3.2 Lebenssituation behinderter Frauen in der Stadt Dresden
Danuta Bochmann, Dresden
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Dresden wollte
sich über die Lebenssituation der behinderten Frauen in unserer
Stadt informieren. Ich erhielt die Aufgabe, ein möglichst
wahrheitsgetreues Lebensbild dieser Minorität, die reichlich
4 % unserer Bevölkerung ausmacht, zu erstellen. Verschiedene
Gesichtspunkte sollten berücksichtigt werden.
Ich ging an diese Aufgabe heran und merkte bald,
daß sie schwieriger ist, als ich mir anfangs vorgestellt
hatte.
In Ämtern, Behörden, Beratungsstellen fragte
ich: Welche Art Behinderungen treten vorrangig bei Frauen auf,
welche Medikamente werden vorrangig an Frauen verordnet. Ich fragte
herausfordernd, ob es Auflistungen gibt, aus denen zu ersehen
ist, welche Leistungen in der ambulanten Rehabilitation von den
Krankenkassen getragen werden, zumal sich die Entwicklung in Richtung
Enthospitalisierung und häusliche Pflege bewegt. Ich wollte
wissen, wieviel Prozent schwerbehinderte Frauen in Dresden von
der Sozialhilfe oder von der Sozialrente, von der EU-Rente leben,
wieviele arbeitslos sind, ob es Obdachlosigkeit bei behinderten
Menschen gibt, ob behinderte Frauen in Dresden ausreichend sozial
abgesichert sind, in welchem Ausmaß von Sterilisation Gebrauch
gemacht wird u. v. a. m. Gewiß, es waren auch unbequeme
Fragen dabei. Die Befragten reagierten von höflich bis ungehalten.
Auf meine Fragen habe ich meistens nur ausweichende Antworten
bekommen, Zähigkeit wurde mir nachgesagt. Mir wurde jedoch
klar:
Sie wollten mir nur nicht so direkt sagen, daß
sie kaum über irgendwelche Erhebungen zum Thema ,, Behinderte
Frauen in Dresden" verfügen. Die Antwort war meistens:
,,Wir trennen nicht!" ,,Wir dürfen keine Sondererhebungen
machen." ,,Es ist ja ungeheuerlich, sie wollen ja trennen!"
,,Wir sehen in erster Linie den behinderten Menschen und versuchen,
ihm individuell zu helfen. Ob er Mann oder Frau ist, hat für
uns zweitrangige Bedeutung." Die zuletzt zitierte Antwort
klingt eigentlich logisch und auch sehr human, aber kann man wirksam
und individuell helfen, wenn die Rahmenbedingungen nicht genügend
bekannt sind?
Und wie schaut es mit den Kontrollmechanismen aus?
Sind sie wirksam genug?
Auch wir wollen nicht trennen! Wir wollen lediglich
auf die geschlechtsspezifischen Aspekte im Leben dieser Bevölkerungsgruppe
hinweisen, denn in Wirklichkeit tut man doch so, als wären
Menschen, denen das Leben eine schwere Prüfung auferlegt
hat, geschlechtslose Wesen - eben Behinderte, Schwerbehinderte
und nicht Frauen und Männer aus Fleisch und Blut! Es ist
scheinbar bequemer so, und die Behinderten, an Abhängigkeit
und das Dankeschönsagen von Kindesbeinen an gewöhnt,
haben das geduldet! Aber das ist Diskriminierung Nr.1 seitens
der Nichtbehinderten, die so ziemlich alle Bereiche des Lebens
nach eigener Fasson gestalten und dabei nur wenig an Menschen
mit Behinderung gedacht haben. Aber wo ist die Grenze zwischen
behindert und nichtbehindert? Ist etwa ein Mann mit fettem Bierbauch
und aus Bequemlichkeit träge, besser als ein sogenannter
Behinderter; der vielleicht im Krieg beide Beine verloren hat,
oder eine Frau, die contergangeschädigt ist? Einem jeden,
der da fertigbringt, zu einer behinderten Frau zu sagen: ,,So
etwas wie dich kann man doch heute vermeiden" oder ,,Du bist
nichts wert, du bist eine Last, du bist zu teuer!" kann ich
nur empfehlen: Geh doch mal in die Sauna und schau dir so manchen
deiner nichtbehinderten Brüder und Schwestern an. Derartige
verabscheuungswürdige Verhaltensweisen zeugen von Wegwerflogik!
Dieses Gedankengut erinnert an die Zeiten des Nationalsozialismus,
wo Millionen Menschen umgebracht worden sind nur deshalb, weil
sie den Normen des gezüchteten Rassemenschen nicht genügt
haben. Das ist ein gefährliches Gedankengut! Überall
finden in diesem Jahr Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Endes
des Zweiten Weltkrieges statt. Der Opfer wird gedacht, aber z.
B. ganz in unserer Nähe in Pirna-Sonnenstein wurden während
des Zweiten Weltkrieges an die 14 000 behinderte Menschen per
,,Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses" umgebracht,
und was man damals so alles als erbkrank angesehen hat, daran
können sich zumindest die Älteren unter uns gut erinnern.
An dieser Stelle möchte ich nur, ohne jeden Kommentar; die
Worte Richard von Weizsäckers zitieren:
Nichtbehindertsein ist keine Selbstverständlichkeit.
Es ist nur ein Geschenk, das uns jederzeit wieder weggenommen
werden kann. Und zwar jedem von uns!"
Auch der Feminismus wird ärmer, wenn er versäumt,
Behinderung in seine Hauptziele einzubeziehen. Jedoch die feministischen
Forscherinnen dürfen die subjektive Realität behinderter
Menschen nicht auslassen und müssen die persönlichen
Empfindungen und Erfahrungen dieser Menschengruppe berücksichtigen.
Warum gibt es so wenig Studien zum Thema: ,,Behinderte Frau und
Erwerbstätigkeit", ,,Gestaltung des Arbeitsumfeldes",
,,Behinderte Frauen und Arbeitslosigkeit", ,,Behinderte Frauen
und Gesundheit", ,,Materielle Situation behinderter Frauen",
,,Strukturelle und sexuelle Gewalt gegenüber behinderten
Frauen"? Das Thema ,,Frau und Behinderung" ist in jeder
Hinsicht nur wenig erforscht.
Frauen mit Behinderungen sollen und müssen aus
ihrer Isolation hervortreten, Netzwerke gründen oder Anschluß
an die bereits vorhandenen Netzwerke suchen. Behindert heißt
nicht verhindert, und allen Schwierigkeiten zum Trotz sollten
sie ihre Probleme so an die Öffentlichkeit tragen, daß
sie nicht überhört werden können.
In Dresden leben 20 075 weibliche Behinderte aller
Altersgruppen, und es sind wesentlich mehr als behinderte Männer;
die mit ,einer Zahl von 15 947 (Stand 3. Februar 1995) angegeben
werden. Das fällt auf, denn in statistischen Erhebungen über
Behinderte sind Frauen allgemein unterrepräsentiert. Dies
wird mit Untererfassung begründet (bei Hausfrauen und nichtberufstätigen
Frauen wird die Behinderung viel seltener amtlich registriert,
und außerdem treten bei dieser Frauenpopulation viel seltener
Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle auf), es gibt kaum kriegsversehrte
Frauen, und schließlich sei die körperliche und seelische
Widerstandsfähigkeit der Frauen etwas stärker als die
der Männer In der Art und Ursache der Behinderung bestehen
jedoch geschlechtsspezifische Unterschiede. Als besondere Behinderungsursachen
bei Frauen gelten Funktionsbeeinträchtigungen der inneren
Organe durch Krankheiten, Karzinome der Brust und des Uterus sowie
Erkrankungen des Skelettsystems, insbesondere der Wirbelsäule.
Mehrfachbehinderungen treten bei Frauen wesentlich häufiger
als bei Männern auf.
Frauen mit Behinderungen stellen eine Minorität
in unserer Gesellschaft dar; und wir halten es hier bei uns in
Dresden für notwendig, den vielschichtig dimensionierten
gesellschaftlichen und sozialen Status behinderter Frauen gegenüber
behinderten Männern etwas verständlicher zu machen.
Auf gesellschaftlicher Ebene besteht für Frauen mit Behinderungen
eine ,,doppelte Benachteiligung", weil sie dem Geschlechtsrollenklischee
als auch dem Behindertenklischee unterliegen.
Das äußere Erscheinungsbild, die Präsenz,
ist heute die Devise. Dem Körper der Frau, der Gestalt, dem
Gesicht, ihrer Kleidung wird sehr große Bedeutung beigemessen.
Der weibliche Körper soll den sexuellen Appetit der Männer
reizen. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber es wird Zeit, daß
wir uns an dieser Stelle ein wenig mehr an die Achtung der Gefühle
zurückbesinnen und der Jugend edle Beispiele in den Medien
vorgeben und sie vor profitgierigen Verlegern schützen, die
sie auf puren Sex trimmen. Kinder sind autoerotisch, Mädchen
suchen menschliche Wärme, edlen Charakter und Liebe, die
aus Zuneigung erwächst. Aber die Anforderungen an die Äußerlichkeit
der Frau reichen heute bis zur sexistischen Vermarktung der Frauenwürde.
Wie kommt sich eine Mutter vor; wenn sie mit ihrem zehn- oder
dreizehnjährigen Sohn an einem Kiosk voll harter fleischlicher
Pornographie vorbeigeht? Es ist einfach entwürdigend! Es
ist eben nur schneller Sex in einer Leistungsgesellschaft, in
der für die Achtung der gesamten Persönlichkeit der
Frau kaum noch Zeit geblieben ist!
Wie das die Frauen mit Behinderung empfinden, hat
uns Frau Dr. Arnade geschildert.
Und wie schaut es mit dem Erwerbsleben, mit der finanziellen
Unabhängigkeit, mit der Rente bei Frauen mit Behinderung
aus?
Der Mensch wird in unserer Gesellschaft an seiner
Arbeitskraft, an seiner ökonomischen Brauchbarkeit gemessen.
Das wird deutlich unter anderem daran, daß Behinderungen
am Grad der Erwerbsunfähigkeit gemessen werden.
Frauen stellen den größten Teil der Reservearmee
des Arbeitsmarktes dar; und mit steigender Arbeitslosigkeit sind
die Frauen am meisten betroffen. Wird eine Frau gefragt: Arbeiten
Sie? Sagt sie: Nein, ich bin Hausfrau! Hausarbeit gilt aber als
Reproduktionsarbeit und wird nicht entlohnt. Eine Wirtschafterin,
die im Haushalt hilft und dieselbe Arbeit macht, wird entlohnt,
ist versichert und darf auf Rente hoffen. Alle anderen Frauen,
die nicht berufstätig sind, leben in Abhängigkeit von
ihrem Mann, oder; wenn sie keinen sogenannten Ernährer haben,
sind sie auf Sozialleistungen angewiesen.
Laut Statistik waren 1994 in Dresden, im Erfassungsbereich
des Arbeitsamtes Semperstraße, 315 schwerbehinderte Frauen
arbeitslos gemeldet, und davon wurden 151 vermittelt. Die Statistik
weist aus, daß sogar mehr schwerbehinderte Frauen vermittelt
wurden als Männer. Wie schön! Aber diese 315 Frauen
sind nur etwa 4% aller schwerbehinderten Frauen im erwerbsfähigen
Alter in Dresden. Ein beträchtlicher Teil von den übrigen
96 % (ausgenommen die, die im Erwerbsleben stehen) lebt also entweder
vom Arbeitslosengeld, von der EU-Rente oder von Sozialleistungen.
Ein bitteres Schicksal, wenn man bedenkt, daß die Nachteilsausgleiche
weitgehend an Berufstätigkeit gebunden sind. Die Pflichtquotenerfüllung
nach dem Schwerbehindertengesetz liegt für Frauen und Männer
allgemein bei unter 4 %. Ich versuchte verschiedentlich zu erfahren,
wie hoch der Frauenanteil an der Pflichtquotenerfüllung ist.
Darauf konnte mir bis jetzt niemand eine verbindliche Antwort
geben. Es müßte eigentlich selbstverständlich
sein, daß es die Hälfte von den vorgeschriebenen 6
% sind und vor allem, daß der öffentliche Dienst und
die Einrichtungen des Freistaates die Beschäftigungsquote
erfüllen. Hier sind oftmals sogar weniger als die Hälfte
der vorgesehenen Stellen mit Behinderten besetzt. Wo bleibt also
die Vorbildwirkung, die Fürsorgepflicht? Im öffentlichen
Dienst muß geprüft werden, inwieweit schwerbehinderte
Frauen verstärkt und gezielt eingestellt werden können
(ich denke insbesondere an soziale Beratungs- und Therapiestellen,
die vornehmlich für Menschen mit Behinderungen gedacht sind,
aber auch an Krankenkassen, wo ein behinderter Gutachter sicher
einfühlsamer über die Auswahl von Hilfsmitteln entscheiden
kann.) Behinderte setzen ihre eigene Erfahrung ein, und auch den
Betroffenen fällt es leichter; sich vor ihnen zu öffnen.
Erfreulich ist, daß die Laufzeit des 1. Sächsischen
Sonderprogramms zum Abbau von Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
(Lohnkostenfinanzierung von 70 bis zu 100 %) verlängert und
zunächst auf insgesamt 10 Millionen Mark aufgestockt wurde.
Dennoch ist Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen
mit Behinderungen, auch von Teilzeitarbeitsplätzen, eine
zwingende Notwendigkeit. Es darf nicht vergessen werden, daß
das Rentenüberleitungsgesetz zum 1.1.1996 ausläuft (auch
der Auffüllbetrag fällt dann weg, die z. Zt. noch verhältnismäßig
guten Rentenvorlagen werden nicht erreicht werden können),
insbesondere jüngere Frauen werden sich verstärkt um
einen Arbeitsplatz bemühen. Und wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt
wird, werden sich nicht nur die Statistiken des Arbeitsamtes rapide
verschlechtern.
In Anbetracht der Tatsache, daß behinderte
Frauen nur geringe Chancen auf dem angespannten Arbeitsmarkt haben,
besteht die dringende Notwendigkeit, die Nachteilsausgleiche generell
je nach Behinderungsgrad für die Dauer der Behinderung zu
sichern, damit die psychisch belastenden Antragswiederholungen
vermieden werden können.
Wie wohnen Frauen mit Behinderung in Dresden?
Die Anzahl an behindertengerechten Wohnungen in Dresden
ist völlig unzureichend, auf 1.300 RollstuhlfahrerInnen entfallen
etwa 150 einigermaßen geeignete Wohnungen. Der Bestand hat
sich seit DDR-Zeiten wenig verändert. Der größte
Teil dieser Wohnungen entspricht nicht den geltenden Normen (DIN
18025, Teil 1 und II): Für eine Frau, und ganz besonders
für eine behinderte Frau, ist das gesamte Wohnumfeld von
allerwichtigster Bedeutung. Zur Zeit ist es so, daß viele,
die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nur mit großer
Mühe oder ständiger Hilfe die Wohnung verlassen können,
da sie nicht barrierenfrei ist. Insbesondere für die Frauen,
die alleinstehend sind, kommt es dadurch zur besonders prekären
Zwangsisolation.
1. Es ist dringend notwendig, die schon bestehenden
sogenannten behindertenfreundlichen Wohnungen in Dresden so aufzuwerten
(breite Türen, Schwellenfreiheit), daß sie der DIN
18025 entsprechen.
2. Dringend erforderlich ist der Neubau von behindertengerechten
und vor allen Dingen bezahlbaren Wohnungen im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus (hier sind Auflagen und Quotierungen erforderlich).
3. Private Investoren sind z. Zt. kaum am Bau bezahlbarer
behindertengerechter und altersgerechter Wohnungen interessiert.
Hier sind wirksame Regulative erforderlich.
Auch alternative Wohnmöglichkeiten, betreutes
Wohnen mit leicht erreichbaren Beschäftigungsmöglichkeiten,
alters- und behindertengerechte Siedlungen, wie bereits in den
Altbundesländern oder in Schweden und Dänemark vorhanden,
brauchen behinderte Frauen.
Es gibt zwar die Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie für
die Gewährung von Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und
Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung nach § 22 der
Zweiten Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes.
Danach können Schwerbehinderte, die auf Arbeitsplätzen
des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sind oder einen solchen
konkret in Aussicht haben, Zuschüsse und/oder Darlehen sowie
Zinszuschüsse erhalten. So ein Darlehen soll 60 000 DM nicht
übersteigen. Aber Achtung! So ein Darlehen kann nur erbracht
werden, wenn das Einkommen des Antragstellers ausreicht, um die
aus dem Bauvorhaben entstehenden Belastungen auf Dauer tragen
zu können, ohne hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes
zu werden. Für behinderte Frauen also, die ohnehin meist
arbeitslos sind und von der EU-Rente leben, ist der Zugang zu
dieser Finanzierungsquelle verschlossen. Zudem leben die meisten
in Mietwohnungen, und da ist bekanntlich für jede Veränderung
des Wohnraumes die Zustimmung des Vermieters und beim Auszug die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlich.
Für den Einbau einer rollstuhlgerechten Dusche, wurde mir
gesagt, braucht man schon gut 10000 DM!
Behindertengerechte Ausgestaltung der Umwelt
Mobilitätshindernisse sind für Frauen mit
Behinderungen ganz besonders belastend. Die Betroffenen wissen
selbst am besten, wie schwer es in Dresden ist, irgendwohin zu
gelangen oder auch nur einkaufen zu gehen. Behinderte Mütter
sind nicht selten vom Schulgeschehen ihrer Kinder ausgeschlossen,
weil die meisten Einrichtungen dieser Art nicht berollbar sind.
Nicht berollbar sind übrigens auch die Frauenschutzhäuser;
und zwar in Dresden nicht und auch in Radebeul nicht, obwohl beide
schon nach der Wende entstanden sind. Auf den Rollstuhl angewiesene
Frauen können dort somit nicht aufgenommen werden! Frauen
mit Behinderung brauchen Schutz vor jeder Art Gewalt, vor psychischer,
vor physischer; sexueller; aber auch vor struktureller Gewalt!
Behindertengerechte Gestaltung öffentlicher
Gebäude und Plätze, nutzerfreundlich gestaltete Verkehrsmittel
und Zugänge sind eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes
Leben und die gleichberechtigte Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.
Die Realität in Dresden ist alles andere als
erfreulich, aber es gibt erfreuliche Ansätze. An der TUD,
z. B. an der Verkehrsfakultät bei Prof. Ackermann, laufen
in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Beleg- und Diplomarbeiten
zur behindertengerechten Erschließung des Hochschulgeländes
und der Dresdner Erholungsgebiete, z. B. Moritzburg. Im Stadtkern
waren 2 Jahre lang 8 ABM-Kräfte unterwegs und haben alle
Hindernisse aufgenommen. Im Herbst dieses Jahres wird vorerst
ein Behindertenführer erscheinen, an dessen Ausarbeitung
sich auch Behinderte beteiligt haben. Ich habe das Manuskript
in den Händen gehabt, es ist ein Werk von 400 Seiten. Dort
ist alles eingezeichnet, von Parkplätzen über Sanitäranlagen
bis zur Erreichbarkeit der Gebäude und Anlagen. In Vorbereitung
ist auch ein Blinden-Stadtführer. Ich habe ihn auch bereits
gesehen, doch die vorgesehenen Änderungen im städtischen
Personennahverkehr verzögern die Herausgabe. Mit dem Anpassen
der Stadt an die Mobilitätsbedürfnisse Behinderter wird
es sicher noch lange dauern, denn nachzuholen ist sehr viel, aber
es ist auch nicht zu übersehen: Es tut sich auch sehr viel,
mehr als das je zuvor der Fall gewesen ist.
Nächstes Thema: Frauen nach Krebs
Wenngleich diese Behinderung für den Fremden
nicht augenfällig ist, so bedeutet sie für die behinderte
Frau einen Zusammenbruch ihrer persönlichen Wertvorstellungen.
Da zu diesem Thema Frau Dr. Richter vom Universitätsklinikum
sprechen wird, möchte ich nur kurz zu der sog. ,,Heilungsbewährung"
etwas sagen. Bekanntlich wird z. B. nach einer Brustkrebs-Operation
vom Versorgungsamt auf Antrag der Grad der Behinderung auf 50
% und gegebenenfalls mehr zunächst auf 5 Jahre festgesetzt.
Nach 5 Jahren, wenn die sog. Heilungsbewährung eingetreten
ist, wird auf 30 % zurückgestuft. Der Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft
wirkt sich besonders bei Berufstätigen aus:
Der gesetzliche Schutz bei Arbeitseinsatz und Arbeitsplatzgestaltung
fällt weg.
- Es besteht kein erweiterter Kündigungsschutz
mehr.
- Der Beginn der Altersrente verschiebt sich nach
oben.
(Bei anerkannter Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit,
mit 60 Jahren Rente in Anspruch zu nehmen.)
- Die Gewährung von 5 Tagen Zusatzurlaub entfällt.
Es ist daher mehr als verständlich, daß
bei der heutigen Arbeitsmarktsituation und den Leistungsanforderungen
die Betroffenen eine Festschreibung auf Lebenszeit
mit 50 % Behinderungsgrad fordern.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung hat für viel Spannung
gesorgt. Sie ist als Fortschritt zu werten, denn es wurde zum
ersten Mal an die vielen Pflegenden, vorrangig Frauen, Töchter;
Mütter gedacht, die oftmals ihren Beruf, ihre Erwerbstätigkeit
und ihre Freiheit gegen psychisch und physisch belastende Pflegetätigkeit
eintauschen mußten und meistens leer ausgingen. Jedoch die
ziemlich rigide Vorgehensweise bei der Einstufung und die Beschränkung
des Pflegeaufwandes auf ausschließliche Versorgung des Körpers
sorgen für Unzufriedenheit, insbesondere bei den Behinderten,
die ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wenn man den
Stundenaufwand bei den einzelnen Pflegestufen ins Verhältnis
zu den adäquaten Geldleistungen aus der Pflegeversicherung
setzt, ergeben sich mit steigendem Pflegeaufwand Stundensätze,
die kaum für die Bezahlung einer Pflegekraft ausreichen.
Daher kann die Pflegeversicherung zwar als eine willkommene Hilfeleistung,
doch nicht als ausreichende Abdeckung des Pflegebedarfs gewertet
werden.
Nebenbei bemerkt: Auch der Wunsch der Behinderten
nach geschlechtspezifischer Assistenz bei der Pflege ist nur zu
verständlich und sollte respektiert werden! Dabei möchte
ich die Leistungen der Zivildienstleistenden, die sich einen guten
Ruf erworben haben, nicht diskreditieren.
Sexuelle Gewalt gegen Behinderte
Ich war Anfang März in Hamburg zu einer Tagung
zum Thema ,,Sexuelle Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, insbesondere
mit geistiger Behinderung". Davon will ich hier kurz berichten:
Das Thema ,,sexuelle Gewalt" wird zwar zunehmend
öffentlich gemacht, aber die Konstellation Behinderung und
sexuelle Gewalt ist noch weitgehend unerforscht und unausgesprochen.
Die Abhängigkeit von anderen (Eltern, Betreuern) besteht
oft lebenslänglich. Es gibt ein Machtgefälle, bei dem
insbesondere Frauen, ob mit körperlichen oder seelischen
Behinderungen, ganz unten stehen. Grenzüberschreitungen,
Eingriffe in die Integrität gehören vom Kleinkindalter
an zum Alltag. Untersuchungen belegen, daß bei Nichtbehinderten
etwa jedes dritte Mädchen und jeder siebente Junge vor dem
18. Lebensjahr sexuelle Gewalt erfährt, und man spricht davon,
daß bei Behinderten die Zahl höher ist.
Durch traditionelle und immer wieder erneuerte Eugenikgedanken
in unserer Gesellschaft wird insbesondere behinderten Frauen das
Recht auf eigene Sexualität und Fortpflanzung aberkannt.
Infolgedessen wurde die alltägliche Sterilisationspraktik
selten hinterfragt. Sterilisation bedeutet aber einen ,, Freifahrtschein"
für Mißbraucher und begünstigt sexuelle Ausbeutung
behinderter Frauen aber nicht nur Frauen.
Zu sexuellen Delikten bei Behinderten liegen zur
Zeit noch keine Zahlenangaben vor; aber Leute, die mit Behinderten
arbeiten, berichten sehr detailliert, daß es sexuelle Gewalt
gibt. In Osterreich läuft zur Zeit im Auftrag des dortigen
Bundeskanzleramtes ein Forschungsprojekt zu diesem Thema, und
eine repräsentative Studie ist in Vorbereitung. Die Veröffentlichung
ist noch in diesem Jahr vorgesehen.
Eine namhafte schwerbehinderte Psychotherapeutin
aus der Schweiz, die vorrangig mit Behinderten arbeitet, sagte
auf der Tagung: ,,Es tut weh zu wissen, wie kraß die Realität
ist!" Menschen, die in Einrichtungen leben, sind ein ideales
,, Biotop" für Übergriffe der Täter. Prävention
ist zwar Aufgabe der Einrichtung, aber das Wissen unter den Pädagogen
zur sexuellen Gewalt ist sehr mager, bei der Ausbildung wird dieses
Thema vernachlässigt und muß insbesondere bei der Ausbildung
Professioneller verstärkt aufgenommen werden, denn die Wirklichkeit
sei so, daß manchmal die Reinemachefrau in der Einrichtung
besser informiert ist, was hier und da passiert, als die Fachkräfte
selbst. In den Einrichtungen gäbe es auch strukturelle Gewalt;
und sexuelle Gewalt, verbunden mit struktureller Gewalt, z. B.
in Heimen, kann fatale Folgen haben. Eine geistig behinderte Frau,
die sexuell mißbraucht wurde, hat Schwierigkeiten, das zu
verarbeiten und sich verbal zu artikulieren, daher hat sie einen
viel längeren Weg, um sich Hilfe zu holen, als eine Nichtbehinderte.
Die Behinderteninstitutionen würden kaum Voraussetzungen
erfüllen, in der Prävention erfolgreich zu sein, um
bei akuten Gewaltsituationen angemessen zu intervenieren. Zudem
sei es eine Tatsache, daß Angehörige (etwa Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen) von Behinderteneinrichtungen sexuelle Gewalt
ausüben wie Täter in Familien und daß sie durch
vergleichbare Geheimhaltungsmechanismen geschützt sind. Sexuelle
Gewalt löst ein Trauma aus und ein wiederholtes Erleben des
Traumas durch sich aufdrängende Erinnerungen. Betroffene,
aber auch Täter brauchen daher Therapie außerhalb der
Institutionen. Auf der Tagung wurde mit Nachdruck gesagt, daß
Therapie dieser Art nicht in den Behindertenbereich, sondern in
den Frauenbereich gehört. Therapie innerhalb der Einrichtungen
sei inzestuös. Es wurde ein interessantes Projekt vorgestellt,
das vom lnnovationsfonds des Hamburger Senatsamtes für die
Gleichstellung finanziell angeschoben wurde. Es handelt sich um
angeleitete Selbsthilfe- bzw. Selbsterfahrungsgruppen von Frauen,
die sexuelle Gewalt erlebt haben. Im Projekt arbeiten Frauen mit
langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Behinderten, insbesondere
mit geistig Behinderten. Ein geschützter Raum als Treffpunkt
für die Betroffenen - berollbar und autonom (außerhalb
von Einrichtungen) - wurde gefunden. Kontakte zu behinderten Frauen
und zu Institutionen wurden aufgebaut. Die betroffenen Frauen
wissen, daß sie dort ihre Probleme an neutraler Stelle mit
erfahrenen Psychotherapeuten und Psychologen besprechen können,
daß ihnen - sofern notwendig - juristische Begleitung gesichert
wird, daß sie sich dort mit anderen Betroffenen treffen
und über ihre Probleme sprechen können, bis sich der
Frust gelegt hat. Selbstverteidigungskurse werden angeboten. Ein
Blindenstock, gekonnt angewandt, kann zur wirksamen Waffe werden.
Ostasiatische Verteidigungstechniken, individuell für verschiedene
Behinderungsarten adaptiert, werden vermittelt. Wir haben in Freital
eine Weltmeisterin im Judo für Blinde und Sehgeschädigte.
Frau Siena Christen wollte heute zu uns sprechen und die Situation
des Behindertensportes etwas beleuchten. Sie mußte aber
zum Trainingslager vor der nächsten Meisterschaft. Als ich
sie besuchte, sagte sie mir zum Schluß: ,,Wissen Sie, wenn
eine Nichtbehinderte eine Goldmedaille ins Land bringt, dann schlagen
sich die Medien um sie. Um mich ist es erstaunlich stille, kaum
eine Glückwunschkarte. Liegt es daran, daß ich behindert
bin?" Sie sagte mir auch, daß sie gern diese nützliche
Sportart an Behinderte vermitteln würde, aber bis jetzt hätte
sie niemand danach gefragt.
Warum gibt es aber so
wenig Vergewaltigungsprozesse im Sexualstrafrecht im Zusammenhang
mit behinderten Frauen, obwohl sie besonders betroffen sind? Die
Gründe sind vielfältig. Dazu sprach in Hamburg Theresa
Degener. Frau Degener ist selbst schwerbehindert. Sie arbeitet
als Justitiarin in der Organisation ,,Interessenvertretung des
selbstbestimmten Lebens", die aus der Behindertenbewegung
hervorgegangen ist. Sie ist zugelassene Anwältin, übernimmt
Verteidigung im Sexualstrafrecht. Sie sprach in Hamburg offenbar
aus eigener Berufserfahrung in ihrem Wirkungskreis. Ich möchte
sinngemäß einiges zitieren:
Unser Recht, sagte sie u. a., ist ein patriarchalisches
Rechtssystem. Die Vergewaltigungsprozesse in der BRD verliefen
bisher so, daß die behinderten Frauen diesen Vorgang als
zweite Vergewaltigung sehen.
Eine Nürnberger Untersuchung (also in den Altbundesländern)
aus dem Jahre 1985 ergab: Männer führen immer den Vorsitz
in diesen Prozessen, und diese Prozesse sind von Männern
dominiert.
Beisitzende Richter sind zu 90 % Männer; die
Staatsanwaltschaft besteht zu 90 % aus Männern, die Verteidigung
wird in 68,5 % von Männern übernommen. Etwas besser
sieht es bei den Schöffen aus, dort sind die Männer
durchschnittlich mit 57 % vertreten.
Als Vergewaltigung im deutschen Strafrecht gilt nur
die erzwungene vaginale Penispenetration, während die erzwungene
orale oder anale oder sonstige Penispenetration nur als Nötigung
angesehen wird, und da ist das Strafmaß entsprechend geringer.
Nach dem deutschen Strafrecht ist die Bestrafung
erst dann möglich, wenn der Vergewaltiger den objektiven
und den subjektiven Tatbestand erfüllt hat. Er muß
also bewußt und gewollt den Widerstand des Opfers gebrochen
haben. Meistens jedoch wird die Tat als Mißverständnis
ausgelegt. Die Täter haben nicht gewußt, daß
es die Frau nicht gewollt hat. Das beruht auf der patriarchalischen
Klischeevorstellung, daß eine Frau NEIN sagt, wenn sie JA
meint. Vergewaltigung sei zwar erfolgt, aber nicht gewollt. Es
war also ein Mißverständnis, und die Frau sei schon
durchaus bereit, etwas Gewalt in Kauf zu nehmen. Viele Frauen
wollen ja erobert werden. Die Juristen haben dafür einen
Fachbegriff gefunden: Er heißt ,,nicht unwillkommene Gewalt",
lateinisch: vis haud ingrata. Wenn dem Täter nicht nachgewiesen
werden kann, daß er sich geirrt hat, muß die Frau
nachweisen, daß sie sich eindeutig gewehrt hat. Im Mittelpunkt
steht dann das Verhalten der Frau. Die Mitschuld oder gar die
alleinige Schuld der Frau wird penibel untersucht, ob es Gewaltspuren
gibt, und weiterhin, ob die Tat nur versucht oder auch vollendet
wurde.
Als Gewalt werden nur solche Handlungen qualifiziert,
die eine erhebliche Kraftentfaltung enthalten. Ausnutzung einer
hilflosen Lage, wie das bei Behinderten der Fall ist, wird in
der Regel nur als Gewalthandlung qualifiziert. Vergewaltigungen
bei behinderten Frauen werden nach dem gleichen Gesetz verurteilt
wie bei Nichtbehinderten.
Täter behaupten: ,,Behinderte Frauen werden
nicht vergewaltigt, denn sie würden sowieso nicht nein sagen".
Doch es zeigt sich, daß die Täter bei behinderten Frauen
weniger Hemmungen haben. Wird eine Frau in einer Einrichtung vergewaltigt
und will eine Anzeige erstatten, gilt sie als Nestbeschmutzerin.
Es kommt nur selten zur Hauptverhandlung, denn die Staatsanwaltschaft
stellt das Verfahren meistens ein. Akribisch wird untersucht,
ob die Frau glaubwürdig ist oder ob sie sich vielleicht nur
wichtig tut, auf sich aufmerksam machen will. Ein psychiatrisches
Gutachten wird eingeholt. Wenn die Staatsanwaltschaft die Klage
schreibt, dann kommt es zur Verhandlung.
Therapie ist erforderlich, und zwar nicht nur für
die Opfer; sondern auch für die Täter. Es gibt wenig
Therapeuten, die mit Behinderten arbeiten. Soviel aus Hamburg.
Ich sehe auf diesem Gebiet eine wichtige Aufgabe insbesondere
für behinderte Psychologen, Psychotherapeuten und andere
Professionelle.
Die Problematik der Behinderung ist weitverzweigt,
kompliziert und gleichermaßen komplex wie differenziert.
Schemata oder gar leicht durchschaubare Strukturierungen, die
alle Lebensphasen der Behinderten von der Kindheit, über
die Jugend, Berufsbildung, Erwerbstätigkeit, Familie, Alter;
aber auch solche Aspekte wie das Wohnen, die Mitbestimmung, Selbsthilfe,
Beratung, Freizeit beinhalten, sind kaum möglich. Zugleich
dürfen wir nicht vergessen: Gesundheit gibt es nur eine,
Krankheiten hingegen, gar chronische Krankheiten, die letztendlich
auch zur Behinderung führen können, gibt es viele, somit
auch eine Vielfalt verschiedener Arten von Behinderungen. Wir
leben in einer Zeit großer Veränderungen. Vieles wandelt
sich auch zum Positiven hin. Eine Bestandsaufnahme, heute erstellt,
wird in einigen Monaten nicht mehr aktuell sein, dennoch halten
wir geschlechtsspezifische Betrachtung und Beleuchtung vieler
Probleme, gerade bei Menschen mit Behinderungen, für besonders
wichtig und notwendig. Nachzuholen gibt es sehr viel, und es kann
nicht schnell genug gehen, denn ein Zustand, daß Patientinnen
jahrelang in 15-Bett-Zimmern psychiatrischer bzw. neurologischer
Einrichtungen ,,aufbewahrt" werden, wie die Sächsische
Zeitung vom 3. März 1995 berichtete, ist erschütternd.
Auch die Durchführung einer repräsentativen Umfrage
in Dresden halten wir für notwendig.
Abschließend möchte ich an alle Verantwortlichen
in der Kommunal- und Sozialpolitik, in der Medizin und an die
gesamte Lebensgemeinschaft in unserer Stadt appellieren: Frauen
mit Behinderung brauchen mehr Zuwendung! Laut Grundgesetz darf
niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, und behinderte
Frauen sind doppelt benachteiligt.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Literatur:
Menschen mit Behinderung, Bericht zur Lage im Freistaat
Sachsen, herausgegeben vom Staatsministerium für Soziales,
Gesundheit und Familie
Behindertenstrukturstatistik für den Stadtkreis
202000 Dresden, Sächs. Landesamt für Familie und Soziales,
Stand: 30.12.1993, Stand: 8.7.1994, Stand: 3.2.1995
Statistik des Arbeitsamtes Dresden, Semperstr. 2,
,,Bestand an arbeitslosen Schwerbehinderten in der Stadt Dresden"
vom 6.3.1995
Statistik des Arbeitsamtes Dresden, Semperstr. 2,
,,Arbeitsvermittlungen von Schwerbehinderten in der Stadt Dresden"
vom 6.3.1995
,,Überblick zur Planung einer angeleiteten Gruppe
mit geistig behinderten Frauen mit den Schwerpunkten Sexualität,
Liebe und sexuelle Gewalt.", Tagungsunterlagen, Hamburg 21.3.1995
Angela Rögler, Sigrid Mattern: ,,Sexuelle Gewalt
gegen Frauen mit Behinderungen", Hamburg
Jenny Morris: ,,Feminismus und Behinderung",
erschienen in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis,
Herausgeber: Sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis für
Frauen e.V, Eigenverlag des Vereins
Jens Wienhues: Einführung in ein wenig beachtetes
soziales Problemfeld
Angelika Diezinger u. a.: Am Rande der Arbeitsgesellschaft:
weibliche Behinderte und Erwerbslose
Prof. Dr. med. Marianne Fritsch: Die behinderte Frau
- Außenseiterin der Gesellschaft? (zum Motto des 30. Welttages
der Behinderten)
Karin Barzen, u. a.: Behinderte Frauen in unserer
Gesellschaft, Lebensbedingungen und Probleme einer wenig beachteten
Minderheit
Theresia Degener: ,,Gerichte sind männlich!",
erschienen in: Die Rundschau, Nr.5/93
Erwinkel, G. Hermes: Geschlecht: behindert, besonderes
Merkmal: Frau, AG SPAK M 68
Sächsische Zeitung, Dresdner Ausgabe vom 3.3.1995:
Geistig Behinderte: Mehr ,,aufbewahrt" als betreut und gefördert