3.4 Studium für Blinde und Sehbehinderte an der Technischen Universität Dresden
Prof. Dr. Wolfgang Wünschmann, Technische Universität
Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst danke
ich Ihnen für die Einladung zu Ihrer Veranstaltung und für
die Möglichkeit, zu Ihnen sprechen zu können.
Vorbemerkung
Ein Diskussionsbeitrag zur Lebenssituation behinderter
Frauen in der Stadt Dresden sollte seitens der TU Dresden eigentlich
von Vertretern sozialwissenschaftlicher Lehr- und Forschungsbereiche
geleistet werden. An dieser Einschätzung würde ich festhalten,
wenn ich den Eindruck hätte, daß im Rahmen Ihrer Veranstaltung
Ausführungen zu soziologischen Grundlagen von Gruppenbildungsprozessen
in der Gesellschaft erwartet würden einschließlich
gesicherter Lösungskonzepte für die Bewältigung
von aus solchen Gruppenbildungen erwachsenden Konflikten.
Statt dessen gehe ich davon aus, daß Sie, ähnlich
wie ich selbst, davon überzeugt sind, daß Erfahrungsberichte
und daraus abgeleitete offene Fragestellungen zu Problemen behinderter
Menschen für das Herausarbeiten von integrativen Lösungswegen
ähnlich nützlich sein können wie eben die Vermittlung
gesicherten theoretischen Grund- und Spezialwissens.
In diesem Sinn möchte ich Ihnen in Verbindung
mit den meinem Beitrag folgenden Ausführungen von Frau Manuela
Grabe über Erfahrungen aus 5jähriger Tätigkeit
zur Unterstützung sehgeschädigter Studierender an der
TU Dresden berichten. Eine genaue Abstimmung beider
Kurzvorträge ist nicht vorgenommen worden. Sollten Widersprüche
sichtbar werden, würde dieses dem Grundanliegen, aus kritischen
Kommentaren lernen zu können, sogar förderlich sein.
Das Wirken für gesellschaftliche Integration
behinderter Frauen besitzt aus meiner Sicht, der Sicht eines lnformatikers,
ausgeprägt interdisziplinären Charakter. Informatik
als eine Problemlösungswissenschaft stößt bei
Fragestellungen zur Gewährleistung eines erfüllten Lebens
eines einzelnen Menschen sehr schnell an enge Grenzen. Dennoch
sind von einer Teildisziplin der Informatik, der Software-Ergonomie,
in zunehmendem Maße Beiträge zumindest zu einer menschengerechten
Arbeitsgestaltung zu fordern und zu erwarten.
Insofern können Informatik und Lebensqualität
durchaus in enger Beziehung stehen.
Wollte man den Einfluß der Informatik auf die
Lebenssituation behinderter Frauen beurteilen, brauchte man geeignete
Maßstäbe. Das würde wegen der individuellen Reflexion
gesamtgesellschaftlicher und kultureller Beziehungen wiederum
zu einem sehr theoretischen Ansatz führen. Ich halte ihn
für unbedingt notwendig, glaube jedoch, daß er von
einem sehr praktischen Ansatz begleitet werden muß, nämlich
von der Herausbildung von Chancenvielfalt und von Rahmenbedingungen
für deren individuelle Wahrnehmbarkeit.
Ein solcher Ansatz ist ständigen Änderungen
unterworfen und risikobehaftet. Ich bin überzeugt, daß
er nur durch das integrative Zusammenwirken behinderter und nichtbehinderter
Frauen und Männer zu effektiven Ergebnissen führen kann.
Die folgenden Ausführungen nehmen direkten Bezug
auf einen solchen integrativen Ansatz an der TU Dresden.
Unterstützende Maßnahmen für sehgeschädigte
Studierende
In Verbindung mit einer entsprechenden Bedarfssituation
- mehrere sehgeschädigte Abiturienten hatten sich das Ziel
gesetzt, ein lnformatikstudium aufzunehmen - waren an der TU Dresden
1989/90 Bedingungen entstanden, die es ermöglichten, westliche
Erfahrungen und Technologien für ein solches Studium zu nutzen.
Erleichtert wurde dieses Bemühen durch einen damals laufenden
bundesweiten Modellversuch ,,Informatik für Blinde, Studium
für Sehgeschädigte in Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen"
an der Universität Karlsruhe sowie durch relativ günstige
Bedingungen zur Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel.
Nicht zuletzt wurde das Bemühen um integrative Studienformen
für sehgeschädigte Studierende in Sachsen indirekt durch
eine historisch sehr ausgeprägte, verpflichtende Tradition
bezüglich der Unterstützung sehgeschädigter Menschen
gefördert.
Integratives Hochschulstudium, also ein Studienablauf
für behinderte Studierende ohne Sonderstudienpläne oder
ähnliche ausgrenzende Rahmenbedingungen, erforderte den Aufbau
eines komplexen Beziehungsgefüges unterstützender Maßnahmen,
für die zur Vermittlung eines Überblickes unterschiedliche
Gliederungen möglich bzw. zweckmäßig sind:
Zeitlicher Aspekt
Die Studienvorbereitung erfordert eine möglichst
frühzeitige (organisierte) Kontaktaufnahme der Studienbewerber
und der Hochschule. Es stehen dabei insbesondere Fragen der individuellen
Lerntechniken, der sozialen Rahmenbedingungen (Wohnraum und anderes)
sowie zum Mobilitätstraining vor Studienbeginn im Mittelpunkt.
Die Studienanfangsphase erfordert Einweisungen in
die Studienorganisation, insbesondere in das innere Informationssystem
der Hochschule, die Anpassung prüfungsrechtlicher Bedingungen
sowie die Sicherung einer individuellen Hilfsmittelausstattung.
Das Hauptstudium, die zeitlich zweite Hälfte
der Gesamtstudiendauer, erfordert Beratungsangebote für die
Studierenden bei der Entscheidung hinsichtlich fachlicher Vertiefungsrichtungen
sowie bei Entscheidungen zum Kompromiß zwischen persönlichen
Interessen und Arbeitsmarktbedingungen. Vermittlung von Praktikumsplätzen
und von Praktikumserfahrungen behinderter Studierender stellen
in diesem Zusammenhang besonders wichtige Aktivitäten dar.
Bisher wurde aus praktischen Gründen von der
TU Dresden das Bemühen um eine Rückkopplung von Absolventenerfahrungen
noch nicht umfangreich betrieben.
Es wird jedoch als eine wesentliche Quelle für
die Verbesserung integrativer Studienbedingungen, als eine für
die Zukunft bedeutsame Aufgabe eingeschätzt.
Methodischer Aspekt
Eine zentrale Unterstützungsmaßnahme ist
die Bereitstellung von nutzergerechtem Studienmaterial. Der Anspruch
sehgeschädigter Studierender darauf duldet keine Kompromisse.
Die methodische Gestaltung solcher Studienmaterialien in elektronischen
Formen wird eine ständige Herausforderung bleiben.
An der TU Dresden ist ein hochmodernes Arbeitsplatzsystem
für sehgeschädigte Studierende eingerichtet worden.
Mehrere Computer mit speziellen Ein- und Ausgabehilfsmitteln sind
an das weltweite Datennetz angeschlossen und können im 24-Stunden-Betrieb
genutzt werden.
Soziale und kulturelle Integrationsangebote existieren,
ihre Nutzbarkeit besitzt Instabilitäten mit unterschiedlichsten
Ursachen. Dieses Feld bedarf höherer Aufmerksamkeit als im
derzeitigen Zustand.
Administrativer Aspekt
Die Gliederung von Verantwortlichkeiten für
integrative Studienformen ist ein Gemisch aus Hierarchie und Vernetzung.
Es existieren weder Automatismus noch enger gesetzlicher Rahmen.
Dieser Zustand kann, muß aber nicht, ein Vorteil sein.
Der existierende Gestaltungsfreiraum ist eine ständige
Herausforderung für Ideen und Energie bei an Integration
interessierten Hochschulangehörigen.
Grundgesetz, Sächsisches Hochschulgesetz, Universitätsordnung
und andere rechtliche Grundlagen geben Raum für vielfältige
Entscheidungen zur lntegrationsförderung. Diese Entscheidungen
entstehen in aller Regel jedoch hauptsächlich auf Drängen
der behinderten Menschen selbst. An der TU Dresden bestehen vielfältige
Wege, solches Drängen in praktische unterstützende Maßnahmen
umzusetzen.
Gremien wie Universitätsleitung, unterstützt
durch einen (nicht an allen Universitäten vorhandenen) Arbeitgeberbeauftragten
für Schwerbehindertenfragen, Zentrale Studienberatung, Fakultäts-Leitungsgremien
mit hoher Entscheidungskompetenz, Dresdner Studentenwerk mit einem
speziellen Beratungsdienst, studentische Organisationen sowie
eine Interessengemeinschaft behinderter Studierender haben bisher
bezüglich sehgeschädigter Studierender eine sehr wirksame
Zusammenarbeit praktiziert.
In besonderer Verantwortung sieht sich die an der
Fakultät Informatik wirkende Arbeitsgruppe ,,Studium für
Blinde und Sehbehinderte".
Inanspruchnahme der unterstützenden Maßnahmen
Bisher haben an der TU Dresden zehn sehgeschädigte
Studierende die vorstehend skizzierten unterstützenden
Maßnahmen genutzt und in unterschiedlichem
Maß mitgestaltet. Der Anteil männlich/weiblich bietet
aus meiner
Sicht keinen Anlaß für vertiefende Diskussion.
Bedeutsamer ist statt dessen die Erscheinung vorzeitigen
Studienabbruchs. Meine persönliche Auffassung dazu ist:
Neutrale Wertung gegenüber den Abbrechenden
- intensive Wertung gegenüber der Wahrnehmung
von Verantwortung bei der Gestaltung von Studienbedingungen einschließlich
von Beratungsangeboten unterschiedlichster Art.
Die Wertung des Einsatzes finanzieller Mittel sollte
in diesem Zusammenhang auf unkomplizierte Nutzung technischer
Hilfsmittel für ausgewiesene Bedarfsträger gerichtet
sein.
Es ist selbstverständlich, daß nicht jeder
Abiturient Voraussetzungen für ein garantiert erfolgreiches
Studium besitzt. Insofern könnte eine Wertung des Studienabbruches
behinderter Studierender auf der Grundlage durchschnittlicher
Abbruchquoten naheliegen.
Ich kann mich einer solchen Mittelwertstrategie nicht
anschließen. Es bestehen aus meiner Sicht zu große
Unterschiede in den Chancen für weitere berufliche Entwicklungswege
bei behinderten und nicht behinderten Studienabbrechern.
Vor diesem Hintergrund sei nochmals die Verantwortung
für die Gestaltung von Studienbedingungen betont.
Studienabbruch besitzt auch Beziehung zu Lebensplanung.
Es gibt unter behinderten Studierenden unterschiedliche Auffassungen
über selbstbestimmtes Leben. Ich vertrete dabei die Auffassung,
daß es erstrebenswert sein sollte, dieses in sozialer Gemeinschaft
in hoher Qualität und Vielfalt zu praktizieren.
Wie weiter?
Welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus den
bisherigen Erfahrungen zu studienunterstützenden Maßnahmen
für sehgeschädigte Studierende an der TU Dresden, welche
Schlußfolgerungen ergeben sich aus den sich abzeichnenden
technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre?
Es soll versucht werden, auf diese Fragen in thesenhafter
Form zu antworten, thesenhaft im Sinne streitbarer Behauptungen,
nicht mit umfangreichen Begründungen versehen, absichtlich
lnterpretationsspielraum offen lassend, um Widerspruch und Kommentare
zu erleichtern.
Antworten auf die gestellten Fragen müssen eine
Vielzahl von Rahmenbedingungen berücksichtigen, die sich
aus jeder Sichtweise mit anderer Dringlichkeit darstellen. Es
ist in diesem Sinn sehr erwünscht, möglichst viele,
möglichst unterschiedliche Auffassungen über zukünftige
Aktivitäten zur gesellschaftlichen Integration von Frauen
mit Behinderungen im Zusammenhang mit den folgenden Thesen kennenzulernen.
(Die gewählte Reihenfolge ist keine Rangfolge.)
1. Ausweitung auf möglichst viele Studiengänge
Die in der Vergangenheit berechtigte Konzentration
unterstützender Maßnahmen für sehgeschädigte
Studierende auf den Studiengang Informatik sollte schrittweise
aufgegeben werden. Rechnergestütztes Lehren
und Lernen weitet sich zunehmend auf viele Studiengänge aus.
Es läßt sich derzeit nicht erkennen, daß es an
der TU Dresden Studiengänge gibt, in denen computergestützte
Arbeitsmethoden nicht an Umfang und Bedeutung gewinnen und in
denen sich demzufolge die Chancen für ein erfolgreiches Studium
sehgeschädigter Studierender nicht erhöhen.
2. Harmonisierung unterstützender Maßnahmen
für Studierende mit Behinderungen
Die unterstützenden Maßnahmen für
sehgeschädigte Studierende sind an der TU Dresden nach Art
und Umfang wesentlich ausgeprägter als für Studierende
mit anderen Formen einer Behinderung. Erfahrungen aus anderen
Hochschulen sollten für Vergleichszwecke zur Diskussion von
,,angemessenen" unterstützenden Maßnahmen ermittelt
und bewertet werden.
3. Bereitschaftszustand
Es ist wahrscheinlich nicht möglich, eine Hochschule
baulich und technisch-organisatorisch so auszustatten, daß
alle modernen Erkenntnisse und Möglichkeiten der Unterstützung
von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt sind, auch
dort, wo es aktuell keinen personell ausgewiesenen Bedarf gibt.
Die Forderung nach der Erfüllung von Mindestanforderungen
soll damit keinesfalls abgeschwächt werden. Als über
solche Mindestanforderungen hinausgehende Unterstützung sollte
eine Hochschule für ihre konkreten Bedingungen einen Bereitschaftszustand
definieren und einnehmen, von dem aus positiv und wirkungsvoll
auf Immatrikulationsinteressen von Studienbewerbern mit Behinderungen
reagiert werden kann.
4. Europäische Maßstäbe
Es wird für dringend erforderlich gehalten,
die vielfältigen Erfahrungen bei der Unterstützung behinderter
Studierender an Hochschulen verschiedener europäischer Regionen
zu verdichten und auf die Bedingungen an der TU Dresden zu beziehen.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Es besteht die Notwendigkeit, die Erfahrungen, Möglichkeiten
und offenen Probleme integrativer Studienformen dem öffentlichen
Bewußtsein näher zu bringen und dabei mehr als bisher
Rückäußerungen insbesondere seitens des Arbeitsmarktes
anzuregen.
6. Selbsthilfeorganisationen
Die Gestaltung von integrativen Studienformen ist
ohne stabile Arbeitskontakte mit Selbsthilfeorganisationen für
die jeweiligen Formen von Behinderungen nur in eingeschränkter
Qualität möglich. Es besteht seitens der TU Dresden
die feste Absicht, die bisherigen kooperativen Beziehungen zu
den Verbänden des Blinden- und Sehbehindertenwesens weiter
auszubauen.
Es ist eine Harmonisierung mit sonstigen Bildungsformen
für Menschen mit Behinderungen anzustreben.
7. lnformationsgesellschaft
Die tiefgreifenden Veränderungen von Bildungstechnologien,
die Änderungen von Berufsinhalten und Berufsfeldern durch
die Verfügbarkeit von globalen Datennetzverbindungen sind
für Menschen mit Behinderungen sowohl Chance als auch Gefahr.
Die Einführung neuer Technologien erfolgt in immer kürzeren
Zeitabständen. Der Anpassungsaufwand für Menschen mit
Behinderungen darf sich dazu nicht gegenläufig verhalten.
Für dieses Ziel muß mit zunehmender Intensität
integrativ gearbeitet werden.
Autor :
Prof. Dr. W. Wünschmann
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
Institut für Informationssysteme
Ltr. der Arbeitsgruppe
Studium für Blinde und Sehbehinderte
01062 Dresden
Tel.: (03 51) 45 75-477
Fax: (03 51) 45 75-460
e-mail: wuenschm@elvis.inf.tu-dresden.de