Dr. Mathilde Niehaus
Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in
Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Ministerin, verehrter Herr Landesdirektor
Esser, geehrte Sprecherinnen des Netzwerkes, sehr geehrte Damen
und Herren, liebe Frauen!
Zunächst möchte ich meinen Dank an das
Gleichstellungsministerium für die Unterstützung zur
Erstellung des Gutachtens ausdrücken und mich für die
konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Mein Dank gilt auch dem
Gastgeber heute und vor allem den Netzwerkfrauen für ihr
unermüdliches Engagement sowie den einzelnen Landesbehörden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kam in ihrer
Stellungnahme anläßlich der öffentlichen Anhörung
,,Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft" am
11. Januar 1995 im Landtag zu folgender Forderung:
"Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen
ist noch weitgehend ungeklärt. Um Konzepte zu ihrer besseren
sozialen Eingliederung zu entwickeln, muß die Lebenssituation
behinderter Frauen eingehend analysiert werden."
Eine Forderung, die ebenso im wissenschaftlichen
Gutachten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und
zur Behindertenpolitik im Auftrag des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (1993)
herausgestellt wurde1. Dort heißt es, daß:
Frauen mit Behinderung zu den besonders benachteiligten
Personengruppen zählen. Die Behindertenpolitik habe die spezifische
Situation von Frauen mit Behinderungen verstärkt zu berücksichtigen.
Das 1992 vorgelegte Gutachten ist breit angelegt. Es wird über verschiedene
Lebensbereiche und Altersgruppen berichtet. Eine vertiefende Analyse
der spezifischen Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderung
unternehmen die Berichterstatter und Berichterstatterinnen nicht.
Für das Land Nordrhein-Westfalen liegen somit
noch keine entwickelten Maßnahmenkataloge vor. Eine Sammlung
und Analyse entsprechender Basisdaten, die über die Lebenssituation
von Frauen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen Auskunft geben
könnten, fehlen.
Das ist der Ausgangspunkt des Gutachtens zur Lebenssituation
von Frauen mit Behinderung in NRW.
Die Landesregierung beabsichtigt, Leitlinien für
die zukünftige Behindertenpolitik in Nordrhein-Westfalen
zu formulieren. Dabei sollen die Ergebnisse der öffentlichen
Anhörung am
11. Januar 1995 im Landtag berücksichtigt werden.
Die Leitlinien sollen den Diskussionsstand, der sich aus dem Dialog
zwischen der Landesregierung und den Menschen mit Behinderungen
und ihren Familien und Angehörigen, den Interessenvertretungen,
Kostenträgern, Leistungserbringern und der interessierten
Öffentlichkeit entwickelt hat, widerspiegeln. Auf dieser
Basis werden konkrete Schritte zur Verbesserung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft geplant.
Hierzu soll auch die heutige Tagung beitragen.
Leitlinie und Konzeption des Gutachtens:
Das Vorgehen, die zeitlichen und inhaltlichen
Grenzen
Die Leitideen des Gutachtens sind, daß unterschiedliche
Lebensbereiche der Frauen mit Behinderung aufgegriffen werden,
unterschiedliche Ressorts in der Sozialverwaltung beteiligt werden
und daß vordringlich die Vorstellungen der Betroffenen im
Mittelpunkt stehen sollen. Es sollen die Prinzipien der Sozialplanung
hinsichtlich Integration, Interdisziplinarität und Betroffenenbeteiligung
gewahrt werden. Im Dialog zwischen der Gutachterin und den Vertreterinnen
und Vertretern
wurde der konzeptionelle Rahmen des Fachbeitrages
am 17. Oktober 1995 diskutiert. Für die Datenaufnahme und
-auswertung wurde ein Zeitrahmen von knapp drei Monaten gesetzt.
Dieser zeitliche Rahmen erlaubt keine eingehende Analyse aller
Lebensbereiche von Frauen mit Behinderungen. Es werden vielfältige
Problemlagen und behinderungsspezifische Perspektiven nicht sichtbar
werden. Insofern ist das Gutachten in seiner Aussagekraft begrenzt.
Ziel des Gutachtens zur ,,Lebenssituation von Frauen
mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" ist es, die Landesregierung
bei der Erstellung eines Aktionsprogrammes zur sozialen Integration
von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.
Hierzu wurden vorhandene Daten zur beruflichen und sozialen Situation
von Frauen mit Behinderung in Teilbereichen aufgearbeitet.
Auf der Grundlage der amtlichen Daten sollen geschlechts-
und behinderungsspezifische Aspekte der Lebenslagen von Frauen
mit Behinderung herausgearbeitet werden. Zu bedenken ist, daß
eine auf amtlichen Daten basierende Forschung begrenzt ist, da
die Problem- und Selbstwahrnehmungen der Betroffenen vernachlässigt
werden. Um diese Sicht-und Artikulationsweisen für die Politik
erkennbar zu machen, wurden Interviews mit betroffenen Frauen
zu ihrer Lebenssituation und zu ihren Forderungen geführt.
Thematisch sollen die Bereiche Arbeit und Beruf, soziale Integration,
Beratung und Assistenz im Vordergrund stehen. Diese Bereiche wurden
in Absprache mit den Frauen mit Behinderung, die an der Idee des
Gutachtens mitgearbeitet haben, in den Vordergrund gestellt. Im
Sinne von Multiplikatorinnen und Expertinnen in eigener Sache
wurden Interviews mit drei Ansprechpartnerinnen des Netzwerkes
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen
geführt. Die Transkriptionen der "Expertinneninterviews"
und die Auswertungsergebnisse wurden an die Ansprechpartnerinnen
des Netzwerkes rückgekoppelt.
Vor dem Hintergrund der Auswertungen dieser qualitativen
und quantitativen Daten können Informationsdefizite und Handlungsbedarfe
aufgezeigt sowie Ansatzpunkte für zukünftige Arbeiten
in Forschung und Praxis vorgeschlagen werden.
Wie lauten die Ergebnisse der Analyse der amtlichen
Daten und der Gespräche mit den ,,Expertinnen in eigener
Sache"?
Im folgenden werden acht Mängelbereiche, die
das Gutachten aufdeckt, vorgestellt.
1. In der amtlichen Statistik sind Frauen mit
Behinderung unterrepräsentiert.
In der Bundesrepublik Deutschland wird ,,Behinderung"
in den unterschiedlichen Gesetzestexten nicht einheitlich definiert.
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung
einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung,
die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von
dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur
vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten.
Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad
der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis
100 festzustellen (§ 3 SchwbG). Auf Antrag stellen die zuständigen
Behörden das Vorliegen und den Grad der Behinderung fest.
Das Schwerbehindertengesetz regelt auch daß
eine Bestandsstatistik über die Zahl der Schwerbehinderten
in der Bundesrepublik Deutschland erstellt wird. Die Statistik
soll eine Beurteilungsgrundlage für sozialpolitische Maßnahmen
zugunsten des betroffenen Personenkreises liefern. Wenn es so
eine Statistik gibt, wieso muß dann überhaupt noch
ein Gutachten über die Situation von Menschen mit Behinderung
erstellt werden? Die Antwort lautet: Die Statistik ist ungenügend.
Die amtliche Statistik weist nur Angaben über
Menschen mit Behinderung aus, denen ein Grad der Behinderung von
mindestens 50 v. H. zuerkannt wurde und die einen gültigen
Schwerbehindertenausweis besitzen2. In
Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 1993 dem Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen 242.295 schwerbehinderte
Frauen und 353.626 schwerbehinderte
Männer im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 60 Jahre)
gemeldet.
Das bedeutet, daß von allen Männern im
erwerbsfähigen Alter 6,5 Prozent und von allen Frauen im
erwerbsfähigen Alter in NordrheinWestfalen 4,6 Prozent amtlich
anerkannte Schwerbehinderte sind. Es haben mehr Männer als
Frauen einen Schwerbehindertenausweis. Es ist zu vermuten, daß
Frauen das Recht auf eine amtliche Anerkennung trotz vorliegender
Schädigung seltener in Anspruch nehmen als Männer.
Wenn man davon ausgeht, daß ungefähr jede
zehnte Frau in Nordrhein-Westfalen behindert ist, dann kann sicherlich
nicht von einer marginalen gesellschaftlichen Randgruppe gesprochen
werden. Zu bedenken ist aber, daß mit Schwerbehinderung
nicht nur die ,,klassischen" Beeinträchtigungen gemeint
sind, sondern auch beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen und
Rücken leiden. Einschränkungen und Beeinträchtigungen
also, die für die Umwelt äußerlich kaum oder gar
nicht erkennbar sind. Unter den amtlich anerkannten schwerbehinderten
Frauen kommen am häufigsten Beeinträchtigungen der Funktion
von inneren Organen vor. Jede dritte Frau unter den Schwerbehinderten
ist davon betroffen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß
die amtliche Statistik ungenau und geschlechtsspezifisch verzerrt
die Anzahl von Menschen mit Behinderung wiedergibt. Frauen mit
Behinderung sind unterrepräsentiert erfaßt. Der Verzicht
auf Anerkennung trotz schwerwiegender Schädigung hat sicherlich
einerseits mit dem Rollenstereotyp der Frau als die Sorgende,
nicht aber für sich selbst Fürsorge Fordernde, zu tun.
Andererseits ist die Unterrepräsentation auch mit dem rechtlichen
Definitionsrahmen des Behindertenbegriffs zu erklären. Das
Schwerbehindertengesetz regelt ja insbesondere Nachteilsausgleiche
und besondere Leistungen im Erwerbsleben. Hierzu zählen beispielsweise
die Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestandes und Zusatzurlaub.
Diese Leistungen können bei den Tätigkeiten als Hausfrau
nicht in Anspruch genommen werden.
2. Frauen mit Behinderung leben häufiger
allein.
Die amtlichen Daten zeigen, daß junge Menschen
mit Behinderung seltener verheiratet sind als gleichaltrige Nichtbehinderte.
Schwerbehinderte Frauen sind im Vergleich mit den Männern
seltener verheiratet und häufiger geschieden. Betroffene
Frauen sprechen davon, daß sie für das Nichterfüllen
der gesellschaftlichen Idealvorstellung von Schönheit, körperlicher
Unversehrtheit und Gesundheit ,,bestraft" werden.
3. Die finanzielle Situation vieler Frauen mit
Behinderung ist bemerkenswert schlecht.
Geschlechtsspezifische Unterschiede machen sich auch
in der Einkommenslage bemerkbar.
Im Mikrozensus wurde nach dem überwiegenden
Lebensunterhalt und der Einkommenssituation gefragt. Hier wurden
neben der Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle ebenso die
Renten, das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe als Lebensunterhalt
berücksichtigt. Da ein großer Teil der Menschen mit
Behinderung den höheren Altersklassen zuzuordnen ist, war
der Anteil der Renten- und Pensionsbezieher bzw. -bezieherinnen
besonders hoch. An zweiter Stelle folgte das Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Auf die übrigen Einkommensquellen entfielen relativ geringe
Anteile. Einkommen aus Erwerbstätigkeit als überwiegenden
Lebensunterhalt gaben im Bundesgebiet mehr Männer als Frauen
an. Bei den Frauen mit Behinderung, die überwiegend durch
Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt bestritten, lag das monatliche
Nettoeinkommen im Durchschnitt niedriger als das der Männer
mit Behinderung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gaben
im Bundesgebiet 1992 rund 40 % der Frauen mit Behinderung, die
ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bestritten,
ein Nettoeinkommen von unter 1.400 DM an. Von den behinderten
Männern war es nur ungefähr jeder Zehnte. Diese Relationen
bei den Nettoeinkünften ergeben sich auch bei den für
Nordrhein-Westfalen hochgerechneten Mikrozensusergebnissen. Die
finanzielle Situation vieler Frauen mit Behinderung ist bemerkenswert
schlecht.
4. Aus der Sicht der Betroffenen fehlen wohnortnahe
Assistenzangebote.
Es fehlen die Möglichkeiten, selbst bestimmen
zu können, ob sie von einer weiblichen oder männlichen
Person betreut werden wollen.
Im Hinblick auf das Ziel der Selbstbestimmung von
Frauen und Mädchen mit Behinderungen kommt aus der Sicht
der Betroffenen der ,,Pflege und Assistenz", der Erwerbstätigkeit
und der ,,Beratung für Frauen mit Behinderung" ein großer
Stellenwert zu. Aus dem Gespräch mit der Ansprechpartnerin
für die Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" des Netzwerkes
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW wird deutlich,
daß sich Frauen mit Behinderungen mit ihren Bedürfnissen
und Hilfebedarfen in den gesetzlichen Regelungen nicht wiederfinden.
In dem Gespräch mit der Ansprechpartnerin der
Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" wird deutlich, daß
Frauen mit Behinderungen sich häufig auch nicht trauen, ihren
Hilfebedarf zu artikulieren und einzufordern: ,,... ich
weß, wie viele gerne vertreten sein möchten, sich aber
gar nicht raustrauen, auch aufgrund von Behinderungen, und ihre
Forderungen und Wünsche gar nicht so artikulieren können ... man muß diesen Bedarf erst mal nach außen
dringen lassen. Ja, das ruht alles irgendwo in? stillen Kämmerchen,
und man spricht hinter verschlossenen Türen darüber
weil man sich ja auch geniert, viele zumindest, zu sagen: Ich
brauch da Hilfe. Und es passiert im Endeffekt gar nichts"
(Gespräch 1).
Aus der Sicht der Betroffenen fehlen wohnortnahe
Assistenzangebote. Frauen mit Behinderungen fehlen die Möglichkeiten,
selbst bestimmen zu können, ob sie von einer weiblichen oder
männlichen Person betreut werden wollen. Wohnortnahe Assistenzangebote,
unabhängig von familiärer und nachbarschaftlicher Unterstützung,
müssen verstärkt eingerichtet werden: ,,... ich
denke, es muß ,ne Finanzierungsmöglichkeit da sein...,
ob das machbar ist, ist ,ne andere Sache. Aber das wäre so
die Wunschvorstellung zu sagen, es müßte da auch die
Möglichkeit geben, wenn jemand nicht die Möglichkeit
hat, familiäre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und nicht die
Möglichkeit hat, Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen"
(Gespräch 1).
5. Beratungsangebote von Frauen mit Behinderung
für Frauen mit Behinderung fehlen.
Aus den Gesprächen sowohl mit der Sprecherin
des Forums des Netzwerks von Frauen und Mädchen mit Behinderungen
NRW als auch mit der Ansprechpartnerin der Arbeitsgruppe ,,Pflege
und Assistenz" und der Vertreterin des Zentrums für
selbstbestimmtes Leben (ZsL, Köln) wird deutlich, daß
Frauen mit Behinderung Unterstützung benötigen, um ihre
Interessen formulieren und einfordern zu können:
,,Also viele haben irgendwie ihr ganzes Leben
lang nie die Möglichkeit gehabt, diese Bedärfnisse wahrzunehmen
und sie zu formulieren..." (Gespräch
3). Sie haben die Erfahrung gemacht, daß über sie und
nicht mit ihnen entschieden wurde.
6. Die privaten und öffentlichen Arbeitgeber
kommen ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach.
Das Schwerbehindertengesetz ist ein ,,Gesetz zur
Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf
und Gesellschaft" mit dem Ziel, die Integration von Menschen
mit Behinderung zu fördern und Nachteile möglichst auszugleichen.
Jeder Arbeitgeber, jede Arbeitgeberin mit mehr als 15 Arbeitsplätzen
ist verpflichtet, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten
zu besetzen (§ 5 SchwbG).
Kommt er/sie der Verpflichtung nicht nach, hat er/sie monatlich
für jeden unbesetzten Pflichtplatz 200 DM an die Hauptfürsorgestelle
zu zahlen. Die Wirksamkeit dieser Instrumente erscheint allerdings
begrenzt. Die Beschäftigungspflicht wird durch die Möglichkeit,
die sicherlich für die Mehrzahl der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen
geringe Summe von 200 DM pro unbesetzten Platz zahlen zu können,
ausgehöhlt. Außerdem gibt es wenige Anreize für die Unternehmen, über
die Beschäftigungsquote hinaus, zusätzlich schwerbehinderte
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzustellen. Drei Viertel
der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen stellten keine(n) einzige(n)
Schwerbehinderte(n) ein oder kamen ihrer Beschäftigungspflicht
nicht in vollem Umfang nach. Die Istquote betrug 1993 in Nordrhein-Westfalen
5,3 %. Damit lag sie im Vergleich mit anderen Bundesländern
erfreulicherweise an der Spitze.
Derzeit wird in den Beschäftigungsstatistiken
zwischen behinderten Männern und Frauen nicht unterschieden.
Somit ist nicht bekannt, wie viele Frauen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
und dem übrigen Bundesgebiet beschäftigt sind.
Es kann auch nicht nachgeprüft werden, ob die
Hauptfürsorgestellen Frauen mit Behinderung und Männer
mit Behinderung bei der Vergabe von Leistungen ,,geschlechtsneutral"
behandeln. Aus eigenen Untersuchungen in Rheinland-Pfalz ist allerdings
bekannt, daß der Mehrzahl der Frauen die Unterstützungsmöglichkeiten
der Hauptfürsorgestelle gar nicht bekannt sind (Braun &
Niehaus 1992). Frauen mit Behinderung sollten gezielt angesprochen,
über die Leistungsbereiche informiert und ermutigt werden,
diese Leistungen zu beanspruchen.
7. Das Arbeitslosigkeitsrisiko für Frauen
mit Behinderung ist hoch.
Trotz Kündigungsschutz waren Ende September
1994 bei den Arbeitsämtern in Nordrhein-Westfalen insgesamt
17.898 schwerbehinderte Frauen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich
mit den arbeitslosen schwerbehinderten Männern war der Anteil
der Alleinstehenden unter den Frauen mit 40 Prozent deutlich höher.
Die Arbeitslosigkeit wurde von den Schwerbehinderten meist nicht
mit der Aufnahme einer Beschäftigung beendet. Die Bundesanstalt
für Arbeit (1994, 120) vermutet, daß ,,sich besonders
viele Schwerbehinderte und gesundheitlich Beeinträchtigte
- vom Anhalten der schlechten Beschäftigungschancen entmutigt
- vom Arbeitsmarkt" zurückziehen. Hier
kann von einem ,,ausgegliedert werden" in die Alternativrolle
der Hausfrau gesprochen werden. Die geringe Erwerbsquote schwerbehinderter
Frauen erscheint gerade im Hinblick auf das Ziel der beruflichen
und sozialen Integration bemerkenswert. Dieser negative Trend
zeigt sich ebenso im Bereich der beruflichen Rehabilitation.
8. Es nehmen weniger Frauen an Maßnahmen
der beruflichen Rehabilitation teil.
Der Anteil der Frauen unter den Rehabilitanden betrug
ungefähr 33 % (n =7.937) in Nordrhein-Westfalen (Stand Dezember
1994). Im Dritten Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten
und zur Rehabilitation werden Frauen mit Behinderungen als spezifische
Problemgruppe in der beruflichen Rehabilitation angesehen. Hier
wird von einer Unterrepräsentanz von Frauen bei Maßnahmen
zur beruflichen Rehabilitation gesprochen. Woran liegt das? Die
Umschulungsmaßnahmen finden in der Regel in Berufsförderungswerken
statt. Die meisten Berufsförderungswerke sind nicht ,,vor
Ort". Die Umschulungsmaßnahmen werden dort hauptsächlich
als Vollzeitmaßnahmen angeboten. Es ist mit einer außerhäusigen
und internatsmäßigen Unterbringung zu rechnen. Für
Frauen, die Kinder oder ältere Angehörige zu versorgen
haben, ist es dementsprechend schwierig, an einer solchen Umschulung
teilzunehmen. Damit sind acht Mängelbereiche als Ansatzpunkte,
die bei der Entwicklung von neuen behindertenpolitischen Konzepten
zu berücksichtigen sein werden, benannt.
Schlußbetrachtungen
Das Gutachten zur Lebenssituation von Frauen mit
Behinderung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht einen ersten
Einblick in die vielfältigen Problemlagen von Frauen mit
Behinderung. Eine Vielzahl von behinderungsspezifischen und frauenspezifischen
Aspekten konnte nicht berücksichtigt werden. Weitere Forschungsbemühungen
sind hier erforderlich. Trotz der Grenzen zeigt das Gutachten,
daß behinderungsbedingte Ausgleiche, die staatlicherseits
geregelt werden, von Frauen und Männern mit Behinderungen
unterschiedlich genutzt werden und unterschiedlich genutzt werden
können.
Dringend notwendig erscheint, daß die amtlichen
Daten über Menschen mit Behinderung getrennt nach Männern
und Frauen mit Behinderung ausgewiesen werden. So wird es möglich,
,,doppelte" Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen
oder Chancengleichheiten aufzuzeigen.
Die Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen
für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen und Männern
ohne geschlechtsspezifische und behinderungsspezifische Benachteiligungen
zu schaffen.
Die Betroffenen selbst sind immer wieder gefordert,
ihre Interessen zu artikulieren und auf Ist-Soll-Diskrepanzen
in der Behindertenpolitik hinzuweisen. Ihnen gehört das Schlußwort
(Gespräch 1):
,,Wir werden es vielleicht schaffen, daß
da mal bei der Landesregierung Gehör gefunden wird, wie auch
immer. Und das ist eigentlich so mein Wunsch, weil ich -ja ich
weiß, wie viele gerne vertreten sein möchten, sich
aber gar nicht raustrauen, auch aufgrund von Behinderungen, und
ihre Forderungen und Wünsche gar nicht so artikulieren können,
und ich denke, wenn man die motivieren kann und sagen kann: Macht
doch mal was und trefft euch doch mal und kommt mal zusammen und
sprecht mal darüber Wo sind denn jetzt tatsächlich eure
Probleme? Daß man dann auch wieder dieses Selbsthilfepotential
fördern kann."
2 wenn im folgenden von schwerbehinderten Frauen
die Rede ist, dann sind die Personen gemeint, denen ein amtlicher
Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde.
- des Landesamtes für Datenverarbeitung und
Statistik Nordrhein-Westfalen,
- des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen,
- der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter
Nordrhein-Westfalen e.V.,
- des Landeschaftsverbandes Rheinland, Hauptfürsorgestelle,
- des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle,
- des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
- des Ministeriums für die Gleichstellung von
Frau und Mann des Landes Nordrhein-Westfalen,
- des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen Nordrhein-Westfalen,
- des ,,Zentrums für selbstbestimmtes Leben"
e.V., Köln
1 Erarbeitung des Gutachtens von Prof. Dr. Clemens
Adam, Petra Kemper, Dipl.-Päd. Annette Schnüll, Matthias
Wawerla, Dr. Ute Wedel, Bärbel Wullbrandt