zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen
in Nordrhein-Westfalen
von Dr. Mathilde Niehaus
September 1996
im Auftrag des
Für die Bereitstellung von Daten und Informationen
danke ich
Ausgangslage in Politik und Wissenschaft:
Mängelanalyse
,,Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen
ist noch weitgehend ungeklärt. Um Konzepte zu ihrer besseren
sozialen Eingliederung zu entwickeln, muß die Lebenssituation
behinderter Frauen eingehend analysiert werden."
Zu dieser Forderung neben elf weiteren Ansatzpunkten,
die bei der Entwicklung neuer behindertenpolitischer Konzepte
zu berücksichtigen sein werden, kam die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
in ihrer Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Anhörung
,,Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft" am
11Januar 1995 im Landtag.
Das Ministerium für die Gleichstellung von
Frau und Mann NRW reagierte.
Ziel des Gutachtens zur ,,Lebenssituation
von Frauen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen"
ist es, die Landesregierung bei der Erstellung eines Aktionsprogrammes
zur sozialen Integration behinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen
zu unterstützen. Hierzu werden vorhandene Daten zur beruflichen
und sozialen Situation behinderter Frauen in Teilbereichen aufgearbeitet
und betroffene Frauen zu ihrer Lebenssituation
und ihren Änderungswünschen befragt.
Wie viele Frauen mit Behinderung leben
in Nordrhein-Westfalen?
Das Landesamt für Statistik Nordrhein-Westfalen
gibt für 1993 an, daß 6,5 Prozent
der Männer und 4,6 Prozent der Frauen
im Alter von 18 bis unter 60 Jahren amtlich anerkannte Schwerbehinderte
sind. Insgesamt lebten in Nordrhein-Westfalen 14.054
schwerbehinderte Mädchen und weibliche
Jugendliche unter 18 Jahren, 245.366 schwerbehinderte
Frauen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 60 Jahre), 359.403
schwerbehinderte Frauen im Alter von 60 bis unter 75 und 299.376
schwerbehinderte Frauen über 75 Jahren mit einem
gültigen Schwerbehindertenausweis (Stichtag 31.12.1993).
Diese Zahlen sind hoch und scheinen unseren alltäglichen
Eindrücken zu widersprechen. Es ist zu vermuten, daß
noch mehr Frauen behindert sind, denn nicht alle melden sich bei
den Versorgungsämtern, um sich einen Schwerbehindertenausweis
ausstellen zu lassen. Wenn man davon ausgeht, daß ungefähr
jede zehnte Frau in Nordrhein-Westfalen schwerbehindert ist, dann
kann sicherlich nicht von einer marginalen gesellschaftlichen
Randgruppe gesprochen werden.
Immer dann, wenn von Schwerbehinderten die Rede ist,
verbindet sich die Assoziation mit Rollstuhlfahrern, blinden oder
gehbehinderten Personen, meist mit behinderten Männern. Zu
bedenken ist aber, daß auch beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen
und Rückenleiden gemeint sind; Einschränkungen und Beeinträchtigungen
also, die für die Umwelt äußerlich kaum oder gar
nicht erkennbar sind. Unter den amtlich anerkannten schwerbehinderten
Frauen kommen am häufigsten Beeinträchtigungen der Funktion
von inneren Organen vor. Jede dritte Frau unter den Schwerbehinderten
ist davon betroffen.
Lebenssituation: Allein, arbeitslos und
geringes Einkommen
Viele Frauen mit Behinderung leben allein. Die geringen
Verheiratungsquoten und die erhöhten Scheidungszahlen können
im Zusammenhang mit den an die behinderten Frauen herangetragenen
Rollenstereotypen interpretiert werden. Betroffene Frauen sprechen
davon, daß sie für das Nichterfüllen der gesellschaftlichen
Idealvorstellung von Schönheit, körperlicher Unversehrtheit
und Gesundheit ,,bestraft" werden. Hinzu kommt, daß
die finanzielle Situation vieler behinderter Frauen bemerkenswert
schlecht ist und die Erwerbsquote schwerbehinderter Frauen
gering ist.
Für das Berichtsjahr 1993 wurden in NRW 38.306
beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gezählt. Drei
Viertel der Arbeitgeber stellten keinen einzigen Schwerbehinderten
ein oder kamen ihrer Beschäftigungspflicht nicht in vollem
Umfang nach. Die Istquote betrug 1993 in Nordrhein-Westfalen 5,3
%. Damit lag sie im Vergleich mit anderen Bundesländern an
der Spitze. Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter dauert im Vergleich
mit Nichtbehinderten deutlich länger. Über die Hälfte
der arbeitslosen Frauen mit Behinderung zählt zu
den Langzeitarbeitslosen. Ende September 1994 waren bei den Arbeitsämtern
in Nordrhein-Westfalen insgesamt 17.898 schwerbehinderte Frauen
arbeitslos gemeldet. Im Dritten Bericht der Bundesregierung zur
Lage der Behinderten und zur Rehabilitation werden Frauen mit
Behinderungen als spezifische Problemgruppe in der beruflichen
Rehabilitation angesehen.
Die Sicht der betroffenen Frauen
Mit dem Zusammenschluß zu einem Netzwerk von
Frauen und Mädchen mit Behinderungen zielen die Betroffenen
auf die Schaffung der individuellen gesellschaftlichen Voraussetzungen
für eine selbstbestimmte Lebensführung ab. Die Selbstbestimmung
wird als oberstes Ziel des Netzwerkes, das sich am 29. April 1995
gegründet hat, genannt. Aus der Sicht der Betroffenen (Interview
mit der Sprecherin des Forums des Netzwerks von Frauen und Mädchen
mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen) wird angeregt, daß
der Gesetzgeber die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
nicht verringert, sondern sie zusätzlich in die Pflicht nimmt,
indem die Pflichtquote anteilig mit Frauen mit Behinderung erfüllt
werden muß. Diese Frauenquote bei der Beschäftigungspflicht
soll den Anteil der Frauen an den Schwerbehinderten widerspiegeln.
Beratungsangebote für Frauen aber auch für Betriebe
und für Handwerkskammern erscheinen dringend notwendig, um
beide Seiten besser über ihre Rechtslage, die Fördermöglichkeiten
und über Behinderungen im Arbeitsleben zu informieren.
Aus dem Gespräch mit der Ansprechpartnerin für
die Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" des Netzwerkes
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW wird deutlich,
daß sich behinderte Frauen mit ihren Bedürfnissen und
Hilfebedarfen in den gesetzlichen Regelungen nicht wiederfinden.
Kritisiert wird, daß bei der Formulierung des bestehenden
Pflegegesetzes eher an alte, chronisch kranke Menschen als an
Frauen und Männer mit unterschiedlichen Behinderungen gedacht
wurde. Das sehen die Frauen beispielsweise darin, daß Intimhygiene
bei der Menstruation, Maniküre, Pediküre, und Frisieren
nicht in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen
worden sind. Behinderten Frauen fehlen die Möglichkeiten,
selbst bestimmen zu können, ob sie von einer weiblichen oder
männlichen Person betreut werden wollen. Wohnortnahe Assistenzangebote
müssen verstärkt eingerichtet werden.
Schlußfolgerungen
Mit der amtlichen Statistik kann der Hilfebedarf
der schwerbehinderten Mädchen und Jungen, Frauen und Männer
nicht abgeschätzt werden. Insofern bestehen Informationslücken
darüber, mit welchen Bedarfen an Unterstützung unterschiedliche
Behinderungen bei unterschiedlichen Personengruppen einhergehen.
Hier ist die Forschung gefordert. Eine weitere Aufgabe der Forschung
ist es, die unterschiedlichen Partizipationschancen der Frauen
mit Behinderung aufzudecken und alternative Konzepte zu entwickeln.
Die Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für
ein selbstbestimmtes Leben von Frauen und Männern ohne geschlechtsspezifische
und behinderungsspezifische Benachteiligungen zu schaffen. Die
Betroffenen selbst sind immer wieder gefordert, ihre Interessen
zu artikulieren und auf Ist-Soll-Diskrepanzen hinzuweisen. Ihnen
gehört das Schlußwort:
,,Wir werden es vielleicht schaffen, daß
da mal bei der Landesregierung Gehör gefunden wir4, wie auch
immer. Und das ist eigentlich so mein Wunsch, weil ich - ja, ich
weiß, wie viele gerne vertreten sein möchten, sich
aber gar nicht raustrauen, auch aufgrund von Behinderungen, und
ihre Forderungen und Wünsche gar nicht so artikulieren können,
und ich denke, wenn man die motivieren kann und sagen kann: Macht
doch mal was und trefft euch doch mal und kommt mal zusammen und
sprecht mal darüber. Wo sind denn jetzt tatsächlich
eure Probleme? Daß man dann auch wieder dieses Selbsthilfepotential
fördern kann".
Ministeriums für die Gleichstellung
von Frau und Mann
des Landes Nordrhein-Westfalen
- dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
Nordrhein-Westfalen,
- dem Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen,
- der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter
Nordrhein-Westfalen e. V.,
- dem Landesversorgungsamt Nordrhein-Westfalen,
- dem Landschaftsverband Rheinland, Hauptfürsorgestelle,
- dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle,
- dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
- dem Ministerium für die Gleichstellung von
Frau und Mann des Landes Nordrhein-Westfalen,
- dem Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
Nordrhein-Westfalen,
- dem ,,Zentrum für selbstbestimmtes Leben"
e. V., Köln.