Kurzfassung
Wissenschaftliches Gutachten

zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen

in Nordrhein-Westfalen

von Dr. Mathilde Niehaus

September 1996

im Auftrag des
Ministeriums für die Gleichstellung von Frau und Mann
des Landes Nordrhein-Westfalen

Für die Bereitstellung von Daten und Informationen danke ich
- dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen,
- dem Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen,
- der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Nordrhein-Westfalen e. V.,
- dem Landesversorgungsamt Nordrhein-Westfalen,
- dem Landschaftsverband Rheinland, Hauptfürsorgestelle,
- dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle,
- dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
- dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann des Landes Nordrhein-Westfalen,
- dem Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen,
- dem ,,Zentrum für selbstbestimmtes Leben" e. V., Köln.

Ausgangslage in Politik und Wissenschaft: Mängelanalyse

,,Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen ist noch weitgehend ungeklärt. Um Konzepte zu ihrer besseren sozialen Eingliederung zu entwickeln, muß die Lebenssituation behinderter Frauen eingehend analysiert werden."

Zu dieser Forderung neben elf weiteren Ansatzpunkten, die bei der Entwicklung neuer behindertenpolitischer Konzepte zu berücksichtigen sein werden, kam die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme zum Ergebnis der öffentlichen Anhörung ,,Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft" am 11Januar 1995 im Landtag.

Das Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann NRW reagierte.

Ziel des Gutachtens zur ,,Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" ist es, die Landesregierung bei der Erstellung eines Aktionsprogrammes zur sozialen Integration behinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Hierzu werden vorhandene Daten zur beruflichen und sozialen Situation behinderter Frauen in Teilbereichen aufgearbeitet und betroffene Frauen zu ihrer Lebenssituation und ihren Änderungswünschen befragt.

Wie viele Frauen mit Behinderung leben in Nordrhein-Westfalen?

Das Landesamt für Statistik Nordrhein-Westfalen gibt für 1993 an, daß 6,5 Prozent der Männer und 4,6 Prozent der Frauen im Alter von 18 bis unter 60 Jahren amtlich anerkannte Schwerbehinderte sind. Insgesamt lebten in Nordrhein-Westfalen 14.054 schwerbehinderte Mädchen und weibliche Jugendliche unter 18 Jahren, 245.366 schwerbehinderte Frauen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 60 Jahre), 359.403 schwerbehinderte Frauen im Alter von 60 bis unter 75 und 299.376 schwerbehinderte Frauen über 75 Jahren mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis (Stichtag 31.12.1993). Diese Zahlen sind hoch und scheinen unseren alltäglichen Eindrücken zu widersprechen. Es ist zu vermuten, daß noch mehr Frauen behindert sind, denn nicht alle melden sich bei den Versorgungsämtern, um sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen. Wenn man davon ausgeht, daß ungefähr jede zehnte Frau in Nordrhein-Westfalen schwerbehindert ist, dann kann sicherlich nicht von einer marginalen gesellschaftlichen Randgruppe gesprochen werden.

Immer dann, wenn von Schwerbehinderten die Rede ist, verbindet sich die Assoziation mit Rollstuhlfahrern, blinden oder gehbehinderten Personen, meist mit behinderten Männern. Zu bedenken ist aber, daß auch beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen und Rückenleiden gemeint sind; Einschränkungen und Beeinträchtigungen also, die für die Umwelt äußerlich kaum oder gar nicht erkennbar sind. Unter den amtlich anerkannten schwerbehinderten Frauen kommen am häufigsten Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen vor. Jede dritte Frau unter den Schwerbehinderten ist davon betroffen.

Lebenssituation: Allein, arbeitslos und geringes Einkommen

Viele Frauen mit Behinderung leben allein. Die geringen Verheiratungsquoten und die erhöhten Scheidungszahlen können im Zusammenhang mit den an die behinderten Frauen herangetragenen Rollenstereotypen interpretiert werden. Betroffene Frauen sprechen davon, daß sie für das Nichterfüllen der gesellschaftlichen Idealvorstellung von Schönheit, körperlicher Unversehrtheit und Gesundheit ,,bestraft" werden. Hinzu kommt, daß die finanzielle Situation vieler behinderter Frauen bemerkenswert schlecht ist und die Erwerbsquote schwerbehinderter Frauen gering ist.

Für das Berichtsjahr 1993 wurden in NRW 38.306 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gezählt. Drei Viertel der Arbeitgeber stellten keinen einzigen Schwerbehinderten ein oder kamen ihrer Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nach. Die Istquote betrug 1993 in Nordrhein-Westfalen 5,3 %. Damit lag sie im Vergleich mit anderen Bundesländern an der Spitze. Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter dauert im Vergleich mit Nichtbehinderten deutlich länger. Über die Hälfte der arbeitslosen Frauen mit Behinderung zählt zu den Langzeitarbeitslosen. Ende September 1994 waren bei den Arbeitsämtern in Nordrhein-Westfalen insgesamt 17.898 schwerbehinderte Frauen arbeitslos gemeldet. Im Dritten Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und zur Rehabilitation werden Frauen mit Behinderungen als spezifische Problemgruppe in der beruflichen Rehabilitation angesehen.

Die Sicht der betroffenen Frauen

Mit dem Zusammenschluß zu einem Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zielen die Betroffenen auf die Schaffung der individuellen gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung ab. Die Selbstbestimmung wird als oberstes Ziel des Netzwerkes, das sich am 29. April 1995 gegründet hat, genannt. Aus der Sicht der Betroffenen (Interview mit der Sprecherin des Forums des Netzwerks von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen) wird angeregt, daß der Gesetzgeber die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber nicht verringert, sondern sie zusätzlich in die Pflicht nimmt, indem die Pflichtquote anteilig mit Frauen mit Behinderung erfüllt werden muß. Diese Frauenquote bei der Beschäftigungspflicht soll den Anteil der Frauen an den Schwerbehinderten widerspiegeln. Beratungsangebote für Frauen aber auch für Betriebe und für Handwerkskammern erscheinen dringend notwendig, um beide Seiten besser über ihre Rechtslage, die Fördermöglichkeiten und über Behinderungen im Arbeitsleben zu informieren.

Aus dem Gespräch mit der Ansprechpartnerin für die Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW wird deutlich, daß sich behinderte Frauen mit ihren Bedürfnissen und Hilfebedarfen in den gesetzlichen Regelungen nicht wiederfinden. Kritisiert wird, daß bei der Formulierung des bestehenden Pflegegesetzes eher an alte, chronisch kranke Menschen als an Frauen und Männer mit unterschiedlichen Behinderungen gedacht wurde. Das sehen die Frauen beispielsweise darin, daß Intimhygiene bei der Menstruation, Maniküre, Pediküre, und Frisieren nicht in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen worden sind. Behinderten Frauen fehlen die Möglichkeiten, selbst bestimmen zu können, ob sie von einer weiblichen oder männlichen Person betreut werden wollen. Wohnortnahe Assistenzangebote müssen verstärkt eingerichtet werden.

Schlußfolgerungen

Mit der amtlichen Statistik kann der Hilfebedarf der schwerbehinderten Mädchen und Jungen, Frauen und Männer nicht abgeschätzt werden. Insofern bestehen Informationslücken darüber, mit welchen Bedarfen an Unterstützung unterschiedliche Behinderungen bei unterschiedlichen Personengruppen einhergehen. Hier ist die Forschung gefordert. Eine weitere Aufgabe der Forschung ist es, die unterschiedlichen Partizipationschancen der Frauen mit Behinderung aufzudecken und alternative Konzepte zu entwickeln. Die Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen und Männern ohne geschlechtsspezifische und behinderungsspezifische Benachteiligungen zu schaffen. Die Betroffenen selbst sind immer wieder gefordert, ihre Interessen zu artikulieren und auf Ist-Soll-Diskrepanzen hinzuweisen. Ihnen gehört das Schlußwort:

,,Wir werden es vielleicht schaffen, daß da mal bei der Landesregierung Gehör gefunden wir4, wie auch immer. Und das ist eigentlich so mein Wunsch, weil ich - ja, ich weiß, wie viele gerne vertreten sein möchten, sich aber gar nicht raustrauen, auch aufgrund von Behinderungen, und ihre Forderungen und Wünsche gar nicht so artikulieren können, und ich denke, wenn man die motivieren kann und sagen kann: Macht doch mal was und trefft euch doch mal und kommt mal zusammen und sprecht mal darüber. Wo sind denn jetzt tatsächlich eure Probleme? Daß man dann auch wieder dieses Selbsthilfepotential fördern kann".