Der Situation von behinderten Mädchen und jungen
Frauen wird bislang in der Forschung nur ungenügend Aufmerksamkeit
geschenkt. Eine erste umfassendere Studie zu weiblichen Behinderten
entstand als Expertise im Rahmen des 6. Jugendberichts 1985 (Diezinger
u.a. 1985). Im selben Jahr noch meldeten sich behinderte Frauen
zu Wort, die den Anspruch erhoben1 ihre Sicht auf die
Welt darzustellen. Entstanden ist ein Buch voller Wut über
den alltäglichen Zwang zur Anpassung an eine vorgegebene
Normalität und voller Zuversicht auf eine selbstbestimmte
Zukunft. Der programmatische Titel des Buches ,Geschlecht: behindert.
Besonderes Merkmal: Frau' verdeutlicht in aller Kürze, wie
Mädchen und Frauen mit Behinderung in der Gesellschaft wahrgenommen
werden: Nicht als Mädchen oder Frauen, sondern als Behinderte,
die von einer wie auch immer gearteten Norm abweichen. Verschleiert
wird dabei, daß es Unterschiede in der Lebenssituation von
weiblichen und männlichen Behinderten gibt und daß
Normalität immer die Normalität der Definitionsmächtigen
ist, im vorliegenden Fall der Nicht-Behinderten, die in der Lage
sind, sich unter die zweckrationalen Bedürfnisse einer Marktwirtschaft
zu unterwerfen. Die Herausgeberinnen des Buches kommen daher auch
zu dem Schluß:
,,Der Wert eines Menschen bemißt sich in unserer
Leistungsgesellschaft hauptsächlich an seiner Arbeitsleistung.
Da unsere Arbeitskraft für Unternehmer nicht uneingeschränkt
verwertbar ist, wir nicht konkurrenzfähig sind, stehen wir
an unterster Stelle der Werteskala. Für die Nichtbehinderten
ein Grund, uns in allen Lebenslagen gesondert zu behandeln, uns
in Sonderkindergärten, Sonderschulen, Heimen und Sonderwerkstätten
zu isolieren und uns als minderwertig zu behandeln" (Ewinkel/Hermes
1992, S.7).
Behinderte werden gettoisiert und isoliert und die
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wird ihnen unter
Hinweis auf ihre Behinderung verwehrt. Die Situation von behinderten
Frauen verschärft sich noch einmal gegenüber der von
Männern, weil sie nicht nur durch ihre Behinderung aus gesellschaftlichen
Prozessen ausgeschlossen werden, sondern auch, weil sie Angehörige
des weiblichen Geschlechts sind, das noch immer Benachteiligung
und Zurückweisung erleben muß. Mädchen und junge
Frauen mit Behinderung sind daher mit Problemkonstellationen konfrontiert,
die sich für Jungen in der Weise nicht stellen. Gewalt und
sexuelle Gewalt erleben behinderte Mädchen und junge Frauen
ebenso wie nichtbehinderte. Sie müssen sich aufgrund ihrer
geschlechtsspezifischen Sozialisation mit der Frage nach Familie
und/oder Beruf auseinandersetzen und die geschlechtsspezifische
Arbeitsteilung macht auch vor ihnen nicht halt. Die Sexualität
behinderter Mädchen und Frauen wird kaum zur Kenntnis genommen
und gesellschaftlich durchaus gebilligt werden in ihrem Fall Sterilisation
und Abtreibung. Nicht zuletzt vermittelt eine fortschreitende
Gentechnologie den Mythos von einer heilen Welt, in der Behinderung
scheinbar ausgeschlossen werden kann. Angesichts dessen bedeutet
heute eine Behinderung zu haben, zumal als Mädchen oder Frau,
über Defizite definiert zu werden. Behinderung aber ist analog
zu Geschlecht eine soziale Konstruktion. Die jeweilige Wahrnehmung
von Behinderung bestimmt sich über gesellschaftlich vermittelte
Werte und Normen, die je nach historischen Bedingungen variieren.
In unserer Gesellschaft führen behinderte Mädchen
und Frauen ein randständiges Leben, sie sind kaum in der
Öffentlichkeit anzutreffen und weitgehend dem Blick nichtbehinderter
Frauen und Männern entzogen. Um so wichtiger ist es angesichts
einer solchen Situation, die Belange von Menschen mit Behinderung
in das Zentrum der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu rücken
und Behinderung als eine zwar andere, aber gleichberechtigte Lebensform
anzuerkennen. Behinderte Mädchen sind keine defizitären
Wesen, gleich wie schwer ihre Behinderung auch sei, sondern Mädchen
mit Wünschen, Phantasien und Vorstellungen über die
Gestaltung ihres Lebens. Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden
heißt auch, sie als selbstbestimmt zur Kenntnis zu nehmen.
,,Als moderne Gesellschaft sind wir unseren behinderten Kindern
und Jugendlichen schuldig", so Hansjosef Buchkemper in einer
Studie für Nordrhein-Westfalen, ,,daß ihnen die Notwendigkeit
der Pflege, der Erziehung und der sozialen Integration selbstverständlich
zusteht und nicht wie ,Bettlern' gewährt werde" (Buchkemper
1995, S.581). Zur sozialen Integration gehört denn auch nicht
eine einseitige Anpassung von seiten der behinderten Mädchen
und Frauen an vorgegebene gesellschaftliche Strukturen, sondern
deren Veränderung, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe
am gesellschaftlichen Prozeß zu ermöglichen.
Geschlechtsspezifische und behinderungsspezifische
Benachteiligungen überschneiden sich bei Mädchen und
führen zu einer doppelten Diskriminierung, die es aufzuheben
gilt. Das setzt aber voraus, daß verläßliche
und ausreichende Daten über die Lebenssituation von behinderten
Mädchen und Frauen zur Planung sozialpolitischer Maßnahmen
vorliegen. Im Rahmen dieser Untersuchung war es nur in Ansätzen
möglich, nach Geschlecht und/oder Region ausdifferenzierte
und qualifizierte Daten zu erhalten. Daher ist dieser Teil des
Mädchenatlas nur unvollkommen und von vorläufigem Charakter.
Daten über Menschen mit Behinderung sind vorwiegend
in der amtlichen Behindertenstatistik zu finden, die auf der Grundlage
des Schwerbehindertengesetzes seit 1979 alle zwei Jahre zusammengestellt
wird und auf den Dateien der Versorgungsämter basiert. Diese
enthalten Informationen über die Zahl der Menschen mit Behinderung,
ausgewählte persönliche Merkmale, ihre Stellung im Erwerbsleben
sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung. Darüber hinaus
sind die Landesversorgungsämter für die Bearbeitung
der Anträge auf Anerkennung der Behinderung zuständig
und entscheiden über den Grad der Behinderung. Die amtliche
Statistik weist nur Angaben über Menschen mit Behinderung
aus, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 von 100
zuerkannt wurde und die einen gültigen Schwerbehindertenausweis
besitzen (vgl. AG der Deutschen Hauptfürsorgestellen 1995).1
Die offizielle Definition von Behinderung
nach § 3 SchwbG lautet: ,,Behinderung im Sinne dieses Gesetzes
ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung,
die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von
dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur
vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten."
(AG der Deutschen Hauptfürsorgestellen 1995, 5. 256).2
Menschen mit Behinderung erscheinen daher nur in
der Statistik, wenn sie sich als Schwerbehinderte anerkennen lassen
und wenn die Schädigung oder Funktionseinschränkung
medizinisch begründbar ist. Historisch haben sich die Nachteilsausgleiche
nach dem Schwerbehindertengesetz am Erwerbsstatus orientiert.
Das führt dazu, daß weniger Frauen Ansprüche geltend
machen, da sie auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind
(vgl. Braun/Niehaus 1992, S. 11), und darüber hinaus eine
Anerkennung im Kindheitsalter überflüssig erscheint.
Unter diesen Voraussetzungen gibt die amtliche Statistik keine
realistischen Daten wieder, sondern ist auf einen bestimmten Personenkreis
beschränkt.
Einen sehr viel weiter gefaßten Begriff von
Behinderung liefert Ulrike Schildmann in der Expertise zum 6.
Jugendbericht. Sie berücksichtigt dabei die gesellschaftlichen
Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und kommt zu
der Auffassung:
,,Als behindert werden solche Mädchen bezeichnet,
die die geschlechtsspezifische Normalitätsvorstellungen voraussichtlich
in ihrem späteren Leben, also als Erwachsenen, nicht erfüllen
werden. Als behindert gelten aber bereits auch solche Mädchen,
die bezüglich ihrer Entwicklung im Kindes4jugendalter vom
Durchschnitt aller gleichaltrigen Mädchen in gesellschaftlich
unerwünschter Form abweichen, deren Verhalten, Fähigkeiten
und Leistungen und äußere Erscheinung den gesellschaftlichen
Anforderungen und Normvorstellungen für Mädchen/Frauen
nicht entsprechen!" (Schildmann 1985, S. 98).
Diese Definition von Behinderung erlaubt es, gesellschaftliche
Normalitätskriterien in Frage zu stellen und eröffnet
die Möglichkeit, Aussagen über die soziale Lebenssituation
von Mädchen mit Behinderung zu treffen. Der Nachteil allerdings
liegt in der Tatsache, daß Daten, die auf dieser Grundlage
erhoben wurden, bislang kaum vorliegen und daher eine Sozialstrukturanalyse
zur Abbildung sozialer Ungleichheiten von Behinderten für
Rheinland-Pfalz nicht möglich ist.
Eine erste empirische Studie zu den Lebenslagen behinderter
Frauen in Rheinland-Pfalz wurde 1992 im Auftrag des Ministeriums
für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit veröffentlicht.
Auch dort wird festgestellt, daß amtliche Statistiken nur
unzureichend Aussagen über die soziale Lage von Frauen treffen
und zur Planung von sozialpolitischen Maßnahmen wenig taugen
(Braun/Niehaus 1992, S.11/12).
6.1 Zur allgemeinen Situation von Mädchen
und Frauen mit Behinderung
Im Vergleich zu nichtbehinderten Mädchen ist
die Identitätsentwicklung bei behinderten Mädchen von
größeren Erschwernissen gekennzeichnet. Der Erwerb
von Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein wird durch
eine überbehütete und auf Schutz nach außen bedachten
Erziehung und einer daraus resultierenden Isolation erschwert.
Die für die Adoleszenz typische Auseinandersetzung mit dem
eigenen Körper, die Ablösung vom Elternhaus und der
für diese Phase wichtige Kontakt zu Gleichaltrigen kann aufgrund
geltender Normalitätsstandards kaum gelingen. Viel zu dominant sind die durch
die Medien vermittelten Schönheitsideale, viel zu engmaschig
das Netz der familiären und institutionellen Kontrolle. Nicht
zuletzt führen darüber hinaus gesellschaftliche Sanktionen
gegen die betroffene Familie zu Abschottungstendenzen (vgl. Schildmann
1985, S.102). Die schon in der Kindheit erlebte Isolation in der
Familie verschärft sich bei erwachsenen Frauen durch gesellschaftliche
Partizipationsbarrieren und die soziale Benachteiligung in vielen
Lebensbereichen, unter Umständen folgt gar die totale Isolation
in einer Institution.
Die Situation von Frauen mit Behinderung kann zwar
nicht unmittelbar auf die Lebenslagen von Mädchen mit Behinderung
übertragen werden, folgende thesenartig formulierten Ergebnisse
aus der bisherigen Forschung liefern jedoch Hinweise auf geschlechtsspezifische
Besonderheiten, die in einem engen Zusammenhang mit der geschlechtsspezifischen
Sozialisation stehen und die Lebensplanung von behinderten Mädchen
und jungen Frauen nachhaltig beeinflussen:
Frauen im erwerbstätigen Alter stellen seltener
einen Antrag auf Anerkennung ihrer Behinderung.
Die Erwerbsbeteiligung von behinderten Frauen liegt
deutlich unter der Erwerbsbeteiligung von behinderten Männern
und der altersgleichen Bevölkerung.
Behinderte Frauen sind im Vergleich zu behinderten
Männern überdurchschnittlich häufig alleinstehend
oder geschieden.
Alleinstehende und nicht erwerbstätige Frauen
mit Behinderung können auf besonders wenige HelferInnen bei
der Bewältigung behinderungsspezifischer Bedarfssituationen
zurückgreifen.
6.2 Zur Situation in Rheinland-Pfalz
Laut amtlicher Statistik lebten 1993 in Rheinland-Pfalz
118.417 behinderte Mädchen und Frauen mit einem Schwerbehindertenausweis.
Das entspricht einem Anteil an der weiblichen Gesamtbevölkerung
von 6%. Der Anteil der behinderten Mädchen und Frauen an
den gemeldeten Behinderten insgesamt beträgt 41%, der Anteil
der Männer hingegen liegt bei 59%. Frauen sind gemessen an
ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung von Rheinland-Pfalz
(Frauen: 52%; Männer: 48%) stark unterrepräsentiert.
Das bedeutet aber noch nicht, daß sie weniger oft behindert
sind, sondern ist ein Indiz dafür, daß sie sich weniger
oft um eine Anerkennung als Schwerbehinderte bemühen. Ein
Motiv für diese Zurückhaltung liegt an ihrer niedrigeren
Quote bei den Erwerbstätigen. Da Leistungen durch das Schwerbehindertengesetz
in erster Linie mit Nachteilsausgleichen im Erwerbsleben verbunden
sind, verzichten nicht-erwerbstätige Frauen auf eine Anerkennung.
Infolgedessen tauchen sie auch nicht in der Statistik auf. Eine
wichtige Rolle dabei spielt die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung.
Auch behinderte Frauen sind für Haushalt und Familie zuständig,
während behinderte Männer sich eher einer beruflichen
Tätigkeit zuwenden.
Schulbildung
Die Ausdifferenzierung der Sonderschulen erfolgt
in sieben Sparten, von denen sich fünf an der Art der körperlichen
Schädigung orientieren, zwei für lern- bzw. verhaltensbehinderte
Kinder vorgesehen sind. Behinderte Menschen erleben nicht nur
einen von nichtbehinderten getrennten Schulunterricht, sondern
sie werden nach der Art ihrer Behinderung klassifiziert. Die Verteilung
der behinderten Mädchen auf die einzelnen Schularten 1994/95
bildet die nachfolgende Tabelle ab.
Tabelle 36: Behinderte Schüler und Schülerinnen
im Schuljahr 1994/95 in Rheinland-Pfalz
(Die Zahlen beruhen auf den jährlichen Schulzählungen
des statistischen Landesamtes, die in den statistischen Berichten
veröffentlicht werden.)
Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß
mit einem Anteil von 37% weniger Mädchen die Sonderschule
besuchen als Jungen.
Betrachten wir die einzelnen Schultypen, so ist folgendes
auffällig: Die zugeschriebenen Arten von Behinderung (Lern-
und Verhaltensbehinderung) sind bei Jungen stärker vertreten;
Mädchen dagegen sind eher in den organisch bedingten und
feststellbaren Behinderungsarten (geistig-, körper- und sinnesbehindert)
vorzufinden. In diesen Bereichen sind Mädchen auch durchweg
mit einem Anteil von mehr als 40% vertreten, während sie
in den anderen Sonderschulformen unterrepräsentiert sind.
In der Schule für Lembehinderte stellen Mädchen einen
Anteil von 37% und in der Schule für Verhaltensbehinderte
sogar nur eine Anteil von 11%. Der Bereich der Sprachbehinderung,
deren Ursachen sowohl soziahsationsbedingt als auch organischer
Art sein können, sind Mädchen mit 25% vertreten. Die
unterschiedliche geschlechtsspezifische Verteilung in den verschiedenen
Sonderschulformen läßt sich mit den je spezifischen
Sozialisationsbedingungen von Mädchen und Jungen erklären
und den daraus resultierenden unterschiedlichen Bewältigungsstrategien
in der Auseinandersetzung mit der Institution Schule (vgl. Prengel
1995 und Horstkemper 1994). Aufgrund der bekannten geschlechtsspezifischen
Sozialisationsprozesse zeigen Mädchen eher ein angepaßtes Verhalten, während das
extrovertierte Verhalten von Jungen häufiger als Normabweichung
oder Auffälligkeit bewertet wird, was schließlich zur
Einweisung in die Sonderschule führen kann.
Aus der feministischen Schulforschung ist bekannt,
daß Schule die traditionelle Geschlechterdifferenz nicht
etwa aufhebt, sondern verstärkt. So ist davon auszugehen,
daß sich die Geschlechterdifferenz nicht nur am unterschiedlichen
Anteil der Mädchen an den Schulformen ablesen läßt,
sondern daß auch innerhalb der einzelnen Schularten Geschlechterstereotypen
produziert und reproduziert werden. Durch die starre Klassifizierung
der einzelnen Schularten ergibt sich ein ähnliches Bild für
die soziale Kategorie Behinderung. Durch Klassifizierung werden
Menschen mit Behinderung ,,zu ,Trägern eines Defektes' reduziert
und ,homogene Defektgruppen' gebildet" (Prengel 1995, S.153).
Im Ergebnis nehmen sich alle Beteiligten die Möglichkeit
einer weiterführenden Entwicklung. ,,Einmal etikettiert scheint
definitiv klar, was möglich und was nicht möglich ist"
(ebd., S.154). Die Wahrnehmung auf die spezifische Behinderung
wird zu Lasten anderer Möglichkeiten und Fähigkeiten
wie in einem Brennglas fokussiert und den betroffenen Mädchen
stehen kaum Alternativen zur Verfügung. Eine integrative
Schulpädagogik indes, die es erlaubt, sowohl das Geschlechterverhältnis
als auch Behinderung als relationales Verhältnis zur Umwelt
zu reflektieren, könnte im Endeffekt zu größerer
Selbständigkeit und mehr Selbstvertrauen bei behinderten
und nichtbehinderten Mädchen führen.
In Rheinland-Pfalz existieren in der Stadt Worms
und im Landkreis Daun seit 1989 und in den Städten Koblenz,
Trier und Landau seit dem Schuljahr 1994/95 Modellversuche, um
die Überweisung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
in Sonderschulen zu reduzieren. Außerdem wird seit dem Schuljahr
1992/93 an 13 Grundschulen (anschließend in Schulen mit
Sekundarstufe 1) ein ,,Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen
und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung" mit
Erfolg erprobt. Allerdings wird eine flächendekkende Einführung
des integrativen Unterrichts in Rheinland-Pfalz durch knappe finanzielle
und personelle Ressourcen zur Zeit nicht für möglich
gehalten (vgl. Bericht der Enquete-Kommission 1996, S.1131114).
Aus dem Bericht der Enquete-Kommission wird allerdings nicht deutlich,
ob dem gemeinsamen Unterricht auch einer geschlechterbewußten
Pädagogik Rechnung getragen wird.
Ausbildung
In Rheinland-Pfalz lebten 1993 insgesamt 311 behinderte
Auszubildende, die auf dem freien Arbeitsmarkt eine Lehrstelle
gefunden hatten. Das sind 0,8% aller beschäftigten Behinderten.
Die vom Landesarbeitsamt ausgewiesene Zahl kann weder nach Alter
noch nach Geschlecht differenziert werden. Gleichwohl ergeben
sich interessante Ergebnisse, wenn die Anzahl der auf dem freien
Arbeitsmarkt beschäftigten behinderten Auszubildenden mit
der Anzahl der in Rheinland-Pfalz gemeldeten Behinderten der Altersgruppe
der 15- bis 25jähri-gen verglichen wird. Insgesamt waren
1993 aus dieser Altersgruppe 5.829 (2.435 Mädchen; 3.394
Jungen)3 Jugendliche als behindert gemeldet. Davon
werden aber nur 5,4% nach dem dualen System und mithin zusammen
mit nichtbehinderten Jugendlichen ausgebildet. Der Rest
wird vom Arbeitsamt in überbetriebliche, für Behinderte
ausgewiesene Ausbildungsstätten vermittelt. Die Aussonderung
während der Schulzeit setzt sich im ausbildungsfähigen
Alter fort.
Die berufliche Erstausbildung behinderter Mädchen
und Jungen ist nicht in das staatliche duale Ausbildungssystem
integriert, sondern verläuft auf der Basis privater Initiativen.
Berufsbildungswerke sind Einrichtungen in freier Trägerschaft
und haben häufig den Charakter eines lnternats (vgl. Ewinkel/Hermes
1992, S.140). Die behinderten Mädchen und Jungen können
hier einen staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen.
Verbunden damit ist die Hoffnung, daß sie nach Abschluß
der Ausbildung eine Arbeitsstelle finden werden. Laut dem rheinland-pfälzischen
Landesplan für behinderte Menschen von 1990 existierte bundesweit
ein bedarfsdeckendes Netz von Berufsbildungswerken. Behinderte
Menschen aus Rheinland-Pfalz sind in fünf Berufsbildungswerken
untergebracht, von denen jedoch nur zwei auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz
angesiedelt sind, nämlich in Neuwied mit 400 Plätzen
und Worms mit 220 Plätzen. Körperbehinderten, schwer
Körperbehinderten, Blinden und Sehbehinderten aus Rheinland-Pfalz
sind Plätze in anderen Bundesländern vorbehalten (Saarland
und Baden-Württemberg). Auch hier kann keine Unterscheidung
nach Geschlecht vorgenommen werden, da im rheinland-pfälzische
Landesplan für behinderte Menschen keine Differenzierung
existiert. Schätzungen zufolge sind etwa ein Drittel aller
Auszubildenden in den Berufsbildungswerken Mädchen (vgl.
Ewinkel/Hermes 1992, S.140/141 und Degener 1994, S.7). Zu vermuten
ist darüber hinaus, daß die Berufsausbildung von Mädchen
in ,,typische" Frauenberufe mit geringem Ansehen, wenig Aufstiegschancen
und ohne Zukunftsperspektiven mündet. Von etwa 20 angebotenen
Berufen, finden sich behinderte Frauen in sechs maximal zehn frauenspezifischen
Fortbildungs- und Ausbildungsgängen wieder (vgl. Degener
1994, S.9).
In Einzelfällen wird die Ausbildung jugendlicher
Behinderter auch von Berufsförderungswerken übernommen,
die im Gegensatz zu den Berufsbildungswerken staatlichen Trägern
und der Berufsgenossenschaft unterstehen (Ewinkel/Hermes 1992,
S.140). Auch in den Berufsförderungswerken ist eine Unterbringung
in einem Internat vorgesehen. Der eigentliche Zweck der Berufsförderungswerke
ist die Umschulung nach Unfällen und Krankheiten erwachsener
berufstätiger Menschen. Die Erstausbildung von Mädchen
und Jungen mit Behinderung dürfte entsprechend eine nur geringe
Rolle spielen. In Rheinland-Pfalz existieren drei Berufsförderungswerke
mit insgesamt 1.210 Plätzen, wobei nicht zwischen Umschulungs-
und Ausbildungsplatz unterschieden wird. Die drei Berufsförderungswerke
befinden sich in Birkenfeld, Vallendar und Mainz. Auch hier können
lediglich Schätzungen über den Anteil von Mädchen
und Frauen abgegeben werden. Laut einem Gutachten von Theresia
Degener sind sie dort mit nur 10-20% vertreten (Degener 1994,
S.7).
Eine Zwitterstellung im Ausbildungsbereich nehmen
die Werkstätten für Behinderte ein. Zum einen arbeiten
dort behinderte Menschen sozialversicherungspflichtig für
einen symbolischen Lohn von ca. DM 250,- (in Rheinland-Pfalz),
zum anderen aber erhalten jüngere Behinderte die Gelegenheit
einer zweijährigen Ausbildung, allerdings ohne anerkannten staatlichen
Abschluß. Mädchen und junge Frauen, die einmal in einer
Werkstätte gelandet sind, haben keine Möglichkeit mehr,
sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewähren.
1990 existierten in Rheinland-Pfalz 51 Werkstätten
für behinderte Menschen mit insgesamt 7.400 Plätzen.
Sie sind flächendeckend verteilt. Prognosen zufolge sind
allerdings bis zum Ende des Jahrzehnts über 10.000 Werkstattplätze
aufgrund eines kontinuierlich wachsenden Bedarfs, verursacht durch
eine verstärkte Nachfrage von psychisch und mehrfach behinderte
Menschen, erforderlich (vgl. Landesplan 1990, S.113). Es wird
davon ausgegangen, daß in diesem Bereich der Anteil der
Mädchen und Frauen im Vergleich zu den anderen Einrichtungen
am größten ist, nämlich ca. 40% (Degener 1994,
S.7).
In den Werkstätten sollen Behinderte beschäftigt
werden, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt keine Stelle finden können. Es soll ihnen ,,Mittel
und Hilfen zur persönlichen Entfaltung und gesellschaftlichen
Eingliederungt' (Landesplan 1990, S.106) zur Verfügung
gestellt werden. Aus der Sicht von behinderten Frauen jedoch ist
die Werkstätte die ,,Endstation", in die all jene abgeschoben
werden, die dem Leistungsdruck im Berufsbildungswerk nicht genügen.
Im Ergebnis erfolgt keine soziale und gesellschaftliche Eingliederung,
sondern das Gegenteil: Die dort Beschäftigten werden mit
dem Stigma der verminderten Leistungsfähigkeit versehen (vgl.
Ewinkel/Hermes 1992, S.150/151). Der prognostizierte Ausbau der
Werkstätten in Rheinland-Pfalz muß vor diesem Hintergrund
kritisch beurteilt werden. Erst geschlechtsspezifische und regionale
Untersuchungen, die die Lebenslagen von Mädchen zur Kenntnis
nehmen und einen integrativen Ansatz verfolgen, könnten genaueren
Aufschluß über die tatsächliche Notwendigkeit
des Ausbaus der Werkstätten für Behinderte geben.
Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit
Differenzierte Daten über die Erwerbsbeteiligung
bzw. Arbeitslosigkeit zu der für die vorliegende Studie in
Betracht kommenden Altersgruppe der bis 27jährigen in Rheinland-Pfalz
liegen nicht vor. Daher lassen sich nur sehr allgemeine Aussagen
treffen. Mathilde Niehaus und Hans Braun weisen in ihrem Bericht
über die Lebenslagen behinderter Frauen darauf hin, daß
die Erwerbsquote von behinderten Frauen deutlich unter der von
behinderten Männern und der der altersgleichen Gesamtbevölkerung
liegt (Braun/Niehaus 1992, 5. 20f.). Der Anteil der arbeitslos
gemeldeten Frauen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz beläuft
sich 1993 hingegen auf lediglich 30%. Der Widerspruch zwischen
der verminderten Erwerbsbeteiligung und der geringeren Arbeitslosigkeit
erklärt sich zum einen durch eine ,,defizitäre Lage
der Statistik in Bezug auf behinderte Frauen" (Degener 1994,
S.6), zum anderen durch die traditionelle Rollenverteilung nach
dem Verlust eines Arbeitsplatzes. Frauen entscheiden sich häufig
für eine Rückkehr in den familiären Bereich und
tauchen daher nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf.
6.3 Selbstbestimmt Leben
In Mainz existiert seit ca. einem Jahr das erste
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in
Rheinland-Pfalz. Hier können behinderte Frauen und Männer,
Mädchen und Jungen Beratungsangebote wahrnehmen. Die Beratungsinhalte
erstrecken sich von rechtlichen Informationen über praktische
Hilfestellung, wie Unterstützung beim Auszug aus dem Heim
oder dem Elternhaus, bis hin zur psychosozialen Beratung. Die
Beratung wird von Behinderten durchgeführt und hat zum Ziel,
behinderte Menschen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen.
6.4 Forderungen
Behinderte müssen selbst zu Wort kommen, d.h.
sie müssen an Entscheidungen, die ihr Leben nachhaltig beeinflussen,
beteiligt werden. Das betrifft auch und vor allem die Forschungsebene.
Menschen mit Behinderung sind Subjekte ihres Handelns mit Interessen,
Wünschen und Bedürfnissen, die in den Mittelpunkt der
Wissenschaft gestellt werden müssen. Die Integration Behinderter
in die Gesellschaft kann nur gelingen, wenn ihnen die Möglichkeit
einer Partizipation auch tatsächlich eingeräumt wird.
Das kann nicht über Aussonderung in Form von Abschiebung
in Heime, Sonderschulen oder Werkstätten geschehen. Integration
wird nur dort Wirklichkeit, wo behinderte und nichtbehinderte
Menschen verständnis- und respektvoll aufeinander zugehen,
und das beginnt bereits im Kindergarten und setzt sich über
Schule, Ausbildung und Beruf fort.
Eine integrative schulische und außerschulische
Pädagogik, die die geschlechtsspezifischen Unterschiede reflektiert,
ist die einzige Möglichkeit für behinderte Mädchen,
selbstbewußt mit ihrer Situation umgehen zu lernen, sich
gegen alltägliche Zumutungen zur Wehr zu setzen und für
ihre Belange einzutreten. Dezentralisierte Ausbildungsstätten,
die es ihnen erlauben, in ihrem sozialen Nahraum zu bleiben, sind
dafür ebenso notwendig wie ein Ausbau der Hilfeleistungen
mit dem Ziel, ein eigenständiges Leben führen zu können.
Es ist dringend erforderlich, Statistiken nach Geschlecht,
Alter und Region zu differenzieren, um darauf basierend eine Sozialstrukturanalyse
über die Lebenslagen behinderter Mädchen und Frauen
anfertigen und auf soziale Ungleichheiten hinweisen zu können.
Dafür bedarf es aber auch anderer quantitativer und qualitativer
empirischer Daten. Erst wenn solche über die gängigen
Statistiken hinausreichende Daten zur Verfügung stehen, wird
es möglich sein, behinderte Mädchen und Frauen in der
kommunalen Sozialplanung angemessen zu berücksichtigen.
2 Abweichende Definitionen von Behinderung siehe
Schildmann 1985, S. 95.
3 Statistische Berichte des statistischen Landesamts
Rheinland-Pfalz: Schwerbehinderte 1993.
Schulform Schülerinnen
insgesamtAnteil
Mädchen Verteilung der
Mädchen nach
Schulform
Verteilung der
Jungen nach
Schulform
Lembehinderte 9.026 36,7 % 66,6 % 68,1 %
Geistigbehinderte 1.852 42,0 % 15,7% 12,8 %
Blinde und Sehbehinderte 151 43,0% 1,3% 1,0%
Gehörlose und
Schwerhörige 470 42,1 % 4,0 % 3,2%
Sprachbehinderte 488 25,2 % 2,5 % 4,4%
Körperbehinderte 1.107 42,2% 9,4% 7,6%
Verhaltensbehinderte 262 10,7% 0,6 % 2,8 %
insgesamt
n=13.356 37,2%
100%
n=4.971100%
n=8.385
1 In Ausnahmefällen auch ab einem Grad der
Behinderung von 30 = Gleichgestellte.