es die Hälfte von den vorgeschriebenen 6 % sind und vor allem, daß der öffentliche Dienst und die Einrichtungen des Freistaates die Beschäftigungsquote erfüllen. Hier sind oftmals sogar weniger als die Hälfte der vorgesehenen Stellen mit Behinderten besetzt. Wo bleibt also die Vorbildwirkung, die Fürsorgepflicht? Im öffentlichen Dienst muß geprüft werden, inwieweit schwerbehinderte Frauen verstärkt und gezielt eingestellt werden können (ich denke insbesondere an soziale Beratungs- und Therapiestellen, die vornehmlich für Menschen mit Behinderungen gedacht sind, aber auch an Krankenkassen, wo ein behinderter Gutachter sicher einfühlsamer über die Auswahl von Hilfsmitteln entscheiden kann.) Behinderte setzen ihre eigene Erfahrung ein, und auch den Betroffenen fällt es leichter; sich vor ihnen zu öffnen.

Erfreulich ist, daß die Laufzeit des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau von Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (Lohnkostenfinanzierung von 70 bis zu 100 %) verlängert und zunächst auf insgesamt 10 Millionen Mark aufgestockt wurde. Dennoch ist Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen mit Behinderungen, auch von Teilzeitarbeitsplätzen, eine zwingende Notwendigkeit. Es darf nicht vergessen werden, daß das Rentenüberleitungsgesetz zum 1.1.1996 ausläuft (auch der Auffüllbetrag fällt dann weg, die z. Zt. noch verhältnismäßig guten Rentenvorlagen werden nicht erreicht werden können), insbesondere jüngere Frauen werden sich verstärkt um einen Arbeitsplatz bemühen. Und wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wird, werden sich nicht nur die Statistiken des Arbeitsamtes rapide verschlechtern.

In Anbetracht der Tatsache, daß behinderte Frauen nur geringe Chancen auf dem angespannten Arbeitsmarkt haben, besteht die dringende Notwendigkeit, die Nachteilsausgleiche generell je nach Behinderungsgrad für die Dauer der Behinderung zu sichern, damit die psychisch belastenden Antragswiederholungen vermieden werden können.

Wie wohnen Frauen mit Behinderung in Dresden?

Die Anzahl an behindertengerechten Wohnungen in Dresden ist völlig unzureichend, auf 1.300 RollstuhlfahrerInnen entfallen etwa 150 einigermaßen geeignete Wohnungen. Der Bestand hat sich seit DDR-Zeiten wenig verändert. Der größte Teil dieser Wohnungen entspricht nicht den geltenden Normen (DIN 18025, Teil 1 und II): Für eine Frau, und ganz besonders für eine behinderte Frau, ist das gesamte Wohnumfeld von allerwichtigster Bedeutung. Zur Zeit ist es so, daß viele, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nur mit großer Mühe oder ständiger Hilfe die Wohnung verlassen können, da sie nicht barrierenfrei ist. Insbesondere für die Frauen, die alleinstehend sind, kommt es dadurch zur besonders prekären Zwangsisolation.

1. Es ist dringend notwendig, die schon bestehenden sogenannten behindertenfreundlichen Wohnungen in Dresden so aufzuwerten (breite Türen, Schwellenfreiheit), daß sie der DIN 18025 entsprechen.

2. Dringend erforderlich ist der Neubau von behindertengerechten und vor allen Dingen bezahlbaren Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (hier sind Auflagen und Quotierungen erforderlich).

3. Private Investoren sind z. Zt. kaum am Bau bezahlbarer behindertengerechter und altersgerechter Wohnungen interessiert. Hier sind wirksame Regulative erforderlich.

Auch alternative Wohnmöglichkeiten, betreutes Wohnen mit leicht erreichbaren Beschäftigungsmöglichkeiten, alters- und behindertengerechte Siedlungen, wie bereits in den Altbundesländern oder in Schweden und Dänemark vorhanden, brauchen behinderte Frauen.

Es gibt zwar die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie für die Gewährung von Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung nach § 22 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes. Danach können Schwerbehinderte, die auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sind oder einen solchen konkret in Aussicht haben, Zuschüsse und/oder Darlehen sowie Zinszuschüsse erhalten. So ein Darlehen soll 60 000 DM nicht übersteigen. Aber Achtung! So ein Darlehen kann nur erbracht werden, wenn das Einkommen des Antragstellers ausreicht, um die aus dem Bauvorhaben entstehenden Belastungen auf Dauer tragen zu können, ohne hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes zu werden. Für behinderte Frauen also, die ohnehin meist arbeitslos sind und von der EU-Rente leben, ist der Zugang zu dieser Finanzierungsquelle verschlossen. Zudem leben die meisten in Mietwohnungen, und da ist bekanntlich für jede Veränderung des Wohnraumes die Zustimmung des Vermieters und beim Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlich. Für den Einbau einer rollstuhlgerechten Dusche, wurde mir gesagt, braucht man schon gut 10000 DM!


Behindertengerechte Ausgestaltung der Umwelt

Mobilitätshindernisse sind für Frauen mit Behinderungen ganz besonders belastend. Die Betroffenen wissen selbst am besten, wie schwer es in Dresden ist, irgendwohin zu gelangen oder auch nur einkaufen zu gehen. Behinderte Mütter sind nicht selten vom Schulgeschehen ihrer Kinder ausgeschlossen, weil die meisten Einrichtungen dieser Art nicht berollbar sind. Nicht berollbar sind übrigens auch die Frauenschutzhäuser; und zwar in Dresden nicht und auch in Radebeul nicht, obwohl beide schon nach der Wende entstanden sind. Auf den Rollstuhl angewiesene Frauen können dort somit nicht aufgenommen werden! Frauen mit Behinderung brauchen Schutz vor jeder Art Gewalt, vor psychischer, vor physischer; sexueller; aber auch vor struktureller Gewalt!

Behindertengerechte Gestaltung öffentlicher Gebäude und Plätze, nutzerfreundlich gestaltete Verkehrsmittel und Zugänge sind eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

Die Realität in Dresden ist alles andere als erfreulich, aber es gibt erfreuliche Ansätze. An der TUD, z. B. an der Verkehrsfakultät bei Prof. Ackermann, laufen in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Beleg- und Diplomarbeiten zur behindertengerechten Erschließung des Hochschulgeländes und der Dresdner Erholungsgebiete, z. B. Moritzburg. Im Stadtkern waren 2 Jahre lang 8 ABM-Kräfte unterwegs und haben alle Hindernisse aufgenommen. Im Herbst dieses Jahres wird vorerst ein Behindertenführer erscheinen, an dessen Ausarbeitung sich auch Behinderte beteiligt haben. Ich habe das Manuskript in den Händen gehabt, es ist ein Werk von 400 Seiten. Dort ist alles eingezeichnet, von Parkplätzen über Sanitäranlagen bis zur Erreichbarkeit der Gebäude und Anlagen. In Vorbereitung ist auch ein Blinden-Stadtführer. Ich habe ihn auch bereits gesehen, doch die vorgesehenen Änderungen im städtischen Personennahverkehr verzögern die Herausgabe. Mit dem Anpassen der Stadt an die Mobilitätsbedürfnisse Behinderter wird es sicher noch lange dauern, denn nachzuholen ist sehr viel, aber es ist auch nicht zu übersehen: Es tut sich auch sehr viel, mehr als das je zuvor der Fall gewesen ist.

Nächstes Thema: Frauen nach Krebs

Wenngleich diese Behinderung für den Fremden nicht augenfällig ist, so bedeutet sie für die behinderte Frau einen Zusammenbruch ihrer persönlichen Wertvorstellungen.

Da zu diesem Thema Frau Dr. Richter vom Universitätsklinikum sprechen wird, möchte ich nur kurz zu der sog. ,,Heilungsbewährung" etwas sagen. Bekanntlich wird z. B. nach einer Brustkrebs-Operation vom Versorgungsamt auf Antrag der Grad der Behinderung auf 50 % und gegebenenfalls mehr zunächst auf 5 Jahre festgesetzt. Nach 5 Jahren, wenn die sog. Heilungsbewährung eingetreten ist, wird auf 30 % zurückgestuft. Der Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft wirkt sich besonders bei Berufstätigen aus:

Der gesetzliche Schutz bei Arbeitseinsatz und Arbeitsplatzgestaltung fällt weg.

- Es besteht kein erweiterter Kündigungsschutz mehr.

- Der Beginn der Altersrente verschiebt sich nach oben.

(Bei anerkannter Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit, mit 60 Jahren Rente in Anspruch zu nehmen.)

- Die Gewährung von 5 Tagen Zusatzurlaub entfällt.

Es ist daher mehr als verständlich, daß bei der heutigen Arbeitsmarktsituation und den Leistungsanforderungen

die Betroffenen eine Festschreibung auf Lebenszeit mit 50 % Behinderungsgrad fordern.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung hat für viel Spannung gesorgt. Sie ist als Fortschritt zu werten, denn es wurde zum ersten Mal an die vielen Pflegenden, vorrangig Frauen, Töchter; Mütter gedacht, die oftmals ihren Beruf, ihre Erwerbstätigkeit und ihre Freiheit gegen psychisch und physisch belastende Pflegetätigkeit eintauschen mußten und meistens leer ausgingen. Jedoch die ziemlich rigide Vorgehensweise bei der Einstufung und die Beschränkung des Pflegeaufwandes auf ausschließliche Versorgung des Körpers sorgen für Unzufriedenheit, insbesondere bei den Behinderten, die ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wenn man den Stundenaufwand bei den einzelnen Pflegestufen ins Verhältnis zu den adäquaten Geldleistungen aus der Pflegeversicherung setzt, ergeben sich mit steigendem Pflegeaufwand Stundensätze, die kaum für die Bezahlung einer Pflegekraft ausreichen. Daher kann die Pflegeversicherung zwar als eine willkommene Hilfeleistung, doch nicht als ausreichende Abdeckung des Pflegebedarfs gewertet werden.

Nebenbei bemerkt: Auch der Wunsch der Behinderten nach geschlechtspezifischer Assistenz bei der Pflege ist nur zu verständlich und sollte respektiert werden! Dabei möchte ich die Leistungen der Zivildienstleistenden, die sich einen guten Ruf erworben haben, nicht diskreditieren.

Sexuelle Gewalt gegen Behinderte

Ich war Anfang März in Hamburg zu einer Tagung zum Thema ,,Sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, insbesondere mit geistiger Behinderung". Davon will ich hier kurz berichten:

Das Thema ,,sexuelle Gewalt" wird zwar zunehmend öffentlich gemacht, aber die Konstellation Behinderung und sexuelle Gewalt ist noch weitgehend unerforscht und unausgesprochen. Die Abhängigkeit von anderen (Eltern, Betreuern) besteht oft lebenslänglich. Es gibt ein Machtgefälle, bei dem insbesondere Frauen, ob mit körperlichen oder seelischen Behinderungen, ganz unten stehen. Grenzüberschreitungen, Eingriffe in die Integrität gehören vom Kleinkindalter an zum Alltag. Untersuchungen belegen, daß bei Nichtbehinderten etwa jedes dritte Mädchen und jeder siebente Junge vor dem 18. Lebensjahr sexuelle Gewalt erfährt, und man spricht davon, daß bei Behinderten die Zahl höher ist.

Durch traditionelle und immer wieder erneuerte Eugenikgedanken in unserer Gesellschaft wird insbesondere behinderten Frauen das Recht auf eigene Sexualität und Fortpflanzung aberkannt. Infolgedessen wurde die alltägliche Sterilisationspraktik selten hinterfragt. Sterilisation bedeutet aber einen ,, Freifahrtschein" für Mißbraucher und begünstigt sexuelle Ausbeutung behinderter Frauen aber nicht nur Frauen.

Zu sexuellen Delikten bei Behinderten liegen zur Zeit noch keine Zahlenangaben vor; aber Leute, die mit Behinderten arbeiten, berichten sehr detailliert, daß es sexuelle Gewalt gibt. In Osterreich läuft zur Zeit im Auftrag des dortigen Bundeskanzleramtes ein Forschungsprojekt zu diesem Thema, und eine repräsentative Studie ist in Vorbereitung. Die Veröffentlichung ist noch in diesem Jahr vorgesehen.

Eine namhafte schwerbehinderte Psychotherapeutin aus der Schweiz, die vorrangig mit Behinderten arbeitet, sagte auf der Tagung: ,,Es tut weh zu wissen, wie kraß die Realität ist!" Menschen, die in Einrichtungen leben, sind ein ideales ,, Biotop" für Übergriffe der Täter. Prävention ist zwar Aufgabe der Einrichtung, aber das Wissen unter den Pädagogen zur sexuellen Gewalt ist sehr mager, bei der Ausbildung wird dieses Thema vernachlässigt und muß insbesondere bei der Ausbildung Professioneller verstärkt aufgenommen werden, denn die Wirklichkeit sei so, daß manchmal die Reinemachefrau in der Einrichtung besser informiert ist, was hier und da passiert, als die Fachkräfte selbst. In den Einrichtungen gäbe es auch strukturelle Gewalt; und sexuelle Gewalt, verbunden mit struktureller Gewalt, z. B. in Heimen, kann fatale Folgen haben. Eine geistig behinderte Frau, die sexuell mißbraucht wurde, hat Schwierigkeiten, das zu verarbeiten und sich verbal zu artikulieren, daher hat sie einen viel längeren Weg, um sich Hilfe zu holen, als eine Nichtbehinderte. Die Behinderteninstitutionen würden kaum Voraussetzungen erfüllen, in der Prävention erfolgreich zu sein, um bei akuten Gewaltsituationen angemessen zu intervenieren. Zudem sei es eine Tatsache, daß Angehörige (etwa Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) von Behinderteneinrichtungen sexuelle Gewalt ausüben wie Täter in Familien und daß sie durch vergleichbare Geheimhaltungsmechanismen geschützt sind. Sexuelle Gewalt löst ein Trauma aus und ein wiederholtes Erleben des Traumas durch sich aufdrängende Erinnerungen. Betroffene, aber auch Täter brauchen daher Therapie außerhalb der Institutionen. Auf der Tagung wurde mit Nachdruck gesagt, daß Therapie dieser Art nicht in den Behindertenbereich, sondern in den Frauenbereich gehört. Therapie innerhalb der Einrichtungen sei inzestuös. Es wurde ein interessantes Projekt vorgestellt, das vom lnnovationsfonds des Hamburger Senatsamtes für die Gleichstellung finanziell angeschoben wurde. Es handelt sich um angeleitete Selbsthilfe- bzw. Selbsterfahrungsgruppen von Frauen, die sexuelle Gewalt erlebt haben. Im Projekt arbeiten Frauen mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Behinderten, insbesondere mit geistig Behinderten. Ein geschützter Raum als Treffpunkt für die Betroffenen - berollbar und autonom (außerhalb von Einrichtungen) - wurde gefunden. Kontakte zu behinderten Frauen und zu Institutionen wurden aufgebaut. Die betroffenen Frauen wissen, daß sie dort ihre Probleme an neutraler Stelle mit erfahrenen Psychotherapeuten und Psychologen besprechen können, daß ihnen - sofern notwendig - juristische Begleitung gesichert wird, daß sie sich dort mit anderen Betroffenen treffen und über ihre Probleme sprechen können, bis sich der Frust gelegt hat. Selbstverteidigungskurse werden angeboten. Ein Blindenstock, gekonnt angewandt, kann zur wirksamen Waffe werden. Ostasiatische Verteidigungstechniken, individuell für verschiedene Behinderungsarten adaptiert, werden vermittelt. Wir haben in Freital eine Weltmeisterin im Judo für Blinde und Sehgeschädigte. Frau Siena Christen wollte heute zu uns sprechen und die Situation des Behindertensportes etwas beleuchten. Sie mußte aber zum Trainingslager vor der nächsten Meisterschaft. Als ich sie besuchte, sagte sie mir zum Schluß: ,,Wissen Sie, wenn eine Nichtbehinderte eine Goldmedaille ins Land bringt, dann schlagen sich die Medien um sie. Um mich ist es erstaunlich stille, kaum eine Glückwunschkarte. Liegt es daran, daß ich behindert bin?" Sie sagte mir auch, daß sie gern diese nützliche Sportart an Behinderte vermitteln würde, aber bis jetzt hätte sie niemand danach gefragt.

Warum gibt es aber so wenig Vergewaltigungsprozesse im Sexualstrafrecht im Zusammenhang mit behinderten Frauen, obwohl sie besonders betroffen sind? Die Gründe sind vielfältig. Dazu sprach in Hamburg Theresa Degener. Frau Degener ist selbst schwerbehindert. Sie arbeitet als Justitiarin in der Organisation ,,Interessenvertretung des selbstbestimmten Lebens", die aus der Behindertenbewegung hervorgegangen ist. Sie ist zugelassene Anwältin, übernimmt Verteidigung im Sexualstrafrecht. Sie sprach in Hamburg offenbar aus eigener Berufserfahrung in ihrem Wirkungskreis. Ich möchte sinngemäß einiges zitieren:

Unser Recht, sagte sie u. a., ist ein patriarchalisches Rechtssystem. Die Vergewaltigungsprozesse in der BRD verliefen bisher so, daß die behinderten Frauen diesen Vorgang als zweite Vergewaltigung sehen.

Eine Nürnberger Untersuchung (also in den Altbundesländern) aus dem Jahre 1985 ergab: Männer führen immer den Vorsitz in diesen Prozessen, und diese Prozesse sind von Männern dominiert.

Beisitzende Richter sind zu 90 % Männer; die Staatsanwaltschaft besteht zu 90 % aus Männern, die Verteidigung wird in 68,5 % von Männern übernommen. Etwas besser sieht es bei den Schöffen aus, dort sind die Männer durchschnittlich mit 57 % vertreten.

Als Vergewaltigung im deutschen Strafrecht gilt nur die erzwungene vaginale Penispenetration, während die erzwungene orale oder anale oder sonstige Penispenetration nur als Nötigung angesehen wird, und da ist das Strafmaß entsprechend geringer.

Nach dem deutschen Strafrecht ist die Bestrafung erst dann möglich, wenn der Vergewaltiger den objektiven und den subjektiven Tatbestand erfüllt hat. Er muß also bewußt und gewollt den Widerstand des Opfers gebrochen haben. Meistens jedoch wird die Tat als Mißverständnis ausgelegt. Die Täter haben nicht gewußt, daß es die Frau nicht gewollt hat. Das beruht auf der patriarchalischen Klischeevorstellung, daß eine Frau NEIN sagt, wenn sie JA meint. Vergewaltigung sei zwar erfolgt, aber nicht gewollt. Es war also ein Mißverständnis, und die Frau sei schon durchaus bereit, etwas Gewalt in Kauf zu nehmen. Viele Frauen wollen ja erobert werden. Die Juristen haben dafür einen Fachbegriff gefunden: Er heißt ,,nicht unwillkommene Gewalt", lateinisch: vis haud ingrata. Wenn dem Täter nicht nachgewiesen werden kann, daß er sich geirrt hat, muß die Frau nachweisen, daß sie sich eindeutig gewehrt hat. Im Mittelpunkt steht dann das Verhalten der Frau. Die Mitschuld oder gar die alleinige Schuld der Frau wird penibel untersucht, ob es Gewaltspuren gibt, und weiterhin, ob die Tat nur versucht oder auch vollendet wurde.

Als Gewalt werden nur solche Handlungen qualifiziert, die eine erhebliche Kraftentfaltung enthalten. Ausnutzung einer hilflosen Lage, wie das bei Behinderten der Fall ist, wird in der Regel nur als Gewalthandlung qualifiziert. Vergewaltigungen bei behinderten Frauen werden nach dem gleichen Gesetz verurteilt wie bei Nichtbehinderten.

Täter behaupten: ,,Behinderte Frauen werden nicht vergewaltigt, denn sie würden sowieso nicht nein sagen". Doch es zeigt sich, daß die Täter bei behinderten Frauen weniger Hemmungen haben. Wird eine Frau in einer Einrichtung vergewaltigt und will eine Anzeige erstatten, gilt sie als Nestbeschmutzerin. Es kommt nur selten zur Hauptverhandlung, denn die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren meistens ein. Akribisch wird untersucht, ob die Frau glaubwürdig ist oder ob sie sich vielleicht nur wichtig tut, auf sich aufmerksam machen will. Ein psychiatrisches Gutachten wird eingeholt. Wenn die Staatsanwaltschaft die Klage schreibt, dann kommt es zur Verhandlung.

Therapie ist erforderlich, und zwar nicht nur für die Opfer; sondern auch für die Täter. Es gibt wenig Therapeuten, die mit Behinderten arbeiten. Soviel aus Hamburg. Ich sehe auf diesem Gebiet eine wichtige Aufgabe insbesondere für behinderte Psychologen, Psychotherapeuten und andere Professionelle.

Die Problematik der Behinderung ist weitverzweigt, kompliziert und gleichermaßen komplex wie differenziert. Schemata oder gar leicht durchschaubare Strukturierungen, die alle Lebensphasen der Behinderten von der Kindheit, über die Jugend, Berufsbildung, Erwerbstätigkeit, Familie, Alter; aber auch solche Aspekte wie das Wohnen, die Mitbestimmung, Selbsthilfe, Beratung, Freizeit beinhalten, sind kaum möglich. Zugleich dürfen wir nicht vergessen: Gesundheit gibt es nur eine, Krankheiten hingegen, gar chronische Krankheiten, die letztendlich auch zur Behinderung führen können, gibt es viele, somit auch eine Vielfalt verschiedener Arten von Behinderungen. Wir leben in einer Zeit großer Veränderungen. Vieles wandelt sich auch zum Positiven hin. Eine Bestandsaufnahme, heute erstellt, wird in einigen Monaten nicht mehr aktuell sein, dennoch halten wir geschlechtsspezifische Betrachtung und Beleuchtung vieler Probleme, gerade bei Menschen mit Behinderungen, für besonders wichtig und notwendig. Nachzuholen gibt es sehr viel, und es kann nicht schnell genug gehen, denn ein Zustand, daß Patientinnen jahrelang in 15-Bett-Zimmern psychiatrischer bzw. neurologischer Einrichtungen ,,aufbewahrt" werden, wie die Sächsische Zeitung vom 3. März 1995 berichtete, ist erschütternd. Auch die Durchführung einer repräsentativen Umfrage in Dresden halten wir für notwendig.

Abschließend möchte ich an alle Verantwortlichen in der Kommunal- und Sozialpolitik, in der Medizin und an die gesamte Lebensgemeinschaft in unserer Stadt appellieren: Frauen mit Behinderung brauchen mehr Zuwendung! Laut Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, und behinderte Frauen sind doppelt benachteiligt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Literatur:

Menschen mit Behinderung, Bericht zur Lage im Freistaat Sachsen, herausgegeben vom Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie

Behindertenstrukturstatistik für den Stadtkreis 202000 Dresden, Sächs. Landesamt für Familie und Soziales, Stand: 30.12.1993, Stand: 8.7.1994, Stand: 3.2.1995

Statistik des Arbeitsamtes Dresden, Semperstr. 2, ,,Bestand an arbeitslosen Schwerbehinderten in der Stadt Dresden" vom 6.3.1995

Statistik des Arbeitsamtes Dresden, Semperstr. 2, ,,Arbeitsvermittlungen von Schwerbehinderten in der Stadt Dresden" vom 6.3.1995

,,Überblick zur Planung einer angeleiteten Gruppe mit geistig behinderten Frauen mit den Schwerpunkten Sexualität, Liebe und sexuelle Gewalt.", Tagungsunterlagen, Hamburg 21.3.1995

Angela Rögler, Sigrid Mattern: ,,Sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen", Hamburg

Jenny Morris: ,,Feminismus und Behinderung", erschienen in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, Herausgeber: Sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis für Frauen e.V, Eigenverlag des Vereins

Jens Wienhues: Einführung in ein wenig beachtetes soziales Problemfeld

Angelika Diezinger u. a.: Am Rande der Arbeitsgesellschaft: weibliche Behinderte und Erwerbslose

Prof. Dr. med. Marianne Fritsch: Die behinderte Frau - Außenseiterin der Gesellschaft? (zum Motto des 30. Welttages der Behinderten)

Karin Barzen, u. a.: Behinderte Frauen in unserer Gesellschaft, Lebensbedingungen und Probleme einer wenig beachteten Minderheit

Theresia Degener: ,,Gerichte sind männlich!", erschienen in: Die Rundschau, Nr.5/93

Erwinkel, G. Hermes: Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau, AG SPAK M 68

Sächsische Zeitung, Dresdner Ausgabe vom 3.3.1995: Geistig Behinderte: Mehr ,,aufbewahrt" als betreut und gefördert