Vorstellung des wissenschaftlichen Gutachtens

Dr. Mathilde Niehaus

Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Frau Ministerin, verehrter Herr Landesdirektor Esser, geehrte Sprecherinnen des Netzwerkes, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frauen!

Zunächst möchte ich meinen Dank an das Gleichstellungsministerium für die Unterstützung zur Erstellung des Gutachtens ausdrücken und mich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Mein Dank gilt auch dem Gastgeber heute und vor allem den Netzwerkfrauen für ihr unermüdliches Engagement sowie den einzelnen Landesbehörden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kam in ihrer Stellungnahme anläßlich der öffentlichen Anhörung ,,Menschen mit Behinderung - Teil unserer Gesellschaft" am 11. Januar 1995 im Landtag zu folgender Forderung:

"Die Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen ist noch weitgehend ungeklärt. Um Konzepte zu ihrer besseren sozialen Eingliederung zu entwickeln, muß die Lebenssituation behinderter Frauen eingehend analysiert werden."

Eine Forderung, die ebenso im wissenschaftlichen Gutachten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und zur Behindertenpolitik im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (1993) herausgestellt wurde1. Dort heißt es, daß:

Frauen mit Behinderung zu den besonders benachteiligten Personengruppen zählen. Die Behindertenpolitik habe die spezifische Situation von Frauen mit Behinderungen verstärkt zu berücksichtigen. Das 1992 vorgelegte Gutachten ist breit angelegt. Es wird über verschiedene Lebensbereiche und Altersgruppen berichtet. Eine vertiefende Analyse der spezifischen Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderung unternehmen die Berichterstatter und Berichterstatterinnen nicht.

Für das Land Nordrhein-Westfalen liegen somit noch keine entwickelten Maßnahmenkataloge vor. Eine Sammlung und Analyse entsprechender Basisdaten, die über die Lebenssituation von Frauen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen Auskunft geben könnten, fehlen.

Das ist der Ausgangspunkt des Gutachtens zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung in NRW.

Die Landesregierung beabsichtigt, Leitlinien für die zukünftige Behindertenpolitik in Nordrhein-Westfalen zu formulieren. Dabei sollen die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung am

11. Januar 1995 im Landtag berücksichtigt werden. Die Leitlinien sollen den Diskussionsstand, der sich aus dem Dialog zwischen der Landesregierung und den Menschen mit Behinderungen und ihren Familien und Angehörigen, den Interessenvertretungen, Kostenträgern, Leistungserbringern und der interessierten Öffentlichkeit entwickelt hat, widerspiegeln. Auf dieser Basis werden konkrete Schritte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft geplant. Hierzu soll auch die heutige Tagung beitragen.

Leitlinie und Konzeption des Gutachtens:

Das Vorgehen, die zeitlichen und inhaltlichen Grenzen

Die Leitideen des Gutachtens sind, daß unterschiedliche Lebensbereiche der Frauen mit Behinderung aufgegriffen werden, unterschiedliche Ressorts in der Sozialverwaltung beteiligt werden und daß vordringlich die Vorstellungen der Betroffenen im Mittelpunkt stehen sollen. Es sollen die Prinzipien der Sozialplanung hinsichtlich Integration, Interdisziplinarität und Betroffenenbeteiligung gewahrt werden. Im Dialog zwischen der Gutachterin und den Vertreterinnen und Vertretern
- des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen,
- des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen,
- der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Nordrhein-Westfalen e.V.,
- des Landeschaftsverbandes Rheinland, Hauptfürsorgestelle,
- des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle,
- des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
- des Ministeriums für die Gleichstellung von Frau und Mann des Landes Nordrhein-Westfalen,
- des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen,
- des ,,Zentrums für selbstbestimmtes Leben" e.V., Köln

wurde der konzeptionelle Rahmen des Fachbeitrages am 17. Oktober 1995 diskutiert. Für die Datenaufnahme und -auswertung wurde ein Zeitrahmen von knapp drei Monaten gesetzt. Dieser zeitliche Rahmen erlaubt keine eingehende Analyse aller Lebensbereiche von Frauen mit Behinderungen. Es werden vielfältige Problemlagen und behinderungsspezifische Perspektiven nicht sichtbar werden. Insofern ist das Gutachten in seiner Aussagekraft begrenzt.

Ziel des Gutachtens zur ,,Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" ist es, die Landesregierung bei der Erstellung eines Aktionsprogrammes zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Hierzu wurden vorhandene Daten zur beruflichen und sozialen Situation von Frauen mit Behinderung in Teilbereichen aufgearbeitet.

Auf der Grundlage der amtlichen Daten sollen geschlechts- und behinderungsspezifische Aspekte der Lebenslagen von Frauen mit Behinderung herausgearbeitet werden. Zu bedenken ist, daß eine auf amtlichen Daten basierende Forschung begrenzt ist, da die Problem- und Selbstwahrnehmungen der Betroffenen vernachlässigt werden. Um diese Sicht-und Artikulationsweisen für die Politik erkennbar zu machen, wurden Interviews mit betroffenen Frauen zu ihrer Lebenssituation und zu ihren Forderungen geführt. Thematisch sollen die Bereiche Arbeit und Beruf, soziale Integration, Beratung und Assistenz im Vordergrund stehen. Diese Bereiche wurden in Absprache mit den Frauen mit Behinderung, die an der Idee des Gutachtens mitgearbeitet haben, in den Vordergrund gestellt. Im Sinne von Multiplikatorinnen und Expertinnen in eigener Sache wurden Interviews mit drei Ansprechpartnerinnen des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Nordrhein-Westfalen geführt. Die Transkriptionen der "Expertinneninterviews" und die Auswertungsergebnisse wurden an die Ansprechpartnerinnen des Netzwerkes rückgekoppelt.

Vor dem Hintergrund der Auswertungen dieser qualitativen und quantitativen Daten können Informationsdefizite und Handlungsbedarfe aufgezeigt sowie Ansatzpunkte für zukünftige Arbeiten in Forschung und Praxis vorgeschlagen werden.

Wie lauten die Ergebnisse der Analyse der amtlichen Daten und der Gespräche mit den ,,Expertinnen in eigener Sache"?

Im folgenden werden acht Mängelbereiche, die das Gutachten aufdeckt, vorgestellt.

1. In der amtlichen Statistik sind Frauen mit Behinderung unterrepräsentiert.

In der Bundesrepublik Deutschland wird ,,Behinderung" in den unterschiedlichen Gesetzestexten nicht einheitlich definiert. Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen (§ 3 SchwbG). Auf Antrag stellen die zuständigen Behörden das Vorliegen und den Grad der Behinderung fest.

Das Schwerbehindertengesetz regelt auch daß eine Bestandsstatistik über die Zahl der Schwerbehinderten in der Bundesrepublik Deutschland erstellt wird. Die Statistik soll eine Beurteilungsgrundlage für sozialpolitische Maßnahmen zugunsten des betroffenen Personenkreises liefern. Wenn es so eine Statistik gibt, wieso muß dann überhaupt noch ein Gutachten über die Situation von Menschen mit Behinderung erstellt werden? Die Antwort lautet: Die Statistik ist ungenügend.

Die amtliche Statistik weist nur Angaben über Menschen mit Behinderung aus, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. zuerkannt wurde und die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen2. In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 1993 dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen 242.295 schwerbehinderte Frauen und 353.626 schwerbehinderte Männer im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 60 Jahre) gemeldet.

Das bedeutet, daß von allen Männern im erwerbsfähigen Alter 6,5 Prozent und von allen Frauen im erwerbsfähigen Alter in NordrheinWestfalen 4,6 Prozent amtlich anerkannte Schwerbehinderte sind. Es haben mehr Männer als Frauen einen Schwerbehindertenausweis. Es ist zu vermuten, daß Frauen das Recht auf eine amtliche Anerkennung trotz vorliegender Schädigung seltener in Anspruch nehmen als Männer.

Wenn man davon ausgeht, daß ungefähr jede zehnte Frau in Nordrhein-Westfalen behindert ist, dann kann sicherlich nicht von einer marginalen gesellschaftlichen Randgruppe gesprochen werden. Zu bedenken ist aber, daß mit Schwerbehinderung nicht nur die ,,klassischen" Beeinträchtigungen gemeint sind, sondern auch beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen und Rücken leiden. Einschränkungen und Beeinträchtigungen also, die für die Umwelt äußerlich kaum oder gar nicht erkennbar sind. Unter den amtlich anerkannten schwerbehinderten Frauen kommen am häufigsten Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen vor. Jede dritte Frau unter den Schwerbehinderten ist davon betroffen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß die amtliche Statistik ungenau und geschlechtsspezifisch verzerrt die Anzahl von Menschen mit Behinderung wiedergibt. Frauen mit Behinderung sind unterrepräsentiert erfaßt. Der Verzicht auf Anerkennung trotz schwerwiegender Schädigung hat sicherlich einerseits mit dem Rollenstereotyp der Frau als die Sorgende, nicht aber für sich selbst Fürsorge Fordernde, zu tun. Andererseits ist die Unterrepräsentation auch mit dem rechtlichen Definitionsrahmen des Behindertenbegriffs zu erklären. Das Schwerbehindertengesetz regelt ja insbesondere Nachteilsausgleiche und besondere Leistungen im Erwerbsleben. Hierzu zählen beispielsweise die Möglichkeiten des vorzeitigen Ruhestandes und Zusatzurlaub. Diese Leistungen können bei den Tätigkeiten als Hausfrau nicht in Anspruch genommen werden.

2. Frauen mit Behinderung leben häufiger allein.

Die amtlichen Daten zeigen, daß junge Menschen mit Behinderung seltener verheiratet sind als gleichaltrige Nichtbehinderte. Schwerbehinderte Frauen sind im Vergleich mit den Männern seltener verheiratet und häufiger geschieden. Betroffene Frauen sprechen davon, daß sie für das Nichterfüllen der gesellschaftlichen Idealvorstellung von Schönheit, körperlicher Unversehrtheit und Gesundheit ,,bestraft" werden.

3. Die finanzielle Situation vieler Frauen mit Behinderung ist bemerkenswert schlecht.

Geschlechtsspezifische Unterschiede machen sich auch in der Einkommenslage bemerkbar.

Im Mikrozensus wurde nach dem überwiegenden Lebensunterhalt und der Einkommenssituation gefragt. Hier wurden neben der Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle ebenso die Renten, das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe als Lebensunterhalt berücksichtigt. Da ein großer Teil der Menschen mit Behinderung den höheren Altersklassen zuzuordnen ist, war der Anteil der Renten- und Pensionsbezieher bzw. -bezieherinnen besonders hoch. An zweiter Stelle folgte das Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Auf die übrigen Einkommensquellen entfielen relativ geringe Anteile. Einkommen aus Erwerbstätigkeit als überwiegenden Lebensunterhalt gaben im Bundesgebiet mehr Männer als Frauen an. Bei den Frauen mit Behinderung, die überwiegend durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt bestritten, lag das monatliche Nettoeinkommen im Durchschnitt niedriger als das der Männer mit Behinderung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gaben im Bundesgebiet 1992 rund 40 % der Frauen mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bestritten, ein Nettoeinkommen von unter 1.400 DM an. Von den behinderten Männern war es nur ungefähr jeder Zehnte. Diese Relationen bei den Nettoeinkünften ergeben sich auch bei den für Nordrhein-Westfalen hochgerechneten Mikrozensusergebnissen. Die finanzielle Situation vieler Frauen mit Behinderung ist bemerkenswert schlecht.

4. Aus der Sicht der Betroffenen fehlen wohnortnahe Assistenzangebote.

Es fehlen die Möglichkeiten, selbst bestimmen zu können, ob sie von einer weiblichen oder männlichen Person betreut werden wollen.

Im Hinblick auf das Ziel der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen kommt aus der Sicht der Betroffenen der ,,Pflege und Assistenz", der Erwerbstätigkeit und der ,,Beratung für Frauen mit Behinderung" ein großer Stellenwert zu. Aus dem Gespräch mit der Ansprechpartnerin für die Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW wird deutlich, daß sich Frauen mit Behinderungen mit ihren Bedürfnissen und Hilfebedarfen in den gesetzlichen Regelungen nicht wiederfinden.

In dem Gespräch mit der Ansprechpartnerin der Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" wird deutlich, daß Frauen mit Behinderungen sich häufig auch nicht trauen, ihren Hilfebedarf zu artikulieren und einzufordern: ,,... ich weß, wie viele gerne vertreten sein möchten, sich aber gar nicht raustrauen, auch aufgrund von Behinderungen, und ihre Forderungen und Wünsche gar nicht so artikulieren können ... man muß diesen Bedarf erst mal nach außen dringen lassen. Ja, das ruht alles irgendwo in? stillen Kämmerchen, und man spricht hinter verschlossenen Türen darüber weil man sich ja auch geniert, viele zumindest, zu sagen: Ich brauch da Hilfe. Und es passiert im Endeffekt gar nichts" (Gespräch 1).

Aus der Sicht der Betroffenen fehlen wohnortnahe Assistenzangebote. Frauen mit Behinderungen fehlen die Möglichkeiten, selbst bestimmen zu können, ob sie von einer weiblichen oder männlichen Person betreut werden wollen. Wohnortnahe Assistenzangebote, unabhängig von familiärer und nachbarschaftlicher Unterstützung, müssen verstärkt eingerichtet werden: ,,... ich denke, es muß ,ne Finanzierungsmöglichkeit da sein..., ob das machbar ist, ist ,ne andere Sache. Aber das wäre so die Wunschvorstellung zu sagen, es müßte da auch die Möglichkeit geben, wenn jemand nicht die Möglichkeit hat, familiäre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und nicht die Möglichkeit hat, Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen" (Gespräch 1).

5. Beratungsangebote von Frauen mit Behinderung für Frauen mit Behinderung fehlen.

Aus den Gesprächen sowohl mit der Sprecherin des Forums des Netzwerks von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW als auch mit der Ansprechpartnerin der Arbeitsgruppe ,,Pflege und Assistenz" und der Vertreterin des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZsL, Köln) wird deutlich, daß Frauen mit Behinderung Unterstützung benötigen, um ihre Interessen formulieren und einfordern zu können:

,,Also viele haben irgendwie ihr ganzes Leben lang nie die Möglichkeit gehabt, diese Bedärfnisse wahrzunehmen und sie zu formulieren..." (Gespräch 3). Sie haben die Erfahrung gemacht, daß über sie und nicht mit ihnen entschieden wurde.

6. Die privaten und öffentlichen Arbeitgeber kommen ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach.

Das Schwerbehindertengesetz ist ein ,,Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft" mit dem Ziel, die Integration von Menschen mit Behinderung zu fördern und Nachteile möglichst auszugleichen. Jeder Arbeitgeber, jede Arbeitgeberin mit mehr als 15 Arbeitsplätzen ist verpflichtet, sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen (§ 5 SchwbG). Kommt er/sie der Verpflichtung nicht nach, hat er/sie monatlich für jeden unbesetzten Pflichtplatz 200 DM an die Hauptfürsorgestelle zu zahlen. Die Wirksamkeit dieser Instrumente erscheint allerdings begrenzt. Die Beschäftigungspflicht wird durch die Möglichkeit, die sicherlich für die Mehrzahl der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen geringe Summe von 200 DM pro unbesetzten Platz zahlen zu können, ausgehöhlt. Außerdem gibt es wenige Anreize für die Unternehmen, über die Beschäftigungsquote hinaus, zusätzlich schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzustellen. Drei Viertel der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen stellten keine(n) einzige(n) Schwerbehinderte(n) ein oder kamen ihrer Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nach. Die Istquote betrug 1993 in Nordrhein-Westfalen 5,3 %. Damit lag sie im Vergleich mit anderen Bundesländern erfreulicherweise an der Spitze.

Derzeit wird in den Beschäftigungsstatistiken zwischen behinderten Männern und Frauen nicht unterschieden. Somit ist nicht bekannt, wie viele Frauen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen und dem übrigen Bundesgebiet beschäftigt sind.

Es kann auch nicht nachgeprüft werden, ob die Hauptfürsorgestellen Frauen mit Behinderung und Männer mit Behinderung bei der Vergabe von Leistungen ,,geschlechtsneutral" behandeln. Aus eigenen Untersuchungen in Rheinland-Pfalz ist allerdings bekannt, daß der Mehrzahl der Frauen die Unterstützungsmöglichkeiten der Hauptfürsorgestelle gar nicht bekannt sind (Braun & Niehaus 1992). Frauen mit Behinderung sollten gezielt angesprochen, über die Leistungsbereiche informiert und ermutigt werden, diese Leistungen zu beanspruchen.

7. Das Arbeitslosigkeitsrisiko für Frauen mit Behinderung ist hoch.

Trotz Kündigungsschutz waren Ende September 1994 bei den Arbeitsämtern in Nordrhein-Westfalen insgesamt 17.898 schwerbehinderte Frauen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich mit den arbeitslosen schwerbehinderten Männern war der Anteil der Alleinstehenden unter den Frauen mit 40 Prozent deutlich höher. Die Arbeitslosigkeit wurde von den Schwerbehinderten meist nicht mit der Aufnahme einer Beschäftigung beendet. Die Bundesanstalt für Arbeit (1994, 120) vermutet, daß ,,sich besonders viele Schwerbehinderte und gesundheitlich Beeinträchtigte - vom Anhalten der schlechten Beschäftigungschancen entmutigt - vom Arbeitsmarkt" zurückziehen. Hier kann von einem ,,ausgegliedert werden" in die Alternativrolle der Hausfrau gesprochen werden. Die geringe Erwerbsquote schwerbehinderter Frauen erscheint gerade im Hinblick auf das Ziel der beruflichen und sozialen Integration bemerkenswert. Dieser negative Trend zeigt sich ebenso im Bereich der beruflichen Rehabilitation.

8. Es nehmen weniger Frauen an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation teil.

Der Anteil der Frauen unter den Rehabilitanden betrug ungefähr 33 % (n =7.937) in Nordrhein-Westfalen (Stand Dezember 1994). Im Dritten Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und zur Rehabilitation werden Frauen mit Behinderungen als spezifische Problemgruppe in der beruflichen Rehabilitation angesehen. Hier wird von einer Unterrepräsentanz von Frauen bei Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation gesprochen. Woran liegt das? Die Umschulungsmaßnahmen finden in der Regel in Berufsförderungswerken statt. Die meisten Berufsförderungswerke sind nicht ,,vor Ort". Die Umschulungsmaßnahmen werden dort hauptsächlich als Vollzeitmaßnahmen angeboten. Es ist mit einer außerhäusigen und internatsmäßigen Unterbringung zu rechnen. Für Frauen, die Kinder oder ältere Angehörige zu versorgen haben, ist es dementsprechend schwierig, an einer solchen Umschulung teilzunehmen. Damit sind acht Mängelbereiche als Ansatzpunkte, die bei der Entwicklung von neuen behindertenpolitischen Konzepten zu berücksichtigen sein werden, benannt.

Schlußbetrachtungen

Das Gutachten zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht einen ersten Einblick in die vielfältigen Problemlagen von Frauen mit Behinderung. Eine Vielzahl von behinderungsspezifischen und frauenspezifischen Aspekten konnte nicht berücksichtigt werden. Weitere Forschungsbemühungen sind hier erforderlich. Trotz der Grenzen zeigt das Gutachten, daß behinderungsbedingte Ausgleiche, die staatlicherseits geregelt werden, von Frauen und Männern mit Behinderungen unterschiedlich genutzt werden und unterschiedlich genutzt werden können.

Dringend notwendig erscheint, daß die amtlichen Daten über Menschen mit Behinderung getrennt nach Männern und Frauen mit Behinderung ausgewiesen werden. So wird es möglich, ,,doppelte" Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen oder Chancengleichheiten aufzuzeigen.

Die Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen und Männern ohne geschlechtsspezifische und behinderungsspezifische Benachteiligungen zu schaffen.

Die Betroffenen selbst sind immer wieder gefordert, ihre Interessen zu artikulieren und auf Ist-Soll-Diskrepanzen in der Behindertenpolitik hinzuweisen. Ihnen gehört das Schlußwort (Gespräch 1):

,,Wir werden es vielleicht schaffen, daß da mal bei der Landesregierung Gehör gefunden wird, wie auch immer. Und das ist eigentlich so mein Wunsch, weil ich -ja ich weiß, wie viele gerne vertreten sein möchten, sich aber gar nicht raustrauen, auch aufgrund von Behinderungen, und ihre Forderungen und Wünsche gar nicht so artikulieren können, und ich denke, wenn man die motivieren kann und sagen kann: Macht doch mal was und trefft euch doch mal und kommt mal zusammen und sprecht mal darüber Wo sind denn jetzt tatsächlich eure Probleme? Daß man dann auch wieder dieses Selbsthilfepotential fördern kann."



1 Erarbeitung des Gutachtens von Prof. Dr. Clemens Adam, Petra Kemper, Dipl.-Päd. Annette Schnüll, Matthias Wawerla, Dr. Ute Wedel, Bärbel Wullbrandt

2 wenn im folgenden von schwerbehinderten Frauen die Rede ist, dann sind die Personen gemeint, denen ein amtlicher Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde.