(Ergänzung zum Beitrag über "Sensis" im Para 2/96)
Die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen ist in gefährlicher Nähe zur "Förderung von Prostitution" - und das ist strafbar. Stellt man sich einfach mal vor, Prostitution wäre ein Beruf wie jeder andere, dann wäre es kein Problem, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Wenn ich eine Schlosserei suche, die mir ein Gestell für meinen Hobbyraum behindertengerecht baut, sodaß ich im Rollstuhl daran arbeiten kann, dann rufe ich bei der Handwerkskammer an.
Auch wenn wir noch meilenweit davon entfernt sind, Prostitution als einen ganz normalen Beruf zu betrachten, so gibt es doch Selbsthilfegruppen von Huren, die sich auch als berufsständische Vertretung verstehen.
Wäre Prostitution ein Beruf
wie jeder andere, dann wäre es selbstverständlich, bei
diesen Selbsthilfegruppen anzufragen, wo eine Prostituierte bereit
ist, zu einem behinderten Menschen zu kommen. Dann wäre es
auch für manche Behindertenvereine (auch gerade für
die "Lebenshilfe") leichter, diese Form praktischer
Sexualhilfe offener anzubieten.
HWG Prostituiertenselbsthilfe, Karlsruher
Str. 5, 60329 Frankfurt, Tel. 069/252742; Fax /250331
Petra Rieth