6 Mädchen und junge Frauen mit Behinderung

Der Situation von behinderten Mädchen und jungen Frauen wird bislang in der Forschung nur ungenügend Aufmerksamkeit geschenkt. Eine erste umfassendere Studie zu weiblichen Behinderten entstand als Expertise im Rahmen des 6. Jugendberichts 1985 (Diezinger u.a. 1985). Im selben Jahr noch meldeten sich behinderte Frauen zu Wort, die den Anspruch erhoben1 ihre Sicht auf die Welt darzustellen. Entstanden ist ein Buch voller Wut über den alltäglichen Zwang zur Anpassung an eine vorgegebene Normalität und voller Zuversicht auf eine selbstbestimmte Zukunft. Der programmatische Titel des Buches ,Geschlecht: behindert. Besonderes Merkmal: Frau' verdeutlicht in aller Kürze, wie Mädchen und Frauen mit Behinderung in der Gesellschaft wahrgenommen werden: Nicht als Mädchen oder Frauen, sondern als Behinderte, die von einer wie auch immer gearteten Norm abweichen. Verschleiert wird dabei, daß es Unterschiede in der Lebenssituation von weiblichen und männlichen Behinderten gibt und daß Normalität immer die Normalität der Definitionsmächtigen ist, im vorliegenden Fall der Nicht-Behinderten, die in der Lage sind, sich unter die zweckrationalen Bedürfnisse einer Marktwirtschaft zu unterwerfen. Die Herausgeberinnen des Buches kommen daher auch zu dem Schluß:

,,Der Wert eines Menschen bemißt sich in unserer Leistungsgesellschaft hauptsächlich an seiner Arbeitsleistung. Da unsere Arbeitskraft für Unternehmer nicht uneingeschränkt verwertbar ist, wir nicht konkurrenzfähig sind, stehen wir an unterster Stelle der Werteskala. Für die Nichtbehinderten ein Grund, uns in allen Lebenslagen gesondert zu behandeln, uns in Sonderkindergärten, Sonderschulen, Heimen und Sonderwerkstätten zu isolieren und uns als minderwertig zu behandeln" (Ewinkel/Hermes 1992, S.7).

Behinderte werden gettoisiert und isoliert und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wird ihnen unter Hinweis auf ihre Behinderung verwehrt. Die Situation von behinderten Frauen verschärft sich noch einmal gegenüber der von Männern, weil sie nicht nur durch ihre Behinderung aus gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen werden, sondern auch, weil sie Angehörige des weiblichen Geschlechts sind, das noch immer Benachteiligung und Zurückweisung erleben muß. Mädchen und junge Frauen mit Behinderung sind daher mit Problemkonstellationen konfrontiert, die sich für Jungen in der Weise nicht stellen. Gewalt und sexuelle Gewalt erleben behinderte Mädchen und junge Frauen ebenso wie nichtbehinderte. Sie müssen sich aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Sozialisation mit der Frage nach Familie und/oder Beruf auseinandersetzen und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung macht auch vor ihnen nicht halt. Die Sexualität behinderter Mädchen und Frauen wird kaum zur Kenntnis genommen und gesellschaftlich durchaus gebilligt werden in ihrem Fall Sterilisation und Abtreibung. Nicht zuletzt vermittelt eine fortschreitende Gentechnologie den Mythos von einer heilen Welt, in der Behinderung scheinbar ausgeschlossen werden kann. Angesichts dessen bedeutet heute eine Behinderung zu haben, zumal als Mädchen oder Frau, über Defizite definiert zu werden. Behinderung aber ist analog zu Geschlecht eine soziale Konstruktion. Die jeweilige Wahrnehmung von Behinderung bestimmt sich über gesellschaftlich vermittelte Werte und Normen, die je nach historischen Bedingungen variieren. In unserer Gesellschaft führen behinderte Mädchen und Frauen ein randständiges Leben, sie sind kaum in der Öffentlichkeit anzutreffen und weitgehend dem Blick nichtbehinderter Frauen und Männern entzogen. Um so wichtiger ist es angesichts einer solchen Situation, die Belange von Menschen mit Behinderung in das Zentrum der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu rücken und Behinderung als eine zwar andere, aber gleichberechtigte Lebensform anzuerkennen. Behinderte Mädchen sind keine defizitären Wesen, gleich wie schwer ihre Behinderung auch sei, sondern Mädchen mit Wünschen, Phantasien und Vorstellungen über die Gestaltung ihres Lebens. Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden heißt auch, sie als selbstbestimmt zur Kenntnis zu nehmen. ,,Als moderne Gesellschaft sind wir unseren behinderten Kindern und Jugendlichen schuldig", so Hansjosef Buchkemper in einer Studie für Nordrhein-Westfalen, ,,daß ihnen die Notwendigkeit der Pflege, der Erziehung und der sozialen Integration selbstverständlich zusteht und nicht wie ,Bettlern' gewährt werde" (Buchkemper 1995, S.581). Zur sozialen Integration gehört denn auch nicht eine einseitige Anpassung von seiten der behinderten Mädchen und Frauen an vorgegebene gesellschaftliche Strukturen, sondern deren Veränderung, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Prozeß zu ermöglichen.

Geschlechtsspezifische und behinderungsspezifische Benachteiligungen überschneiden sich bei Mädchen und führen zu einer doppelten Diskriminierung, die es aufzuheben gilt. Das setzt aber voraus, daß verläßliche und ausreichende Daten über die Lebenssituation von behinderten Mädchen und Frauen zur Planung sozialpolitischer Maßnahmen vorliegen. Im Rahmen dieser Untersuchung war es nur in Ansätzen möglich, nach Geschlecht und/oder Region ausdifferenzierte und qualifizierte Daten zu erhalten. Daher ist dieser Teil des Mädchenatlas nur unvollkommen und von vorläufigem Charakter.

Daten über Menschen mit Behinderung sind vorwiegend in der amtlichen Behindertenstatistik zu finden, die auf der Grundlage des Schwerbehindertengesetzes seit 1979 alle zwei Jahre zusammengestellt wird und auf den Dateien der Versorgungsämter basiert. Diese enthalten Informationen über die Zahl der Menschen mit Behinderung, ausgewählte persönliche Merkmale, ihre Stellung im Erwerbsleben sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung. Darüber hinaus sind die Landesversorgungsämter für die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung der Behinderung zuständig und entscheiden über den Grad der Behinderung. Die amtliche Statistik weist nur Angaben über Menschen mit Behinderung aus, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 von 100 zuerkannt wurde und die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen (vgl. AG der Deutschen Hauptfürsorgestellen 1995).1 Die offizielle Definition von Behinderung nach § 3 SchwbG lautet: ,,Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten." (AG der Deutschen Hauptfürsorgestellen 1995, 5. 256).2

Menschen mit Behinderung erscheinen daher nur in der Statistik, wenn sie sich als Schwerbehinderte anerkennen lassen und wenn die Schädigung oder Funktionseinschränkung medizinisch begründbar ist. Historisch haben sich die Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertengesetz am Erwerbsstatus orientiert. Das führt dazu, daß weniger Frauen Ansprüche geltend machen, da sie auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind (vgl. Braun/Niehaus 1992, S. 11), und darüber hinaus eine Anerkennung im Kindheitsalter überflüssig erscheint. Unter diesen Voraussetzungen gibt die amtliche Statistik keine realistischen Daten wieder, sondern ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.

Einen sehr viel weiter gefaßten Begriff von Behinderung liefert Ulrike Schildmann in der Expertise zum 6. Jugendbericht. Sie berücksichtigt dabei die gesellschaftlichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und kommt zu der Auffassung:

,,Als behindert werden solche Mädchen bezeichnet, die die geschlechtsspezifische Normalitätsvorstellungen voraussichtlich in ihrem späteren Leben, also als Erwachsenen, nicht erfüllen werden. Als behindert gelten aber bereits auch solche Mädchen, die bezüglich ihrer Entwicklung im Kindes4jugendalter vom Durchschnitt aller gleichaltrigen Mädchen in gesellschaftlich unerwünschter Form abweichen, deren Verhalten, Fähigkeiten und Leistungen und äußere Erscheinung den gesellschaftlichen Anforderungen und Normvorstellungen für Mädchen/Frauen nicht entsprechen!" (Schildmann 1985, S. 98).

Diese Definition von Behinderung erlaubt es, gesellschaftliche Normalitätskriterien in Frage zu stellen und eröffnet die Möglichkeit, Aussagen über die soziale Lebenssituation von Mädchen mit Behinderung zu treffen. Der Nachteil allerdings liegt in der Tatsache, daß Daten, die auf dieser Grundlage erhoben wurden, bislang kaum vorliegen und daher eine Sozialstrukturanalyse zur Abbildung sozialer Ungleichheiten von Behinderten für Rheinland-Pfalz nicht möglich ist.

Eine erste empirische Studie zu den Lebenslagen behinderter Frauen in Rheinland-Pfalz wurde 1992 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit veröffentlicht. Auch dort wird festgestellt, daß amtliche Statistiken nur unzureichend Aussagen über die soziale Lage von Frauen treffen und zur Planung von sozialpolitischen Maßnahmen wenig taugen (Braun/Niehaus 1992, S.11/12).

6.1 Zur allgemeinen Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderung

Im Vergleich zu nichtbehinderten Mädchen ist die Identitätsentwicklung bei behinderten Mädchen von größeren Erschwernissen gekennzeichnet. Der Erwerb von Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein wird durch eine überbehütete und auf Schutz nach außen bedachten Erziehung und einer daraus resultierenden Isolation erschwert. Die für die Adoleszenz typische Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper, die Ablösung vom Elternhaus und der für diese Phase wichtige Kontakt zu Gleichaltrigen kann aufgrund geltender Normalitätsstandards kaum gelingen. Viel zu dominant sind die durch die Medien vermittelten Schönheitsideale, viel zu engmaschig das Netz der familiären und institutionellen Kontrolle. Nicht zuletzt führen darüber hinaus gesellschaftliche Sanktionen gegen die betroffene Familie zu Abschottungstendenzen (vgl. Schildmann 1985, S.102). Die schon in der Kindheit erlebte Isolation in der Familie verschärft sich bei erwachsenen Frauen durch gesellschaftliche Partizipationsbarrieren und die soziale Benachteiligung in vielen Lebensbereichen, unter Umständen folgt gar die totale Isolation in einer Institution.

Die Situation von Frauen mit Behinderung kann zwar nicht unmittelbar auf die Lebenslagen von Mädchen mit Behinderung übertragen werden, folgende thesenartig formulierten Ergebnisse aus der bisherigen Forschung liefern jedoch Hinweise auf geschlechtsspezifische Besonderheiten, die in einem engen Zusammenhang mit der geschlechtsspezifischen Sozialisation stehen und die Lebensplanung von behinderten Mädchen und jungen Frauen nachhaltig beeinflussen:

Frauen im erwerbstätigen Alter stellen seltener einen Antrag auf Anerkennung ihrer Behinderung.

Die Erwerbsbeteiligung von behinderten Frauen liegt deutlich unter der Erwerbsbeteiligung von behinderten Männern und der altersgleichen Bevölkerung.

Behinderte Frauen sind im Vergleich zu behinderten Männern überdurchschnittlich häufig alleinstehend oder geschieden.

Alleinstehende und nicht erwerbstätige Frauen mit Behinderung können auf besonders wenige HelferInnen bei der Bewältigung behinderungsspezifischer Bedarfssituationen zurückgreifen.

6.2 Zur Situation in Rheinland-Pfalz

Laut amtlicher Statistik lebten 1993 in Rheinland-Pfalz 118.417 behinderte Mädchen und Frauen mit einem Schwerbehindertenausweis. Das entspricht einem Anteil an der weiblichen Gesamtbevölkerung von 6%. Der Anteil der behinderten Mädchen und Frauen an den gemeldeten Behinderten insgesamt beträgt 41%, der Anteil der Männer hingegen liegt bei 59%. Frauen sind gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung von Rheinland-Pfalz (Frauen: 52%; Männer: 48%) stark unterrepräsentiert. Das bedeutet aber noch nicht, daß sie weniger oft behindert sind, sondern ist ein Indiz dafür, daß sie sich weniger oft um eine Anerkennung als Schwerbehinderte bemühen. Ein Motiv für diese Zurückhaltung liegt an ihrer niedrigeren Quote bei den Erwerbstätigen. Da Leistungen durch das Schwerbehindertengesetz in erster Linie mit Nachteilsausgleichen im Erwerbsleben verbunden sind, verzichten nicht-erwerbstätige Frauen auf eine Anerkennung. Infolgedessen tauchen sie auch nicht in der Statistik auf. Eine wichtige Rolle dabei spielt die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Auch behinderte Frauen sind für Haushalt und Familie zuständig, während behinderte Männer sich eher einer beruflichen Tätigkeit zuwenden.

Schulbildung

Die Ausdifferenzierung der Sonderschulen erfolgt in sieben Sparten, von denen sich fünf an der Art der körperlichen Schädigung orientieren, zwei für lern- bzw. verhaltensbehinderte Kinder vorgesehen sind. Behinderte Menschen erleben nicht nur einen von nichtbehinderten getrennten Schulunterricht, sondern sie werden nach der Art ihrer Behinderung klassifiziert. Die Verteilung der behinderten Mädchen auf die einzelnen Schularten 1994/95 bildet die nachfolgende Tabelle ab.

Tabelle 36: Behinderte Schüler und Schülerinnen im Schuljahr 1994/95 in Rheinland-Pfalz

Schulform Schülerinnen
insgesamt
Anteil
Mädchen
Verteilung der
Mädchen nach
Schulform
Verteilung der
Jungen nach
Schulform
Lembehinderte 9.02636,7 % 66,6 %68,1 %
Geistigbehinderte 1.85242,0 %15,7% 12,8 %
Blinde und Sehbehinderte 15143,0% 1,3% 1,0%
Gehörlose und
Schwerhörige
470 42,1 % 4,0 % 3,2%
Sprachbehinderte 48825,2 % 2,5 % 4,4%
Körperbehinderte 1.107 42,2% 9,4% 7,6%
Verhaltensbehinderte 26210,7% 0,6 % 2,8 %
insgesamt
n=13.356
37,2%
 
100%
n=4.971
100%
n=8.385

(Die Zahlen beruhen auf den jährlichen Schulzählungen des statistischen Landesamtes, die in den statistischen Berichten veröffentlicht werden.)

Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß mit einem Anteil von 37% weniger Mädchen die Sonderschule besuchen als Jungen.

Betrachten wir die einzelnen Schultypen, so ist folgendes auffällig: Die zugeschriebenen Arten von Behinderung (Lern- und Verhaltensbehinderung) sind bei Jungen stärker vertreten; Mädchen dagegen sind eher in den organisch bedingten und feststellbaren Behinderungsarten (geistig-, körper- und sinnesbehindert) vorzufinden. In diesen Bereichen sind Mädchen auch durchweg mit einem Anteil von mehr als 40% vertreten, während sie in den anderen Sonderschulformen unterrepräsentiert sind. In der Schule für Lembehinderte stellen Mädchen einen Anteil von 37% und in der Schule für Verhaltensbehinderte sogar nur eine Anteil von 11%. Der Bereich der Sprachbehinderung, deren Ursachen sowohl soziahsationsbedingt als auch organischer Art sein können, sind Mädchen mit 25% vertreten. Die unterschiedliche geschlechtsspezifische Verteilung in den verschiedenen Sonderschulformen läßt sich mit den je spezifischen Sozialisationsbedingungen von Mädchen und Jungen erklären und den daraus resultierenden unterschiedlichen Bewältigungsstrategien in der Auseinandersetzung mit der Institution Schule (vgl. Prengel 1995 und Horstkemper 1994). Aufgrund der bekannten geschlechtsspezifischen Sozialisationsprozesse zeigen Mädchen eher ein angepaßtes Verhalten, während das extrovertierte Verhalten von Jungen häufiger als Normabweichung oder Auffälligkeit bewertet wird, was schließlich zur Einweisung in die Sonderschule führen kann.

Aus der feministischen Schulforschung ist bekannt, daß Schule die traditionelle Geschlechterdifferenz nicht etwa aufhebt, sondern verstärkt. So ist davon auszugehen, daß sich die Geschlechterdifferenz nicht nur am unterschiedlichen Anteil der Mädchen an den Schulformen ablesen läßt, sondern daß auch innerhalb der einzelnen Schularten Geschlechterstereotypen produziert und reproduziert werden. Durch die starre Klassifizierung der einzelnen Schularten ergibt sich ein ähnliches Bild für die soziale Kategorie Behinderung. Durch Klassifizierung werden Menschen mit Behinderung ,,zu ,Trägern eines Defektes' reduziert und ,homogene Defektgruppen' gebildet" (Prengel 1995, S.153). Im Ergebnis nehmen sich alle Beteiligten die Möglichkeit einer weiterführenden Entwicklung. ,,Einmal etikettiert scheint definitiv klar, was möglich und was nicht möglich ist" (ebd., S.154). Die Wahrnehmung auf die spezifische Behinderung wird zu Lasten anderer Möglichkeiten und Fähigkeiten wie in einem Brennglas fokussiert und den betroffenen Mädchen stehen kaum Alternativen zur Verfügung. Eine integrative Schulpädagogik indes, die es erlaubt, sowohl das Geschlechterverhältnis als auch Behinderung als relationales Verhältnis zur Umwelt zu reflektieren, könnte im Endeffekt zu größerer Selbständigkeit und mehr Selbstvertrauen bei behinderten und nichtbehinderten Mädchen führen.

In Rheinland-Pfalz existieren in der Stadt Worms und im Landkreis Daun seit 1989 und in den Städten Koblenz, Trier und Landau seit dem Schuljahr 1994/95 Modellversuche, um die Überweisung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten in Sonderschulen zu reduzieren. Außerdem wird seit dem Schuljahr 1992/93 an 13 Grundschulen (anschließend in Schulen mit Sekundarstufe 1) ein ,,Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung" mit Erfolg erprobt. Allerdings wird eine flächendekkende Einführung des integrativen Unterrichts in Rheinland-Pfalz durch knappe finanzielle und personelle Ressourcen zur Zeit nicht für möglich gehalten (vgl. Bericht der Enquete-Kommission 1996, S.1131114). Aus dem Bericht der Enquete-Kommission wird allerdings nicht deutlich, ob dem gemeinsamen Unterricht auch einer geschlechterbewußten Pädagogik Rechnung getragen wird.

Ausbildung

In Rheinland-Pfalz lebten 1993 insgesamt 311 behinderte Auszubildende, die auf dem freien Arbeitsmarkt eine Lehrstelle gefunden hatten. Das sind 0,8% aller beschäftigten Behinderten. Die vom Landesarbeitsamt ausgewiesene Zahl kann weder nach Alter noch nach Geschlecht differenziert werden. Gleichwohl ergeben sich interessante Ergebnisse, wenn die Anzahl der auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigten behinderten Auszubildenden mit der Anzahl der in Rheinland-Pfalz gemeldeten Behinderten der Altersgruppe der 15- bis 25jähri-gen verglichen wird. Insgesamt waren 1993 aus dieser Altersgruppe 5.829 (2.435 Mädchen; 3.394 Jungen)3 Jugendliche als behindert gemeldet. Davon werden aber nur 5,4% nach dem dualen System und mithin zusammen mit nichtbehinderten Jugendlichen ausgebildet. Der Rest wird vom Arbeitsamt in überbetriebliche, für Behinderte ausgewiesene Ausbildungsstätten vermittelt. Die Aussonderung während der Schulzeit setzt sich im ausbildungsfähigen Alter fort.

Die berufliche Erstausbildung behinderter Mädchen und Jungen ist nicht in das staatliche duale Ausbildungssystem integriert, sondern verläuft auf der Basis privater Initiativen. Berufsbildungswerke sind Einrichtungen in freier Trägerschaft und haben häufig den Charakter eines lnternats (vgl. Ewinkel/Hermes 1992, S.140). Die behinderten Mädchen und Jungen können hier einen staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen. Verbunden damit ist die Hoffnung, daß sie nach Abschluß der Ausbildung eine Arbeitsstelle finden werden. Laut dem rheinland-pfälzischen Landesplan für behinderte Menschen von 1990 existierte bundesweit ein bedarfsdeckendes Netz von Berufsbildungswerken. Behinderte Menschen aus Rheinland-Pfalz sind in fünf Berufsbildungswerken untergebracht, von denen jedoch nur zwei auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz angesiedelt sind, nämlich in Neuwied mit 400 Plätzen und Worms mit 220 Plätzen. Körperbehinderten, schwer Körperbehinderten, Blinden und Sehbehinderten aus Rheinland-Pfalz sind Plätze in anderen Bundesländern vorbehalten (Saarland und Baden-Württemberg). Auch hier kann keine Unterscheidung nach Geschlecht vorgenommen werden, da im rheinland-pfälzische Landesplan für behinderte Menschen keine Differenzierung existiert. Schätzungen zufolge sind etwa ein Drittel aller Auszubildenden in den Berufsbildungswerken Mädchen (vgl. Ewinkel/Hermes 1992, S.140/141 und Degener 1994, S.7). Zu vermuten ist darüber hinaus, daß die Berufsausbildung von Mädchen in ,,typische" Frauenberufe mit geringem Ansehen, wenig Aufstiegschancen und ohne Zukunftsperspektiven mündet. Von etwa 20 angebotenen Berufen, finden sich behinderte Frauen in sechs maximal zehn frauenspezifischen Fortbildungs- und Ausbildungsgängen wieder (vgl. Degener 1994, S.9).

In Einzelfällen wird die Ausbildung jugendlicher Behinderter auch von Berufsförderungswerken übernommen, die im Gegensatz zu den Berufsbildungswerken staatlichen Trägern und der Berufsgenossenschaft unterstehen (Ewinkel/Hermes 1992, S.140). Auch in den Berufsförderungswerken ist eine Unterbringung in einem Internat vorgesehen. Der eigentliche Zweck der Berufsförderungswerke ist die Umschulung nach Unfällen und Krankheiten erwachsener berufstätiger Menschen. Die Erstausbildung von Mädchen und Jungen mit Behinderung dürfte entsprechend eine nur geringe Rolle spielen. In Rheinland-Pfalz existieren drei Berufsförderungswerke mit insgesamt 1.210 Plätzen, wobei nicht zwischen Umschulungs- und Ausbildungsplatz unterschieden wird. Die drei Berufsförderungswerke befinden sich in Birkenfeld, Vallendar und Mainz. Auch hier können lediglich Schätzungen über den Anteil von Mädchen und Frauen abgegeben werden. Laut einem Gutachten von Theresia Degener sind sie dort mit nur 10-20% vertreten (Degener 1994, S.7).

Eine Zwitterstellung im Ausbildungsbereich nehmen die Werkstätten für Behinderte ein. Zum einen arbeiten dort behinderte Menschen sozialversicherungspflichtig für einen symbolischen Lohn von ca. DM 250,- (in Rheinland-Pfalz), zum anderen aber erhalten jüngere Behinderte die Gelegenheit einer zweijährigen Ausbildung, allerdings ohne anerkannten staatlichen Abschluß. Mädchen und junge Frauen, die einmal in einer Werkstätte gelandet sind, haben keine Möglichkeit mehr, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewähren.

1990 existierten in Rheinland-Pfalz 51 Werkstätten für behinderte Menschen mit insgesamt 7.400 Plätzen. Sie sind flächendeckend verteilt. Prognosen zufolge sind allerdings bis zum Ende des Jahrzehnts über 10.000 Werkstattplätze aufgrund eines kontinuierlich wachsenden Bedarfs, verursacht durch eine verstärkte Nachfrage von psychisch und mehrfach behinderte Menschen, erforderlich (vgl. Landesplan 1990, S.113). Es wird davon ausgegangen, daß in diesem Bereich der Anteil der Mädchen und Frauen im Vergleich zu den anderen Einrichtungen am größten ist, nämlich ca. 40% (Degener 1994, S.7).

In den Werkstätten sollen Behinderte beschäftigt werden, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Stelle finden können. Es soll ihnen ,,Mittel und Hilfen zur persönlichen Entfaltung und gesellschaftlichen Eingliederungt' (Landesplan 1990, S.106) zur Verfügung gestellt werden. Aus der Sicht von behinderten Frauen jedoch ist die Werkstätte die ,,Endstation", in die all jene abgeschoben werden, die dem Leistungsdruck im Berufsbildungswerk nicht genügen. Im Ergebnis erfolgt keine soziale und gesellschaftliche Eingliederung, sondern das Gegenteil: Die dort Beschäftigten werden mit dem Stigma der verminderten Leistungsfähigkeit versehen (vgl. Ewinkel/Hermes 1992, S.150/151). Der prognostizierte Ausbau der Werkstätten in Rheinland-Pfalz muß vor diesem Hintergrund kritisch beurteilt werden. Erst geschlechtsspezifische und regionale Untersuchungen, die die Lebenslagen von Mädchen zur Kenntnis nehmen und einen integrativen Ansatz verfolgen, könnten genaueren Aufschluß über die tatsächliche Notwendigkeit des Ausbaus der Werkstätten für Behinderte geben.

Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit

Differenzierte Daten über die Erwerbsbeteiligung bzw. Arbeitslosigkeit zu der für die vorliegende Studie in Betracht kommenden Altersgruppe der bis 27jährigen in Rheinland-Pfalz liegen nicht vor. Daher lassen sich nur sehr allgemeine Aussagen treffen. Mathilde Niehaus und Hans Braun weisen in ihrem Bericht über die Lebenslagen behinderter Frauen darauf hin, daß die Erwerbsquote von behinderten Frauen deutlich unter der von behinderten Männern und der der altersgleichen Gesamtbevölkerung liegt (Braun/Niehaus 1992, 5. 20f.). Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Frauen mit Behinderung in Rheinland-Pfalz beläuft sich 1993 hingegen auf lediglich 30%. Der Widerspruch zwischen der verminderten Erwerbsbeteiligung und der geringeren Arbeitslosigkeit erklärt sich zum einen durch eine ,,defizitäre Lage der Statistik in Bezug auf behinderte Frauen" (Degener 1994, S.6), zum anderen durch die traditionelle Rollenverteilung nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes. Frauen entscheiden sich häufig für eine Rückkehr in den familiären Bereich und tauchen daher nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf.

6.3 Selbstbestimmt Leben

In Mainz existiert seit ca. einem Jahr das erste Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz. Hier können behinderte Frauen und Männer, Mädchen und Jungen Beratungsangebote wahrnehmen. Die Beratungsinhalte erstrecken sich von rechtlichen Informationen über praktische Hilfestellung, wie Unterstützung beim Auszug aus dem Heim oder dem Elternhaus, bis hin zur psychosozialen Beratung. Die Beratung wird von Behinderten durchgeführt und hat zum Ziel, behinderte Menschen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen.


6.4 Forderungen

Behinderte müssen selbst zu Wort kommen, d.h. sie müssen an Entscheidungen, die ihr Leben nachhaltig beeinflussen, beteiligt werden. Das betrifft auch und vor allem die Forschungsebene. Menschen mit Behinderung sind Subjekte ihres Handelns mit Interessen, Wünschen und Bedürfnissen, die in den Mittelpunkt der Wissenschaft gestellt werden müssen. Die Integration Behinderter in die Gesellschaft kann nur gelingen, wenn ihnen die Möglichkeit einer Partizipation auch tatsächlich eingeräumt wird. Das kann nicht über Aussonderung in Form von Abschiebung in Heime, Sonderschulen oder Werkstätten geschehen. Integration wird nur dort Wirklichkeit, wo behinderte und nichtbehinderte Menschen verständnis- und respektvoll aufeinander zugehen, und das beginnt bereits im Kindergarten und setzt sich über Schule, Ausbildung und Beruf fort.

Eine integrative schulische und außerschulische Pädagogik, die die geschlechtsspezifischen Unterschiede reflektiert, ist die einzige Möglichkeit für behinderte Mädchen, selbstbewußt mit ihrer Situation umgehen zu lernen, sich gegen alltägliche Zumutungen zur Wehr zu setzen und für ihre Belange einzutreten. Dezentralisierte Ausbildungsstätten, die es ihnen erlauben, in ihrem sozialen Nahraum zu bleiben, sind dafür ebenso notwendig wie ein Ausbau der Hilfeleistungen mit dem Ziel, ein eigenständiges Leben führen zu können.

Es ist dringend erforderlich, Statistiken nach Geschlecht, Alter und Region zu differenzieren, um darauf basierend eine Sozialstrukturanalyse über die Lebenslagen behinderter Mädchen und Frauen anfertigen und auf soziale Ungleichheiten hinweisen zu können. Dafür bedarf es aber auch anderer quantitativer und qualitativer empirischer Daten. Erst wenn solche über die gängigen Statistiken hinausreichende Daten zur Verfügung stehen, wird es möglich sein, behinderte Mädchen und Frauen in der kommunalen Sozialplanung angemessen zu berücksichtigen.



1 In Ausnahmefällen auch ab einem Grad der Behinderung von 30 = Gleichgestellte.

2 Abweichende Definitionen von Behinderung siehe Schildmann 1985, S. 95.

3 Statistische Berichte des statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz: Schwerbehinderte 1993.