3.4 Studium für Blinde und Sehbehinderte an der Technischen Universität Dresden

Prof. Dr. Wolfgang Wünschmann, Technische Universität Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst danke ich Ihnen für die Einladung zu Ihrer Veranstaltung und für die Möglichkeit, zu Ihnen sprechen zu können.

Vorbemerkung

Ein Diskussionsbeitrag zur Lebenssituation behinderter Frauen in der Stadt Dresden sollte seitens der TU Dresden eigentlich von Vertretern sozialwissenschaftlicher Lehr- und Forschungsbereiche geleistet werden. An dieser Einschätzung würde ich festhalten, wenn ich den Eindruck hätte, daß im Rahmen Ihrer Veranstaltung Ausführungen zu soziologischen Grundlagen von Gruppenbildungsprozessen in der Gesellschaft erwartet würden einschließlich gesicherter Lösungskonzepte für die Bewältigung von aus solchen Gruppenbildungen erwachsenden Konflikten.

Statt dessen gehe ich davon aus, daß Sie, ähnlich wie ich selbst, davon überzeugt sind, daß Erfahrungsberichte und daraus abgeleitete offene Fragestellungen zu Problemen behinderter Menschen für das Herausarbeiten von integrativen Lösungswegen ähnlich nützlich sein können wie eben die Vermittlung gesicherten theoretischen Grund- und Spezialwissens.

In diesem Sinn möchte ich Ihnen in Verbindung mit den meinem Beitrag folgenden Ausführungen von Frau Manuela Grabe über Erfahrungen aus 5jähriger Tätigkeit zur Unterstützung sehgeschädigter Studierender an der

TU Dresden berichten. Eine genaue Abstimmung beider Kurzvorträge ist nicht vorgenommen worden. Sollten Widersprüche sichtbar werden, würde dieses dem Grundanliegen, aus kritischen Kommentaren lernen zu können, sogar förderlich sein.

Das Wirken für gesellschaftliche Integration behinderter Frauen besitzt aus meiner Sicht, der Sicht eines lnformatikers, ausgeprägt interdisziplinären Charakter. Informatik als eine Problemlösungswissenschaft stößt bei Fragestellungen zur Gewährleistung eines erfüllten Lebens eines einzelnen Menschen sehr schnell an enge Grenzen. Dennoch sind von einer Teildisziplin der Informatik, der Software-Ergonomie, in zunehmendem Maße Beiträge zumindest zu einer menschengerechten Arbeitsgestaltung zu fordern und zu erwarten.

Insofern können Informatik und Lebensqualität durchaus in enger Beziehung stehen.

Wollte man den Einfluß der Informatik auf die Lebenssituation behinderter Frauen beurteilen, brauchte man geeignete Maßstäbe. Das würde wegen der individuellen Reflexion gesamtgesellschaftlicher und kultureller Beziehungen wiederum zu einem sehr theoretischen Ansatz führen. Ich halte ihn für unbedingt notwendig, glaube jedoch, daß er von einem sehr praktischen Ansatz begleitet werden muß, nämlich von der Herausbildung von Chancenvielfalt und von Rahmenbedingungen für deren individuelle Wahrnehmbarkeit.

Ein solcher Ansatz ist ständigen Änderungen unterworfen und risikobehaftet. Ich bin überzeugt, daß er nur durch das integrative Zusammenwirken behinderter und nichtbehinderter Frauen und Männer zu effektiven Ergebnissen führen kann.

Die folgenden Ausführungen nehmen direkten Bezug auf einen solchen integrativen Ansatz an der TU Dresden.

Unterstützende Maßnahmen für sehgeschädigte Studierende

In Verbindung mit einer entsprechenden Bedarfssituation - mehrere sehgeschädigte Abiturienten hatten sich das Ziel gesetzt, ein lnformatikstudium aufzunehmen - waren an der TU Dresden 1989/90 Bedingungen entstanden, die es ermöglichten, westliche Erfahrungen und Technologien für ein solches Studium zu nutzen. Erleichtert wurde dieses Bemühen durch einen damals laufenden bundesweiten Modellversuch ,,Informatik für Blinde, Studium für Sehgeschädigte in Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen" an der Universität Karlsruhe sowie durch relativ günstige Bedingungen zur Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel. Nicht zuletzt wurde das Bemühen um integrative Studienformen für sehgeschädigte Studierende in Sachsen indirekt durch eine historisch sehr ausgeprägte, verpflichtende Tradition bezüglich der Unterstützung sehgeschädigter Menschen gefördert.

Integratives Hochschulstudium, also ein Studienablauf für behinderte Studierende ohne Sonderstudienpläne oder ähnliche ausgrenzende Rahmenbedingungen, erforderte den Aufbau eines komplexen Beziehungsgefüges unterstützender Maßnahmen, für die zur Vermittlung eines Überblickes unterschiedliche Gliederungen möglich bzw. zweckmäßig sind:

Zeitlicher Aspekt

Die Studienvorbereitung erfordert eine möglichst frühzeitige (organisierte) Kontaktaufnahme der Studienbewerber und der Hochschule. Es stehen dabei insbesondere Fragen der individuellen Lerntechniken, der sozialen Rahmenbedingungen (Wohnraum und anderes) sowie zum Mobilitätstraining vor Studienbeginn im Mittelpunkt.

Die Studienanfangsphase erfordert Einweisungen in die Studienorganisation, insbesondere in das innere Informationssystem der Hochschule, die Anpassung prüfungsrechtlicher Bedingungen sowie die Sicherung einer individuellen Hilfsmittelausstattung.

Das Hauptstudium, die zeitlich zweite Hälfte der Gesamtstudiendauer, erfordert Beratungsangebote für die Studierenden bei der Entscheidung hinsichtlich fachlicher Vertiefungsrichtungen sowie bei Entscheidungen zum Kompromiß zwischen persönlichen Interessen und Arbeitsmarktbedingungen. Vermittlung von Praktikumsplätzen und von Praktikumserfahrungen behinderter Studierender stellen in diesem Zusammenhang besonders wichtige Aktivitäten dar.

Bisher wurde aus praktischen Gründen von der TU Dresden das Bemühen um eine Rückkopplung von Absolventenerfahrungen noch nicht umfangreich betrieben.

Es wird jedoch als eine wesentliche Quelle für die Verbesserung integrativer Studienbedingungen, als eine für die Zukunft bedeutsame Aufgabe eingeschätzt.


Methodischer Aspekt

Eine zentrale Unterstützungsmaßnahme ist die Bereitstellung von nutzergerechtem Studienmaterial. Der Anspruch sehgeschädigter Studierender darauf duldet keine Kompromisse. Die methodische Gestaltung solcher Studienmaterialien in elektronischen Formen wird eine ständige Herausforderung bleiben.

An der TU Dresden ist ein hochmodernes Arbeitsplatzsystem für sehgeschädigte Studierende eingerichtet worden. Mehrere Computer mit speziellen Ein- und Ausgabehilfsmitteln sind an das weltweite Datennetz angeschlossen und können im 24-Stunden-Betrieb genutzt werden.

Soziale und kulturelle Integrationsangebote existieren, ihre Nutzbarkeit besitzt Instabilitäten mit unterschiedlichsten Ursachen. Dieses Feld bedarf höherer Aufmerksamkeit als im derzeitigen Zustand.

Administrativer Aspekt

Die Gliederung von Verantwortlichkeiten für integrative Studienformen ist ein Gemisch aus Hierarchie und Vernetzung. Es existieren weder Automatismus noch enger gesetzlicher Rahmen. Dieser Zustand kann, muß aber nicht, ein Vorteil sein.

Der existierende Gestaltungsfreiraum ist eine ständige Herausforderung für Ideen und Energie bei an Integration interessierten Hochschulangehörigen.

Grundgesetz, Sächsisches Hochschulgesetz, Universitätsordnung und andere rechtliche Grundlagen geben Raum für vielfältige Entscheidungen zur lntegrationsförderung. Diese Entscheidungen entstehen in aller Regel jedoch hauptsächlich auf Drängen der behinderten Menschen selbst. An der TU Dresden bestehen vielfältige Wege, solches Drängen in praktische unterstützende Maßnahmen umzusetzen.

Gremien wie Universitätsleitung, unterstützt durch einen (nicht an allen Universitäten vorhandenen) Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehindertenfragen, Zentrale Studienberatung, Fakultäts-Leitungsgremien mit hoher Entscheidungskompetenz, Dresdner Studentenwerk mit einem speziellen Beratungsdienst, studentische Organisationen sowie eine Interessengemeinschaft behinderter Studierender haben bisher bezüglich sehgeschädigter Studierender eine sehr wirksame Zusammenarbeit praktiziert.

In besonderer Verantwortung sieht sich die an der Fakultät Informatik wirkende Arbeitsgruppe ,,Studium für Blinde und Sehbehinderte".


Inanspruchnahme der unterstützenden Maßnahmen

Bisher haben an der TU Dresden zehn sehgeschädigte Studierende die vorstehend skizzierten unterstützenden

Maßnahmen genutzt und in unterschiedlichem Maß mitgestaltet. Der Anteil männlich/weiblich bietet aus meiner

Sicht keinen Anlaß für vertiefende Diskussion.

Bedeutsamer ist statt dessen die Erscheinung vorzeitigen Studienabbruchs. Meine persönliche Auffassung dazu ist:

Neutrale Wertung gegenüber den Abbrechenden

- intensive Wertung gegenüber der Wahrnehmung von Verantwortung bei der Gestaltung von Studienbedingungen einschließlich von Beratungsangeboten unterschiedlichster Art.

Die Wertung des Einsatzes finanzieller Mittel sollte in diesem Zusammenhang auf unkomplizierte Nutzung technischer Hilfsmittel für ausgewiesene Bedarfsträger gerichtet sein.

Es ist selbstverständlich, daß nicht jeder Abiturient Voraussetzungen für ein garantiert erfolgreiches Studium besitzt. Insofern könnte eine Wertung des Studienabbruches behinderter Studierender auf der Grundlage durchschnittlicher Abbruchquoten naheliegen.

Ich kann mich einer solchen Mittelwertstrategie nicht anschließen. Es bestehen aus meiner Sicht zu große Unterschiede in den Chancen für weitere berufliche Entwicklungswege bei behinderten und nicht behinderten Studienabbrechern.

Vor diesem Hintergrund sei nochmals die Verantwortung für die Gestaltung von Studienbedingungen betont.

Studienabbruch besitzt auch Beziehung zu Lebensplanung. Es gibt unter behinderten Studierenden unterschiedliche Auffassungen über selbstbestimmtes Leben. Ich vertrete dabei die Auffassung, daß es erstrebenswert sein sollte, dieses in sozialer Gemeinschaft in hoher Qualität und Vielfalt zu praktizieren.

Wie weiter?

Welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen zu studienunterstützenden Maßnahmen für sehgeschädigte Studierende an der TU Dresden, welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus den sich abzeichnenden technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre?

Es soll versucht werden, auf diese Fragen in thesenhafter Form zu antworten, thesenhaft im Sinne streitbarer Behauptungen, nicht mit umfangreichen Begründungen versehen, absichtlich lnterpretationsspielraum offen lassend, um Widerspruch und Kommentare zu erleichtern.

Antworten auf die gestellten Fragen müssen eine Vielzahl von Rahmenbedingungen berücksichtigen, die sich aus jeder Sichtweise mit anderer Dringlichkeit darstellen. Es ist in diesem Sinn sehr erwünscht, möglichst viele, möglichst unterschiedliche Auffassungen über zukünftige Aktivitäten zur gesellschaftlichen Integration von Frauen mit Behinderungen im Zusammenhang mit den folgenden Thesen kennenzulernen.

(Die gewählte Reihenfolge ist keine Rangfolge.)

1. Ausweitung auf möglichst viele Studiengänge

Die in der Vergangenheit berechtigte Konzentration unterstützender Maßnahmen für sehgeschädigte Studierende auf den Studiengang Informatik sollte schrittweise

aufgegeben werden. Rechnergestütztes Lehren und Lernen weitet sich zunehmend auf viele Studiengänge aus. Es läßt sich derzeit nicht erkennen, daß es an der TU Dresden Studiengänge gibt, in denen computergestützte Arbeitsmethoden nicht an Umfang und Bedeutung gewinnen und in denen sich demzufolge die Chancen für ein erfolgreiches Studium sehgeschädigter Studierender nicht erhöhen.

2. Harmonisierung unterstützender Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen

Die unterstützenden Maßnahmen für sehgeschädigte Studierende sind an der TU Dresden nach Art und Umfang wesentlich ausgeprägter als für Studierende mit anderen Formen einer Behinderung. Erfahrungen aus anderen Hochschulen sollten für Vergleichszwecke zur Diskussion von ,,angemessenen" unterstützenden Maßnahmen ermittelt und bewertet werden.

3. Bereitschaftszustand

Es ist wahrscheinlich nicht möglich, eine Hochschule baulich und technisch-organisatorisch so auszustatten, daß alle modernen Erkenntnisse und Möglichkeiten der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt sind, auch dort, wo es aktuell keinen personell ausgewiesenen Bedarf gibt. Die Forderung nach der Erfüllung von Mindestanforderungen soll damit keinesfalls abgeschwächt werden. Als über solche Mindestanforderungen hinausgehende Unterstützung sollte eine Hochschule für ihre konkreten Bedingungen einen Bereitschaftszustand definieren und einnehmen, von dem aus positiv und wirkungsvoll auf Immatrikulationsinteressen von Studienbewerbern mit Behinderungen reagiert werden kann.

4. Europäische Maßstäbe

Es wird für dringend erforderlich gehalten, die vielfältigen Erfahrungen bei der Unterstützung behinderter Studierender an Hochschulen verschiedener europäischer Regionen zu verdichten und auf die Bedingungen an der TU Dresden zu beziehen.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Es besteht die Notwendigkeit, die Erfahrungen, Möglichkeiten und offenen Probleme integrativer Studienformen dem öffentlichen Bewußtsein näher zu bringen und dabei mehr als bisher Rückäußerungen insbesondere seitens des Arbeitsmarktes anzuregen.

6. Selbsthilfeorganisationen

Die Gestaltung von integrativen Studienformen ist ohne stabile Arbeitskontakte mit Selbsthilfeorganisationen für die jeweiligen Formen von Behinderungen nur in eingeschränkter Qualität möglich. Es besteht seitens der TU Dresden die feste Absicht, die bisherigen kooperativen Beziehungen zu den Verbänden des Blinden- und Sehbehindertenwesens weiter auszubauen.

Es ist eine Harmonisierung mit sonstigen Bildungsformen für Menschen mit Behinderungen anzustreben.

7. lnformationsgesellschaft

Die tiefgreifenden Veränderungen von Bildungstechnologien, die Änderungen von Berufsinhalten und Berufsfeldern durch die Verfügbarkeit von globalen Datennetzverbindungen sind für Menschen mit Behinderungen sowohl Chance als auch Gefahr. Die Einführung neuer Technologien erfolgt in immer kürzeren Zeitabständen. Der Anpassungsaufwand für Menschen mit Behinderungen darf sich dazu nicht gegenläufig verhalten.

Für dieses Ziel muß mit zunehmender Intensität integrativ gearbeitet werden.


Autor :

Prof. Dr. W. Wünschmann

Technische Universität Dresden

Fakultät Informatik

Institut für Informationssysteme

Ltr. der Arbeitsgruppe

Studium für Blinde und Sehbehinderte

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